Rechte der Arge!?

Hallo Leute.

Ich hätte da mal eine Frage!

Jemand in meine Bekanntschaft bezieht seit einiger Zeit HartzIV.

Die Arge übernimmt nur etwa 1/4% der Miete. Alles andere wird vom „normalen Lebegeld“ beglichen. Es wird jedes Jahr vom Energieanbieter etwas zurück erstattet. Das hat dieser jemand nicht angegeben das es nicht eingesehen wird das es angerechnet wird wenn die nicht alles übernehmen.

Auf die Bitte zur Vorlage der Jahreabrechnung wurde gesagt es wurde keine geschickt.

Jetzt hat der Betreuer nach etwas 4 Jahren bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen und mal nachgefragt ob das mit der Abrechnung so stimmt und natürlich alles erfahren.

Hat das jetzt Konsequenzen und darf der das überhaupt nachfragen?

Vielen, vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße

TBSpender

hallo tbspender,

hier muss ich nochmal nachfragen: energieanbieter ist doch strom, oder ? den normalen haushaltsstrom muss derjenige ja selber bezahlen, ohne das die arge was extra zugibt. wenn zuviel bezahlt wurde, ist das ja kein einkommen und nur eine rückzahlung - darf also nicht angerechnet werden.

anders verhält es sich bei den mietnebenkosten - hier ist das anders. hier bezahlt die arge ja normalerweise alles - ausser warmwasseranteil. wenn hier eine rückzahlung erfolgt, hat die arge anspruch auf rückerstattung. das gilt auch dann, wenn man mit strom heizt.

ja, die arge darf beim vermieter nachfragen, aber der mieter ist auch verpflichtet, jedes jahr eine abrechnung zu schicken, aus der alles haarklein hervorgeht. wenn die arge eh nur 1/4 der wohnungskosten übernimmt, kann dass auch nur 1/4 der rückzahlung sein, was die einfordern können.

mit freundlichem gruß,
hansemann

Hallo,
die Nachfrage durch die Arge ist durchaus erlaubt. Das verschwiegene Guthaben hat sicherlich eine Rückforderung und möglicherweise eine Anzeige wg. Leistungsbezug zur Folge.
Gruß Marty

Hallo TBSpender,

das war nicht klug. Die Arge kann jederzeit nachfragen. Wenn nur 25% der Miet-/Heizkosten übernommen werden, kann sie auch nur 25% der Rückzahlung beanspruchen.

mfg limaha

Tut mir leid, ich verstehe nur Bahnhof.

Faktum ist, daß die Arge 95% der Miete übernimmt, und zwar, weil aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen kein Warmwasser mit bei ist. Im Zweifel sogar mehr, wenn etwa Heizkosten nachgezahlt werden müssen.

Ich nehme an, diese® Jemand hat bei der Betriebskostenabrechnung immer schön Geld zurückbekommen und wollte das HiobCenter verarschen, indem er/sie/es behauptet hat, daß der Vermieter keine derartigen Bescheide erstellt.

Nun, dumm sind die aufm Aamt auch nicht. Mußt ja ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen, wennde da anfangen willst. Mit anderen Worten:

DAS WAR DOCH LOGISCH, DASS DER FALLMANAGER FRÜHER ODER SPÄTER BEI DEM VERMIETER ANRUFT!!!

Die Konsequenz wird lauten, daß er/sie/es das Geld zurückzahlen darf und noch ne 3-monatige Kürzung bekommen wird. Im günstigsten Fall.

Kleiner Tip für die Zukunft: Im näxten Winter gut heizen, daß die betreffende Person ordentlich nachzahlen muß. Damit dann zum Aamt. Das notieren die sich, und keiner wird in Zukunft mehr nachfragen. Klappt zumindest bei mir und meinen Bekannten.

LG

Martin

Ja es kann Konsequenzen haben. Die Rückerstattungen werden abgezogen, denn sie zählen als Eigentum. Mit viel pech kommt eine klage wegen Steuerhinterziehung.

