Rechte der Polizei

AN ALLE MECKERSÄCKE

nahmen wir mal an Person X hat heute einen Anruf von der
Kriminalpolizei bekommen.

Mal an alle, die sich darüber aufregen, daß die Polizei nie im Leben so handeln würde:

Mal abgesehen davon, daß es sich hier um einen fiktiven Fall handelt; ist nicht genau dieser Fall vor kurzer Zeit in der Wirklichkeit eingetreten (der hat natürlich mit dem fiktiven nix zu tun)? Ich kann mich dunkel erinnern, daß vor einigen Tagen (Wochen?) genau dieser Fall in den Medien diskutiert wurde und für einen riesen Skandal gesorgt hat. Und ich meine nicht den Fall, wo ein Kinderporno-Ring durch Kreditkartenüberprüfung geknackt wurde, sondern wirklich den Handynummern-Check in Tatort-Nähe.

Ich kann mir nicht helfen und weiß auch keine Quellen, aber der Fall lässt irgendwas in meinem hintersten Hirn zucken, da war irgendwas.

OT - wie die gesamte Diskussion bisher
Hallo!

Mal an alle, die sich darüber aufregen, daß die Polizei nie im
Leben so handeln würde:

Danke. Die einzigen Antworten die in einem Forum mit dem netten Namen „Allgemeine RECHTSFRAGEN“ eine Duskussion auslösen, sind die, die mit Recht nun mal so gar nichts zu tun haben. Schade, dass es hier noch keine Ignore-Funktion gibt. Ich hab mal meinen Senf dazu gegeben und gehofft, dass da mal jemand seinen - juristischen - Senf dazugibt, weil ich mir nicht ganz sicher war. Damit steht man aber hier leider all zu oft auf verlorenem Posten - mit Antworten, die was mit Recht zu tun haben, meine ich.
„Hast Du was zu verbergen,Nee, sowas macht die Polizei nicht,die Polizei lädt die Verdächtigen immer erst als Zeugen, die Polizei hat gar kein Telefon.“ Papperlapapp. Damit müssen wir leben.

Gruß,

Florian.

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Wenn ein Telefongespräch der einzigste Anhaltspunkt ist finde
ich das ein bisschen dürftig, erst recht wenn das an einem
Knottenpunkt wie ein Hauptbahnhof ist.

Aber du warst es nun mal. Ist bewiesen!

Anmerkung der Moderation (C.J.):
Namen und E-Mailadresse des anderen Mitglieds entfernt.
Man muss die Spambots ja nicht absichtlich füttern.

Sag mal, geht´s denn noch?

klar, es geht immer was

Wirklich unfassbar.

du hast ja sooooo recht

Du kommst nich zufällig aus Duisburg?

Hallo,

Du kommst nich zufällig aus Duisburg?

Zitat:
„Y: Guten Tag, mein name ist Y ich arbeite für die Kriminalpolizei Duisburg.“
Ich denke, er kommt. Wobei ich nicht weiß, wofür das wichtig sein sollte. Gelten in Duisburg andere Rechte? Oder denkst Du an Schimanski?
Gruß
loderunner

Nee, ich denke an die Mafia-Morde am Duisburger HBF.

Hallo,

habe nur was gegen einen eingriff in meine Privatsphäre und
eine Anforderung meines Einzelverbindungsnachweises nur weil
ich irgendwo in der nähe eines Mordes war finde ich halt nicht
ok.

Nochmal, es wurde nicht dein, sondern sein Einzelverbindungsnachweis von der Polizei angefordert. Im Gegensatz zu dem Einzelverbindungsnachweis den Du als Kunde bekommst, enthält der Einzelverbindungsnachweis für die Polizei nicht nur die angewählten Nummern, sondern auch die Nummern der angenommenen Gespräche. D.h. die Polizei weiß über dein Telefon ausschließlich, dass damit die Nummer des Verdächtigen angrufen wurde. Das Du an dem Abend auch noch mit 1001 anderen Leuten telefoniert hast, hat sie nicht erfahren.

Gruß vom Wiz

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Nee, ich denke an die Mafia-Morde am Duisburger HBF.

Und weiter …?

Huhu!

ich bin kein Jurist … mit einem
fundierten Bauchgefühl.

… mit Sicherheit … Derrick … warum also nicht.

Und in irgendeinem § wird schon stehen, … wo genau ist das Problem?

Meine Güte. Das ist ein Rechtsbrett. Da wird man doch mal eine Frage nach einer Rechtsgrundlage stellen dürfen ohne derartiges Herumgestochere im Nebel. Wenn Du doch keine Ahnung hast, dann … äh … naja … Du weißt schon.

