Rechte der Polizei

Hallo zusammen,

nahmen wir mal an Person X hat heute einen Anruf von der Kriminalpolizei bekommen.

Gespräch:

X: X Guten Tag
Y: Guten Tag, mein name ist Y ich arbeite für die Kriminalpolizei Duisburg. 
 Wir ermitteln im Fall von 6 Morden in der Nähe des HBF.
X: Was kann ich für Sie tun?
Y: Bei unseren Ermittlungen ist uns aufgefallen, 
 das Sie kurz vor der Tat von ihrem Handy in der nähe des Tatorts 
 von 22:55 bis 22:57 mit Person Z telefoniert haben. 
 Und wir wollten nur einmal nachfragen ob ihnen irgendwas 
 aufgefallen ist.
X: Nein mir ist nix aufgefallen.
Y: Person Z ist ein Bekannter von ihnen ?
X: Ja.
Y: Oki besten dank wenn ihnen noch was einfällt 
 melden sie sich bei uns.

nicht der genaue Wortlaut, aber Sinngemäß.

Jetzt meine Frage:

Auf welcher Rechtlichen Grundlage darf die Polizei Telfondaten von Personen überprüfen,
welche sich weder im näherem Zeitraum zur Tat (Morde waren gegen 2:00) noch in der Näheren Umgebung des Tatortes (HBF ist mehrere 100 Meter entfernt) aufgehalten haben?

Gruß
Phillip

wäre dieser fiktive Fall in einer Serie im TV passiert oder im wirklichen Leben … mal rein fiktiv gefragt um mir den fiktiven fall besser vrostellen zu können

wäre dieser fiktive Fall in einer Serie im TV passiert oder im
wirklichen Leben … mal rein fiktiv gefragt um mir den
fiktiven fall besser vrostellen zu können

natürlich in einem fiktiven Realen leben.

wie alt bist denn du???
mehr fällt mir zu sowas nich ein.
redhair

wie alt bist du denn?
mehr fällt mir dazu nicht ein…
Phillip

§ 100g StPO
Hallo!

Auf welcher Rechtlichen Grundlage darf die Polizei Telfondaten
von Personen überprüfen,

§ 100g StPO. Allerdings, wenn ich das Gesetz hier nicht falsch verstehe, geht das nur bei Verbindungsdaten des Beschuldigten selbst oder aber, was sich aus § 100 g II 2 StPO ergibt, bei Personen, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm kommende Mitteilungen weitergeben, oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss benutzt (§ 100a Satz 2 StPO).

Meiner Meinung nach wäre eine Abfrage der Verbindungsdaten in der geschilderten Art und Weise rechtswidrig - wenn ich da nichts übersehen habe.

Gruß,

Florian.

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass gegen Z ermittelt wird und man sich in diesem Zusammenhang mit richterlicher Genehmigung die Verbindungsdaten seines Handys vom entsprechenden Provider besorgt hat. Da tauchen dann alle angerufenen und angenommenen Gespräche auf. Taucht dabei deine Nummer auf, bist Du ein ggf. interessanter Zeuge und man kontaktiert dich. Aus dem normalen Verbindungsnachweis ergibt sich übrigens der Standort des Gesprächspartners nicht. Ich habe entsprechende Dinger schon mehrfach in Ermittlungsakten gesehen. Mehr als die Nummer und die Gesprächsdauer ist da nicht vermerkt.

Das ganze Spiel dient natürlich dazu ein Alibi zu überprüfen bzw. nachzuweisen, dass der Verdächtige am Tatort gewesen ist/gewesen sein kann um dann weiter ermitteln zu können, oder denjenigen als potentiellen Täter auszuschließen. Hierzu wird natürlich nicht nur danach gefragt, ob der Täter just genau zur Tatzeit am Tatort war, sondern ob er hier überhaupt sein konnte (unwahrscheinlich, wenn Zeugen angeben, dass er noch eine Stunde zuvor am anderen Ende der Welt gewesen ist. Vor diesem Hintergrund wird man immer versuchen den Weg des Täters vor und nach der Tat über einen gewissen Zeitraum eindeutig belegen zu können, damit nicht eine einzelne „Gefälligkeitsaussage“ die ganze Geschichte zum kippen bringen kann.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass gegen Z ermittelt wird und man