Gruß, Andi

Hallo - also, um deine Frage genau beantworten zu können, müsste man wissen, was „normales Lebegeld“ genau bedeutet.Normalerweise hat man 364 Euro Regelsatz - das ist Grundlage zum Leben. Auch wenn nur ein Teil Miete übernommen wird, trotzdem werden da ja bestimmt auch ein Teil Nebenkosten enthalten sein und genau desshalb muss man eine nebenkostenabrechnung angeben,denn wenn man nachzahlen müsste, bekommt man das ja auch erstattet.Sobald man bei Hartz IV gemeldet ist und Leistungen bezieht, ist man verpflichtet ,alles anzugeben, was Geldeinnamen betrifft.Der Betreuer hat schon das Recht, darüber Auskunft zu erhalten. Als Konsequenz wird man das ganze gezahlte „Erstattungsgeld“ zurück haben wollen und es mit den nächsten Leistungen verrechnen - also abziehen. lg.

Hallo, wie Sie hier öffentlich zugeben, wurde also die ARGE wissentlich belogen. Das ist natürlich vorsätzlich geschehen und somit auch als Betrug zu werten. Natürlich kann dies (mit Recht) Konsequenzen haben - eventuell mit Sperrung und Rückforderung der bisher gezahlten Zuschüsse zum Lebensunterhalt.
Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, daß er auf Kosten der redlichen Steuerzahler lebt und es ist traurig genug, wenn viele unverschuldet so leben müssen, weil sie ihre Arbeit verloren haben. Alle, die sich durch Lügen Zuschüsse verschaffen und somit die Steuerzahler schädigen, sollen und müssen meiner Meinung nach zu Recht zur Rechenschaft gezogen werden!

Das hat sehr große und Weitreichende Folgen. Das geht von mehrmonatiger Sperrung bis hin zur Anzeige wegen Betrugs/ Hinterziehung. Und das Geld was zu ihr Bekannter zurück bekommen hat muss er dem Amt zurück zahlen. Das wird in 4Jahren also 4x je nach dem ein sehr hoher Betrag sein. Wenn er diesen nicht begleichen kann/ will geht das wieder ans Gericht wieder mit einer Anzeige wegen Betrugs. Je nach dem wie sich ihr Bekannter verhält, Keine Antwort auf Mahnbescheid, keine Antwort auf die Eidesstattliche Erklärung, Versäumnis von Gerichtsterminen, … kann es sogar zu Ortnungshaft kommen.

Ob der Herr Hartz4 das darf - Ja, darf er. Wer Hartz 4 beschummelt wird wie eine Firma die das Finanzamt beschummelt verfolgt und bestraft wie ein Schwerverbrecher. Den immerhin geht es hier um das liebste Gut vom Staat, sein Geld.

MfG

Hallo,
natürlich darf der Fallmanager von der ARGE bei der wohnungsbaugenossenschaft nachfragen. Natürlich hat das jetzt auch Konsequenzen für deinen Bekannten.

Hallo TBSpender,

ich denke mal, dass die Arge ¼ der Miete übernimmt und nicht ¼ %.

  1. Generell berechnet die Arge den zu zahlenden Hartz 4 Betrag für einen Alleinstehenden wie folgt:

364,00 € für den Lebensunterhalt + Kosten der Unterkunft – anzurechnendes Einkommen = Auszahlungsbetrag.