Ganz so einfach ist die Juristerei nun einmal nicht. Wenn man wissen will, ob ein Verhalten rechtens ist oder nicht, ist „das wird schon irgendwo stehen“ einfach keine auch nur im Ansatz akzeptable Antwort.

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Hallo,

habe nur was gegen einen eingriff in meine Privatsphäre und
eine Anforderung meines Einzelverbindungsnachweises nur weil
ich irgendwo in der nähe eines Mordes war finde ich halt nicht
ok.

Nochmal, es wurde nicht dein, sondern sein
Einzelverbindungsnachweis von der Polizei angefordert.

von Person Z? Person Z ist die Freundin von Person X und kann nichts mit dem fall zu tun haben.

Gruß
Phillip

Hallo redhair,

lass dir mal gesagt sein KEINE Polizie ruft in MORDFALL an,
DIe lassen dich antanzen , oder sie suchen dich auf.

Nicht immer. Manchmal telefonieren sie auch!
Als ein guter Freund von mir einen schweren und letztlich tödlichen Unfall hatte und zu klären war, ob es ein Unfall infolge Krankheit oder evtl. ein Verbrechen war, wurde ich auch telefonisch um eine Auskunft gebeten.

Gruß Steffi

habe nur was gegen einen eingriff in meine Privatsphäre und
eine Anforderung meines Einzelverbindungsnachweises nur weil
ich irgendwo in der nähe eines Mordes war finde ich halt nicht
ok.

Das kann ich sogar verstehen… aber welche Interessen wiegen schwerer? Ich persönlich finde es zumindest nicht dramatisch.

OT
Auch huhu,

ja, ist schon klar, daher ja auch die Einleitung! Diese hast Du zwar trefflich zitiert, aber willst sie wohl nicht gelten lassen?!

Etwas mehr „Toleranz“ wäre manchmal nicht schlecht, zumal ich meine Aussage ja eben nicht als Expertaussage getarnt habe.

Dann lös den Fall doch mal auf mit einer juristischen Expertise, ich bin ja selbst gespannt.

Grüße, M

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OT ?!
also der

Oder denkst Du an Schimanski?

ist gut!

Wobei die Frage nach der Region m. E. in der Tat nicht unwichtig ist, da die Polizeigesetze sich in den verschiedenen Bundesländern doch unterscheiden?!

Und bevor sich wieder Aufregung breit macht: ja ich weiß, IANAL.

Grüße, M

Wobei die Frage nach der Region m. E. in der Tat nicht
unwichtig ist, da die Polizeigesetze sich in den verschiedenen
Bundesländern doch unterscheiden?!

Huhu!

Nachdem du mich kürzlich so nett verteidigt hast :wink:, will ich dir das erklären: Die Polizei hat eine Doppelfunktion. Sie ist einerseits für Gefahrenabwehr zuständig (präventive Tätigkeit), andererseits für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (repressive Tätigkeit).

Die Gesetzgebungskompetenz für Gefahrenabwehr liegt beim Bund, folglich ist hierfür die StPO anwendbar und auch sonst im Großen und Ganzen nur Bundesrecht, das für alle Bundesländer gleich ist.

Nur im Bereich der Gefahrenabwehr liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern, so dass hier im Großen und Ganzen nur Landesrecht zur Anwendung kommt, das sich dann von Land zu Land mehr oder weniger stark unterscheidet.

Levay

*seufz*
Ich sollte mir ein Korrekturlesen vor dem Versenden meiner Beiträge angewöhnen. Das hier ist:

Die Gesetzgebungskompetenz für Gefahrenabwehr liegt beim Bund,

ist natürlich falsch, gemeint war: „für die Strafverfolgung“.

Levay

Huhu,

alles klar, danke für den Hinweis! Und schon wieder was gelernt, also doch hin und wieder durchaus fruchtbar, so ein Bauchgefühl zu äußern… :smile:

Grüße M

Nicht immer. Manchmal telefonieren sie auch!

Ja wenn sie Pizza bestellen oder die Lottozahlen abrufen.

Als ein guter Freund von mir einen schweren und letztlich
tödlichen Unfall hatte und zu klären war, ob es ein Unfall
infolge Krankheit oder evtl. ein Verbrechen war, wurde ich
auch telefonisch um eine Auskunft gebeten.

Ich hab aber extra auf die SAche MORDFALL hingewiesen.
Alles andere mag ja richtig sein.

redhair

Moin,

wenn Du uns jetzt noch die Quelle Deiner kühnen Behauptungen (denn mehr ist das nicht) nennen würdest?
Interessant ist aber, das Du nach wie vor auf diesem Unsinn beharrst.

Gruss Jakob

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