Z war zu dem Zeitpunkt mehr als 100Km entfernt.

sich in diesem Zusammenhang mit richterlicher Genehmigung die
Verbindungsdaten seines Handys vom entsprechenden
Provider besorgt hat.

die Fragen die von der Polizei hatten aber nichts mit Z zu tun, die einzige Frage war in welchem verhältniss X zu person Z steht

Da tauchen dann alle angerufenen und
angenommenen Gespräche auf. Taucht dabei deine Nummer auf,
bist Du ein ggf. interessanter Zeuge und man kontaktiert dich.
Aus dem normalen Verbindungsnachweis ergibt sich übrigens der
Standort des Gesprächspartners nicht. Ich habe entsprechende
Dinger schon mehrfach in Ermittlungsakten gesehen. Mehr als
die Nummer und die Gesprächsdauer ist da nicht vermerkt.

der Anruf ging aber von X aus und es wurde auch nur X befragt.

Das ganze Spiel dient natürlich dazu ein Alibi zu überprüfen
bzw. nachzuweisen, dass der Verdächtige am Tatort gewesen
ist/gewesen sein kann um dann weiter ermitteln zu können, oder
denjenigen als potentiellen Täter auszuschließen. Hierzu wird
natürlich nicht nur danach gefragt, ob der Täter just genau
zur Tatzeit am Tatort war, sondern ob er hier überhaupt sein
konnte (unwahrscheinlich, wenn Zeugen angeben, dass er noch
eine Stunde zuvor am anderen Ende der Welt gewesen ist. Vor
diesem Hintergrund wird man immer versuchen den Weg des Täters
vor und nach der Tat über einen gewissen Zeitraum eindeutig
belegen zu können, damit nicht eine einzelne
„Gefälligkeitsaussage“ die ganze Geschichte zum kippen bringen
kann.

naja aber X hatte zu dem Zeitpunkt zum ersten mal was mit dem Fall zu tun und laut aussage des Anrufers werden alle Personen kontaktiert die in dem Zeitraum in der Nähe des Tatortes Telefoniert haben.

Gruß

Hallo!

Auf welcher Rechtlichen Grundlage darf die Polizei Telfondaten
von Personen überprüfen,

§ 100g StPO. Allerdings, wenn ich das Gesetz hier nicht falsch
verstehe, geht das nur bei Verbindungsdaten des Beschuldigten
selbst oder aber, was sich aus § 100 g II 2 StPO ergibt, bei
Personen, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen
ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm
kommende Mitteilungen weitergeben, oder dass der Beschuldigte
ihren Anschluss benutzt (§ 100a Satz 2 StPO).

Meiner Meinung nach wäre eine Abfrage der Verbindungsdaten in
der geschilderten Art und Weise rechtswidrig - wenn ich da
nichts übersehen habe.

Das ist ebend meine Frage, ob so eine Anfrage der Verbindungsdaten überhaupt erlaubt ist.

Gruß,

Florian.

wie alt bist denn du???
mehr fällt mir zu sowas nich ein.
redhair

wie alt bist du denn?
mehr fällt mir dazu nicht ein…
Phillip

WOW jetzt bin ich geplättet von soviel kreativität.
lass dir mal gesagt sein KEINE Polizie ruft in MORDFALL an,
DIe lassen dich antanzen , oder sie suchen dich auf.
MAl soviel zum Fall.
Kinder fallen gerne auf soweas rein. Deppen auch
Erwachsene nicht.

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass gegen Z ermittelt wird und man

Z war zu dem Zeitpunkt mehr als 100Km entfernt.

Um genau dieses zu verifizieren/falsifizieren wird man den Kontakt mit den Gesprächspartnern gesucht haben. D.h. Du sagst aus, dass Z 100km weit weg war, vielleicht haben andere etwas anderes ausgesagt.

sich in diesem Zusammenhang mit richterlicher Genehmigung die
Verbindungsdaten seines Handys vom entsprechenden
Provider besorgt hat.

die Fragen die von der Polizei hatten aber nichts mit Z zu
tun, die einzige Frage war in welchem verhältniss X zu person
Z steht

Es ging aber doch um die Frage wer beim Gespräch wo war.

