Rechte der Ordnungsämter

Welche Rechte haben die Ordnungsämter (als Gefahrenabwehrorganisationen)? Die gleichen Rechte wie die Polizei? Passkontrolle, usw.? Wenn ja wann bzw. wann nicht?

Da Abweichungen in den Ländern (ich komme aus Hessen) - wo finde ich Erläuterungen (klar verständlich)? Die Gesetzestexte hab ich - sind aber zu allgemein.

Hallo Timo,

na dann fahr mal kurz nach Frankfurt am Main rüber…da kannst du das
„Ordnungsamt“ mit Streifenwagen,Uniform und Pistole im Einsatz sehen…

Das Ordnungsamt ist nämlich auch eine „Polizei-Behörde“ ,sprich mit Vollzugsrechten ausgestattet…
Wobei Du allerdings besser von Behörden mit „Hoheitlichen Aufgaben“ sprechen solltest…
Denn alle diese Behörden werden aufgrund der geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen tätig.In diesen findest du auch jeweils die Berechtigungen der einzelnen Behörden und die von ihnen anzuwenden bzw.anzuordnenden Zwangsmaßnahmen…
Z.B. Gastwirt der sich nicht an das Jugendschutzgesetz hält,kann das
Ordnungsamt den Betrieb untersagen.

mfg
Frank

Hallo
schau mal ins HSOG in Hessen, da steht schon einer großer Teil drinn. Es gibt unterschiedliche Polizeibehörden die nicht immer Polizei heissen aber die Befugnisse der Polizei oder Staatsanwaltschaft auf Ihrem Arbeitsgebiet haben.
Gruß Günter

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Das HSOG hab ich schon gelesen. Ist aber für mich zu rahmenhaft. Gibt’s da irgendwo Erläuterungen im Netz?

Meine Frage war zu allgemein gestellt. Ich zielte auf z. B. die Kräfte ab, welche Abschleppen lassen (Politessen). Hoheitlich Maßnahmen nehmen diese wohl wahr. Welches Gesetz bzw. Verordnung trifft auf Politessen zu? Mir wurde gesagt dass diese Personen zum Beispiel nicht mehr oder minder nach meinem Ausweis verlangen können wie jede andere Person auch.

Hallo Timo,

>Mir wurde gesagt
>:dass diese Personen zum Beispiel nicht mehr oder minder nach
>:meinem Ausweis verlangen können wie jede andere Person auch.

siehe hierzu § 18 HSOG
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(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Erfüllung der ihnen durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben (§ 1 Abs. 2) oder zum Schutz privater Rechte (§ 1 Abs. 3) erforderlich ist.
*snip*

Wenn die „Politessen“ Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Gefahrenabwehr-
Behörde) sind,dürfen sie dich auch nach deinem Perso zwecks Identitätsfeststellung fragen…
Weigerst du dich,können sie dich nach der StPO. vorläufig festnehmen und zur nächsten Polizei-Dienststelle bringen zum Zwecke der Identitätsprüfung.

mfg

Frank

Hallo,
also diese Personen, z. B. Leute vom Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Fischereiaufseher, Flurer sind laut Gesetz Hilfspolizeibeamte(blödes Wort) und haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten. Deswegen können sie Anordnungen treffen die sofort auszuführen sind. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Genauso dürfen sie Personalien feststellen. Wenn Du die Daten verweigerst, gibt es Bußgeld, lies dazu den § 111 OWiG nach.
Steht alles im Dienstausweis, den am auf Verlangen einsehen kann.
Gruß Günter

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