Rechte der Verkäufer-Gläubiger nach Immoverkauf

Hallo erstmal,

Jemand möchte eine Immobilie kaufen, auf der noch eine Menge Schulden lasten. Der Verkäufer ist zahlungsunfähig! Die Verkaufssumme wird die Schuldsumme nicht decken!

Bei einem Immobilienkauf macht man im Normalfall eine Auflassungsvormerkung bis der neue Eigentümer entgültig ins Grundbuch eingetragen ist.
Jetzt hat man aber folgendes gelesen.

„Auflassungsvormerkung:
Diese Klausel ist ein Muss im Kaufvertrag und sieht eine Vormerkung im Grundbuch vor. Dadurch ist der Käufer provisorisch vor einen zweiten Verkauf derselben Immobilie durch den Verkäufer geschützt. Dieser Schutz ist allerdings noch kein endgültiger Schutz gegen die etwaigen Gläubiger des Verkäufers. Dies ist erst der Fall, wenn dessen Name komplett aus dem Grundbuch gestrichen ist.“

Kann jemand erklären, welche evtl. Rechte die Gläubiger nach einem Verkauf der Immobilie haben. Könnten der Käufer der Immobilie evtl. Probleme bekommen, wenn die Schuldsumme des Verkäufers nicht gedeckt wird und der Verkäufer die Restschuld nicht aufbringen kann? Kann der Gläubiger den Verkauf unwirksam machen?
Würden der Käufer evtl. bei einem Kauf die Restschuld mit übernehmen?

Danke erstmal
Zorro

Hallo erstmal,

Kann jemand erklären, welche evtl. Rechte die Gläubiger nach
einem Verkauf der Immobilie haben. Könnten der Käufer der
Immobilie evtl. Probleme bekommen, wenn die Schuldsumme des
Verkäufers nicht gedeckt wird und der Verkäufer die Restschuld
nicht aufbringen kann? Kann der Gläubiger den Verkauf
unwirksam machen?
Würden der Käufer evtl. bei einem Kauf die Restschuld mit
übernehmen?

Hallo!

Wer ein Grundstück erwirbt, auf dem Schulden, genauer gesagt Hypotheken und/oder Grundschulden lasten, die nicht mit dem Kaufpreis abgelöst werden, muss damit rechnen, dass die Gläubiger das Grundstück zwangsversteigern lassen, wenn der Erwerber des Grundstücks die restlichen Schulden nicht bezahlt. Da hilft auch keine Auflassungsvormerkung.

Hallo,

Finger weg von solchen Geschichten, wenn man sie nicht zu 100% durchblickt. Hier drohen massive Verluste. Der Kauf solcher Immobilien kann Spaß machen, man muss aber wissen, wie dies funktioniert. Ansprechpartner ist zudem weniger der Eigentümer als vielmehr die Gläubiger mit dinglicher Absicherung im Grundbuch.

Ein Profi, der solche Dinge regelmäßig macht, kann aus so einer Situation mit den richtigen Leuten ein gutes Geschäft werden lassen. Dabei bedeuten „die richtigen Leute“ Menschen mit Pokerface und kaltem Blut, die sich nicht auf ein Objekt versteifen, sondern eine günstige Gelegenheit nutzen wollen, oder bereit sind, auf das Geschäft zu verzichten.

Ich habe solche Geschichten schon einige Male für Mandanten gemacht, und es hat jedes Mal funktioniert. Mal mehr, mal weniger gut, wobei dies wirklich hauptsächlich von der Einstellung der Mandanten abhing. Es gab durchaus Leute die € 100.000,-- bei so einer Sache verschenkt haben (aber trotzdem glücklich waren, weil sie ihr Traumhaus gefunden haben).

Gruß vom Wiz

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