Da tauchen dann alle angerufenen und
angenommenen Gespräche auf. Taucht dabei deine Nummer auf,
bist Du ein ggf. interessanter Zeuge und man kontaktiert dich.
Aus dem normalen Verbindungsnachweis ergibt sich übrigens der
Standort des Gesprächspartners nicht. Ich habe entsprechende
Dinger schon mehrfach in Ermittlungsakten gesehen. Mehr als
die Nummer und die Gesprächsdauer ist da nicht vermerkt.

der Anruf ging aber von X aus und es wurde auch nur X befragt.

Im Verbindungsnachweis sind sowohl angerufene Nummern als auch entgegen genommene Gespräche enthalten. Die Polizei sucht den Kontakt zu beiden, weil sie von beiden hofft mehr darüber zu erfahren, wo Z in der Nacht wann war.

Das ganze Spiel dient natürlich dazu ein Alibi zu überprüfen
bzw. nachzuweisen, dass der Verdächtige am Tatort gewesen
ist/gewesen sein kann um dann weiter ermitteln zu können, oder
denjenigen als potentiellen Täter auszuschließen. Hierzu wird
natürlich nicht nur danach gefragt, ob der Täter just genau
zur Tatzeit am Tatort war, sondern ob er hier überhaupt sein
konnte (unwahrscheinlich, wenn Zeugen angeben, dass er noch
eine Stunde zuvor am anderen Ende der Welt gewesen ist. Vor
diesem Hintergrund wird man immer versuchen den Weg des Täters
vor und nach der Tat über einen gewissen Zeitraum eindeutig
belegen zu können, damit nicht eine einzelne
„Gefälligkeitsaussage“ die ganze Geschichte zum kippen bringen
kann.

naja aber X hatte zu dem Zeitpunkt zum ersten mal was mit dem
Fall zu tun und laut aussage des Anrufers werden alle Personen
kontaktiert die in dem Zeitraum in der Nähe des Tatortes
Telefoniert haben.

Einmal ist immer das erste Mal. Ich sehe das Problem nicht. Es gibt einen Tatverdächtigen, und man will wissen wo der in der fraglichen Nacht wann war. Hierzu gibt es ggf. schon unterschiedliche Aussagen. Man besorgt sich den Verbindungsnachweis des Handys des Verdächtigen, findet dort deine Nummer (egal ob als Anrufer oder Angerufener) und versucht über dich Gewissheit darüber zu erlangen, wo Z in der Nacht war. Hätte ja sein können, dass Du gesagt hättest, dass ihr Euch in dem Telefonat genau darüber unterhalten habt, oder Euch ggf. in dem Telefonat sogar verabredet und dann später an einem bestimmten Ort getroffen habt. All dies dient dazu den Weg des Tatverdächtigen in der Nacht nachzuvollziehen. Und natürlich fragt man auch nach der persönlichen Beziehung um einschätzen zu können, ob da ggf. gerade eine Gefälligkeitsaussage gemacht wird, und will natürlich auch wissen, wo Du gewesen bist, weil natürlich auch sein könnte, dass Du was mit der Sache zu tun hast.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Das ist ebend meine Frage, ob so eine Anfrage der
Verbindungsdaten überhaupt erlaubt ist.

Danke für den Hinweis. „Ebend“ (sic!) diese Frage habe ich ja auch beantwortet.
Wie Wiz anmerkte, daran hab ich nicht gedacht, kann es natürlich sein, dass gegen Z ermittelt wird und bei der Abfrage dessen Daten die Nummer des X aufgetaucht ist.
Ansonsten gilt: Eine Abfrage der Verbindungsdaten des X ist nicht rechtmäßig.

Florian

Da scheint jemand echt viel Ahnung zu haben…

Da scheint jemand echt viel Ahnung zu haben…

Das solltest du dir auch angewöhnen.

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Sag mal, geht´s denn noch?

wie alt bist denn du???
mehr fällt mir zu sowas nich ein.
redhair

Sag mal, geht´s denn noch?

Dieses Forum/Brett dient dem allgemeinen Gedankenaustausch zu fiktiven Sachverhalten. Ich sehe keinen vernünftigen Grund den Fragesteller in dieser Art und Weise anzupesten. Wie wäre es mal mit dem Lesen der Brettbeschreibung und der Netiquette und einem Verhalten, welches allgemein üblichen sozialen Standards entspricht?

