Rechte der Inkassobüros

Hallo,

mich würde aus konkretem Anlass einmal Folgendes interessieren:

Welche Rechte haben Inkassobüros wie z.B. Creditreform gegenüber betroffenen Personen -insbesondere im Hinblick auf Eintragungen in die Schufa, Schuldnerblätter, in eigene Register ? Welche Gebühren dürfen in Abrechnung gebracht werden. Dürfen z.B. nach mehr als zwei Jahren ohne weitere Kontaktaufnahme seitens des mußmatlichen Gläubigers plötzlich Zinsen vom Inkassobüro geltend gemacht werden ?
Wie wird die eigentliche strittige Rechtsgfrage zwischen Gläubiger und Schuldner geklärt. Das Inkassobüro hat doch hiervon gar keine Ahnung. Welche Folgen hat die Androhung eines Mahnbescheides ?

Mich würde mal eine Aufklärung rund um den o.g. Themenkopmplex interessieren ! Vielen Dank für Eure Beiträge !

Inkassobüros haben recht umfangreiche Rechte. Gebühren sind auf jeden Fall erstattungsfähig bis zur Höhe von Rechtsanwaltsgebühren. Zinsen auf Forderungen müssen selbstverständlich gezahlt werden, wenn Verzug vorliegt. Eine strittige Rechtsfrage sollten Sie durch einen RA klären lassen. Folge der Androhung eines Mahnbescheids? Die Gegenseite wird den Mahnbescheid beantragen. Hiergegen können Sie sich natürlich zur Wehr setzen, wenn Sie die Forderung als unrechtmäßig erachten…
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.

Caroline

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Hi Heiko,

m. W. haben Inkasso-Büros keinerlei Befugnisse, die Du als Privatmann nicht auch hast. Allerdings betreiben gute Inkasso-Büros ihre resp. die Anliegen ihrer Kunden professionell und zielstrebig, was Privatpersonen oder anderen Unternehmern bisweilen nicht so gelingt oder möglich ist.

Inkasso-Büros und deren Mitarbeiter haben keinerlei Hoheitliche Rechte wie z. B. die Polizei. und dind auch nicht berechtigt, Gewalt auszuüben.

Kurze Konkretisierung, um Mißverständnissen vorzubeugen:

  • „Rechte“ haben Inkassobüros natürlich nur dann, wenn sie vom Gläubiger mit der Durchsetzung von Ansprüchen beauftragt wurden.
  • Gebühren sind selbstverständlich nur erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner im Verzug befindet

Gruß Caroline

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Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Also muß der Gläubiger selbst den Mahnbescheid erlassen? Geht das dann wieder über vom Inkassobüro auf den Gläubiger oder wie ?

Welche Rechte hat das Inkassobüro irgendwo was einzutragen und wann ?(Schufa,Schuldnerverzeichnisse…) Die Drohungen diesbezüglich sind ja gewaltig !

Wie wird denn die eigentliche Grundlage -sprich die Streitigkeit- geklärt ? Mann bezahlt ja nicht einfach so ohne Grund nicht. Der Forderungseinzug seitens Creditreform und die eigentliche Streitfrage (z.B. Mangelnde Ausführung einer Leistung) sind ja nun zwei Sachen geworden irgendwie. Wie kommen die wieder zusammen? Sollte man die Forderung begleichen und anschließend Klagen, um Mahnbescheiden oder irgendwelchen Einträgen zu entgehen oder gibt man damit stillschweigend der Gegenpartei Recht und hat keine Chance mehr anschließend ?

Irgendwie kann sich ja jeder, der keine Lust auf irgendwelche Stellungnahmen bezüglich einer Mangelleistung hat, es sich ja einfach machen und die Sache einem Inkassobüro übnergeben. Die machen dann Druck und drohen, und die eigentliche Sache wird nicht mehr ausgetragen.

Nochmals Vielen Dank

Tappe da echt im Dunkeln !

Hallo,

Inkassobüros haben eigentlich überhaupt keine Rechte, außer sie lassen sich die Forderung abtreten. Das machen aber nur die wirklich professioell arbeitenden. Und dann schuldet der Schuldner die Schuld ja auch nicht mehr dem ehemaligem Gläubiger, sondern dem Inkassobüro. Er hat die Forderung ja an dieses abgetreten. Dieses hat dann wiederum auch nur die gleichen Rechte, die vorher der ursprüngliche Gläubiger hatte.
Auch in Hinblick auf die Gebühren und Zinsen haben Inkassobüros keinerlei weitergehende Rechte als ein normaler Gläubiger.

Ist die eigentliche Forderung strittig, muß sie natürlich über das zuständige Gericht geklärt werden. Falls die Forderung abgetreten ist, tritt hier als Partei natürlich das Inkassobüro auf, ansonsten der Gläubiger; bzw. allgemein gesprochen immer der, der im Besitz der Forderung ist.

Gruß Ebi

Hallo!

Inkassobüros haben recht umfangreiche Rechte.

…und zwar genau so umfangreich wie alle anderen Menschen.

Gruß
Tom

Das Inkassobüro kann im Namen des Gläubigers den MB beantragen. Genauso wie ein RA einen MB im Namen des Gl. beantragen würde.

Bloß NICHT bezahlen und dann erst die Streitigkeit beilegen wollen!!! Man sollte sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und die Sache diskutieren bzw. verhandeln. Vielleicht ergibt sich ja dann eine Lösung. Ist die Forderung streitig, sollte man klarmachen, dass man selbst im Falle eines Mahnbescheids Widerspruch einlegen wird bzw. Klage anheim stellen. Dann geht das ganze letztendlich vors Gericht und in einen ganz normalen Zivilprozess über…

Gruß Caroline

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Wird der Mahnbescheid irgendwo registriert (Schufa, Schuldnerverzeichnis, etc.) ???
Das ist doch das Problem !

Das Inkassobüro kann im Namen des Gläubigers den MB
beantragen. Genauso wie ein RA einen MB im Namen des Gl.
beantragen würde.

Bloß NICHT bezahlen und dann erst die Streitigkeit beilegen
wollen!!! Man sollte sich mit dem Gläubiger in Verbindung
setzen und die Sache diskutieren bzw. verhandeln. Vielleicht
ergibt sich ja dann eine Lösung. Ist die Forderung streitig,
sollte man klarmachen, dass man selbst im Falle eines
Mahnbescheids Widerspruch einlegen wird bzw. Klage anheim
stellen. Dann geht das ganze letztendlich vors Gericht und in
einen ganz normalen Zivilprozess über…

Gruß Caroline

Nein.

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Hallo,

Wird der Mahnbescheid irgendwo registriert (Schufa,
Schuldnerverzeichnis, etc.) ???

Nein.

Was macht Dich da so sicher? Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung? Wäre nicht vielleicht auch die eine oder andere Einschränkung angebracht?
Gruß
loderunner