Hallo auch,
nehmen wir mal an…eine Wohnungseigentümerin vermietet die 3 Zimmer einer 3-Zimmerwohnung an jeweils eine Person. Laut Mietvertrag über ein „Möbliertes Zimmer“ darf jede Person das Bad und die Küche mit nutzen.
Frage: Darf die Vermieterin die Bereiche Flur/Küche/Bad betreten?
Weiterhin nehmen wir mal an… die Abflußleitung zwischen Küche und HAuptabwasserleiund im Bad verstopft sei und bei Benutzung der Kücheninstallationen das Abwasser aus der Badewanne sprudelt …
Lt. Mietvertrag ist der Mieter zu „Kleinreparaturen“ an „Installationsgegenständen für Strom/Wasser/Gas und Heizung sowie an Gegenständen die seinem direkten oder häufigen Zugriff unterliegen (Fenster,Türn, Rolläden u.Glasscheiben)“ verpflichtet. Begrenzt auf 150€.
Frage: Da „Abwasser“ nicht expliziert erwähnt ist: Wer muß die Verstopfung beseitigen und bezahlen?..
Danke und Gruß
Auf Wunsch kann ich einen fiktiven Mietvertrag auch hochladen bzw. zuschicken…
Wenn es sich um die Leitung innerhalb der Wohnung handelt kann man dasvon ausgehen, dass die Verursacher die Bewohner der Wohnung sind. Diese sind dann auch für die Behebung des Mangels verantwortlich.
Liegt die Verstopfung allerdings im Hauptabflussrohr was von mehreren Einheiten benutzt wird dürfte der Verursacher nur schwer auffindbar sein und der Vermieter muss die Kosten übernehmen.
Daher mal schauen, wo es überall Revisionsöffnungen gibt, bzw die Siphons abbauen und die Leitung reinigen.
Die Abflussleitungen unterliegen nicht den Regelmäßigen Zugriffen der Mieter, (oder berührt ihr die Ständig?) und sind daher nicht Gegenstand der Kleinreparatur Regelung. Wobei auch hier wieder die Ausnahme die Regel bestätigt.
Also da bin ich mir aber trotzdem nicht so sicher, was ist, wenn man in seiner Wohnung - aus welchen Gründen auch immer - einzelne Räume untervermietet und selbst nur ab und zu zuhause ist und dann im Wohnzimmer schläft?