Wirklich unfassbar.

S.J.

Moin, Phillip,

es sollte mich wundern, wenn die Kripo seit neuestem ihre Vernehmungen per Telefon durchführte. Wenn Du prominent wärst, läge der Gedanke an „Vorsicht Kamera“ nahe - aber so…

Gruß Ralf

nicht prominent :wink:.
glaube auch nicht das es eine art verarsche war…
dafür wusste der anrufer zuviel was nur ich und mein Einzelverbindungsnachweiß weiß.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich bin kein Jurist und schon gar kein Experte in Sachen Strafrecht und Polizeigesetz, versuche es aber mal mit einem fundierten Bauchgefühl.

Zum einen: die Polizei bedient sich mit Sicherheit auch der modernen Komm-Mittel, z. B. des Telefons. Nicht mal Derrick macht ausschließlich persönliche Hausbesuche. Und um einfache Sachverhalte abzuklopfen… warum also nicht.

Zum anderen: X hat zur Tatzeit (± ein paar Std) aus dem Umfeld des Tatorts (± ein paar 100 m) mobil telefoniert. Es ist doch klar, dass die Pol genau solche Personen ausfindig macht und nach „Auffälligkeiten“.

Und in irgendeinem § wird schon stehen, dass die Polzei nicht nur den Auftrag, sondern sogar das Recht hat, Verbrechen aufzuklären… wo genau ist das Problem?

Grüße, M

Hi,

ich bin kein Jurist und schon gar kein Experte in Sachen
Strafrecht und Polizeigesetz, versuche es aber mal mit einem
fundierten Bauchgefühl.

Zum einen: die Polizei bedient sich mit Sicherheit auch der
modernen Komm-Mittel, z. B. des Telefons. Nicht mal Derrick
macht ausschließlich persönliche Hausbesuche. Und um einfache
Sachverhalte abzuklopfen… warum also nicht.

Zum anderen: X hat zur Tatzeit (± ein paar Std) aus dem
Umfeld des Tatorts (± ein paar 100 m) mobil telefoniert. Es
ist doch klar, dass die Pol genau solche Personen ausfindig
macht und nach „Auffälligkeiten“.

Wenn ein Telefongespräch der einzigste Anhaltspunkt ist finde ich das ein bisschen dürftig, erst recht wenn das an einem Knottenpunkt wie ein Hauptbahnhof ist.

Und in irgendeinem § wird schon stehen, dass die Polzei nicht
nur den Auftrag, sondern sogar das Recht hat, Verbrechen
aufzuklären… wo genau ist das Problem?

Hab ich auch nix gegen.
habe nur was gegen einen eingriff in meine Privatsphäre und eine Anforderung meines Einzelverbindungsnachweises nur weil ich irgendwo in der nähe eines Mordes war finde ich halt nicht ok.

Gruß

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Moin,

WOW jetzt bin ich geplättet von soviel kreativität.
lass dir mal gesagt sein KEINE Polizie ruft in MORDFALL an,
DIe lassen dich antanzen , oder sie suchen dich auf.
MAl soviel zum Fall.
Kinder fallen gerne auf soweas rein. Deppen auch
Erwachsene nicht.

Sorry, aber das ist Mumpitz. Viel Erfahrung mit der realen Polizeiarbeit hast Du scheinbar nicht, oder?
Zum einen kenne ich Leute von der Kripo, zum anderen ist es mir selbst schon passiert das ich angerufen wurde (lange Geschichte und Details tun hier auch nichts zur Sache).
Was glaubst Du, über was für eine Personaldecke die Polizei verfügt um jedem Kram persönlich hinterher zu laufen?
Wenn sich während des Gesprächs Unstimmigkeiten ergeben oder Verdachtsmomente, ja, dann darfst Du zur Polizei hin oder sie kommen zu Dir.

Gruss Jakob

3 „Gefällt mir“

So einfach ist das nicht. Aufgabenzuweisungsnormen sind keine Rechtsgrundlagen. Es ist nicht dasselbe, ob ein § sagt: „Die Polizei hat die Aufgabe, dies und jenes zu tun“, oder ob er sagt: „Die Polizei darf ein Telefon abhören“ (oder was auch immer)

Sonst dürfte die Polizei ja schlichtweg alles…

Levay