Hallo,
ich bin Alina, 23 Jahre alt, komme aus Russland, Novosibirsk. Bin seit 3 Jahren mit einem Deutschen zusammen, seit 1,5 Jahren sind wir verheiratet. Nach der Hochzeit hat er sich sehr verändert. Er kontrolliert mich, liest meine e-mails, sms, er sagt ständig dass ich hier nichts bin, dass er alles bezahlt und deswegen Recht hat zu bestimmen, wohin ich gehe und was ich mache. Er hat auch ander Frauen, der verheimlicht das nicht mal, und begründet das genauso, wer zahlt, der darf machen was er will. Er hat mich auch geschlagen. Wenn ich versuche mich zu wehren, nimmt er mir meinen Schlussel, mein Pass, mein Handy weg und droht immer zur Ausländerbehörde zu gehen und alles dafür zu tun dass ich ausgewiesen werde. Jetzt habe ich herausgefunden, dass er in Deutschland ofiziell kein Einkomen hat und nicht mal hier gemeldet ist. Er hat kein Konto, kein Mietvertrag, das Haus wo wir wohnen gehört seinem Bruder, seine beide Autos gehören einer Firma in Kanada. Er hat aber immer sehr viel Geld in Bar. Angenommen ich bleibe bei ihm, ist dass nicht eine Voraussetzung, dass wir zusammen leben müssen, damit ich später eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann? Wie kann ich das beweisen wenn er hier nicht gemeldet ist? Kann er mich einfach so aus dem Haus rausschmeissen weil das haus ihm nicht gehört? Musste es eigentlich nicht vom Ausländerbehörde geprüft werden ob er überhaupt finanziell und rechtlich eine ausländische Frau heiraten darf? Ich fühle mich betrogen und im Stich gelassen. Habe ich überhaupt irgendwelche Rechte in Deutschland und er irgendwelche Pflichten mir gegenüber? Wie soll ich im dieser Situation vorgehen? Vielen Dank
Hallo Alina,
normalerweise wenn Ihr Mann Sie aus Russland wegen einer Ehe geholt hat , dann ist er damit verpflichtet über eine Wohnung zu verfügen. Diese soll natürlich für 2 Personen tauglich sein. Er muss keinen Job haben, da er die deutsche Nationalität hat. Wie sind Sie dann verheiratet, wenn Sie niergendwo angemeldet sind ??? Hat die Ausländerbehörde die Kopie von der Heiratsurkunde ?? Meldebescheinigung ??
Wenn Sie das nicht gemacht haben, dann sind Sie noch nicht in Deutschland verheiratet.
Falls Sie alles abgegeben haben und angemeldet sind, dann muss die Ehe mindestens zwei Jahre erfolgen, dann haben Sie einen Anspruch auf ein Niederlassungserlaubnis. Es gibt aber Ausnahmen bei Frauen, die unter Vergewaltigung leiden (Wenn Beweise vorliegen). In diesem Fall haben Sie gute Chancen, aber lassen Sie den Rechtsanwalt alles für Sie machen , weil so alleine kommen Sie nicht weiter.
LG