  1. Wenn die Arge ¼ der Miete zahlt, so kann das nur bedeuten, dass ein Berechnungsfehler vorliegt (Widerspruch einlegen / Überprüfungsantrag stellen) oder dass ein entsprechendes Einkommen erzielt wird. Um das zu beurteilen brauche ich nähere Angaben (Verdienst, Höhe der Unterkunftskosten etc.).
    Natürlich kann es auch sein, dass die Unterkunftskosten zu hoch sind. In diesem Fall muss die Arge zunächst die Gelegenheit geben eine preiswertere Wohnung zu finden und anzumieten.
    Manchmal passiert es auch, dass die Arge ein bestimmtes, wiederholtes Fehlverhalten dadurch sanktioniert, dass die Leistungen gekürzt werden.
    Das alles lässt sich ohne nähere Infos nicht klären.
  2. Der Energieanbieter erstattet jedes Jahr etwas zurück. Wenn das so stimmt, muss dies auch nicht angegeben werden, da die Haushaltsenergie vom Regelsatz bezahlt werden muss.
    Anders ist es bei den Neben- und Heizkosten, die Teil der Kosten der Unterkunft (KdU) sind und mit der Miete an die Wohnungsgenossenschaft zu zahlen sind. Diese Kosten werden bei der Berechnung des Anspruches mit berücksichtigt und von der Arge bezahlt, sofern sie angemessen sind. Daher stehen auch die zu viel gezahlten Neben- und Heizkosten der Arge zu, da hier eine Überzahlung erfolgte.
    Gleichzeitig ist zu bemerken, dass jeder Vermieter verpflichtet ist eine Jahresendabrechnung zu erstellen. Tut er dies nicht, so kann es sein, dass er seinen Anspruch auf die Nebenkosten verliert. Da die Arge für die Miete aufkommt hat sie auch das Recht die Nebenkostenabrechnung zu verlangen.
    Jetzt wird es heikel. Wurde die Jahresendabrechnung von der Wohnungsgenossenschaft dem Bekannten zugestellt und er hat sie nicht weitergeleitet, obwohl hier ein Guthaben ausgewiesen wurde, kann man hier von Unterschlagung reden, was bei einem einmaligen Vergehen vielleicht noch als ein Versehen durchgehen könnte. Auf jeden Fall muss man aber die Überzahlungen zurückzahlen. Anders scheint es hier zu sein. Zu sagen, es sei keine Abrechnung gekommen geht hier in den Bereich Betrug und ist eine Straftat.
    4.Wenn die Probleme hier nicht lösbar sind, würde ich empfehlen eine persönliche Beratung im Arbeitslosenzentrum, SKM oder ähnlichen Einrichtungen in Anspruch zu nehmen (Adressen im jeweiligen Ort googln).

Liebe Grüße

Franz57

Alles, was an Geld reinkommt, sind für den Monat Einkünfte und werden von der Arge angerechnet. In manchen Fällen kommt einen das sehr ungerecht vor, ist aber leider so.
Gruß
Christa

Ja, er darf und ja, es wird Konsequenzen haben!

Hallo

Ich weiss jetzt nicht so ganz, was du mit dem „normalen Lebegeld“ meinst. Wenn man (Erwerbs-)Einkommen hat und nur aufstockend ALG2 bezieht, um den Bedarf decken zu können, dann könnte man sich mal erkundigen, ob man nicht mit Wohngeld vom Wohnungsamt (statt ALG2-Aufstockung) hinkäme. Dann hätte man die ARGE ganz vom Hacken.

Ansonsten: Die Unterkunftskosten beinhalten auch die Neben-/Heizkosten - und sofern die ARGE (anteilig) Leistungen für die Unterkunft erbringt, ist sie auch entsprechend (anteilig) an den Nebenkostennachzahlungen bzw. - Rückzahlungen beteiligt. Die Abrechnungen sind der ARGE daher vorzulegen.

„Konsequenz“ wäre, dass man ggf. Beträge an die ARGE rückerstatten muss. Ob und inwieweit sie dann noch etwas wegen einer Ordnungswidrigkeit einleiten oder eine Strafanzeige wegen Leistungsbetrugs , das dürfte wohl auch abhängen von der Höhe der Beträge und von der Zeitraum- Dauer der Nichtmeldung.

LG

Hallo,
der Leistungsbezug nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.
Allerdings muss ich sagen, dass die Behörde dann das Recht hat, beim Anbieter nachzufragen, wenn der Leistungsempfänger trotz Aufforderung die benötigten Unterlagen nicht vorlegt.

mfg

sorry für die verspätete antwort, alles was einkommen ist wird bei Hartz IV angerechnet, auch eine rückerstattung , sobald du leistungen aus hartz beziehst mußt du alles angeben, das recht der nachfrage bei der wohnungsgenossenschaft haben die auch, ist leider so, die konsequenzen werden sein das alles ans amt gezahlt werden muß, am besten dumm stellen, damit man nicht noch einen reingewürgt bekommt, das geld kann dann in raten zurückgezahlt werden

Natürlich darf das Jobcenter fragen. Aber ich glaube du bringst da was durcheinander.
Bei der Genossenschaft ist sicherlich nach der Nebenkostenabrechnung gefragt worden und nicht nach den Energiekosten. Die bezahlt man nämlich aus dem Regelsatz selbst. Wenn da eine Erstatttung kommt braucht man es auch nicht anmelden.Dein Bekannter kann von Glück reden, wenn er nicht wegen Leistungsbetrug angezeigt wird.Und das zuviel gezahlte Geld muss er zurück zahlen.
MfG