Hallo Timo,
>Mir wurde gesagt
>:dass diese Personen zum Beispiel nicht mehr oder minder nach
>:meinem Ausweis verlangen können wie jede andere Person auch.
siehe hierzu § 18 HSOG
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(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Erfüllung der ihnen durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben (§ 1 Abs. 2) oder zum Schutz privater Rechte (§ 1 Abs. 3) erforderlich ist.
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Wenn die „Politessen“ Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Gefahrenabwehr-
Behörde) sind,dürfen sie dich auch nach deinem Perso zwecks Identitätsfeststellung fragen…
Weigerst du dich,können sie dich nach der StPO. vorläufig festnehmen und zur nächsten Polizei-Dienststelle bringen zum Zwecke der Identitätsprüfung.
mfg
Frank