Rechte der Wohnenden

Also ich lebe in deutschland in einem Wohngebiet welches an eine Tankstelle grenzt.
Diese Tankstelle muss wie ich weiß aus lärm-schutz-gründen die Tore zu machen (bei der Waschanlage).
Dieses vergessen sie teilweise 5-6 mal am Tag.

2.Sie haben extra Hallen die sie für die Hochdruckreiniger haben. Jetzt stellen sie sich neben die 3 Hallen und pusten dort 3-4 Stunden pro Tag . Das Dröhnen ist selbst in unserem Wintergarten zu hören von offenen Fenster ist nicht zu reden. Selbst im Oberenstock werk mit geschlossenden Fenstern is dieser Lärm zu hören. Jetzt ist es 8:20 und sie lärmen schon wieder rum DÜRFEN DIE DAS ?

Hallo Joostvk,
für die Baugenehmigung benötigt der Betreiber für Waschanlagen in der Nähe eines Wohngebietes eine Immissionsprognose (welcher Lärm kommt durch die bauliche Änderung / den Betrieb der Anlage bei welchem Wohngebäude an).
In diesem Lärmgutachten sind die Annahmen zum Betrieb festgehalten. Wenn der Gutachter als bauliche Anforderung geschlossene Tore sowie den Betrieb der Hochdruckreiniger nur in den drei Kabinen angebnommen hat, so wurde durch die Stadt auch nur diese Variante genehmigt.
Zuständig für diese Beschwerden ist das Bauodnungsamt der Stadt.
Viel Erfolg und ruhigere Zeiten!

Als 1. ist zu prüfen in welchem Bebauungsgebiet man wohnt.Ist das klar, weiss man wie viel Lärm bei Tag und bei Nacht zulässig ist. Als 2. ist dann eine Lärmmessung notwendig, deren Messergebnisse mit den Vorgaben zu vergleichen sind. Eine Lärmmessung ist aber nicht so einfach und die Auswertung der Messergebnisse schon gar nicht. Hier ist Know How gefragt, welches teuer ist. Zunächst so viel, bis 1. geklärt ist.
Lutz