Hallöchen,
laut meinem Verständnis ist es so, dass ein Arbeitnehmer im Falle der Arbeitnehmerüberlassung quasi tutto kompletti in das Unternehmen des Entleihers eingegliedert wird minus paar Sache wie Mitbestimmung.
Es geht um folgendes Szenario:
Ein Consulting-Unternehmen wird angefragt, einen Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu einem Kunden zu senden. Der Auftrag ist prinzipiell gut, da sehr lukrativ und langfristig (mind. 2 Jahre).
Allerdings hegt der Arbeitgeber große Bedenken, da er sehr großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung seiner Mitarbeiter legt: Er wünscht, dass seine Mitarbeiter mindestens 6 Wochen pro Jahr mit Fortbildung verbringen. Dies wäre bei dem Kunden nicht gegeben.
Hat der Arbeitgeber das Recht, in diesem Zusammenhang auf das Arbeitsverhältnis Einfluss zu nehmen, z.B. die Arbeitnehmerüberlassung auf max. 4 Tage pro Woche zu beschränken oder Ähnliches?
Es geht hierbei nicht um die Bezahlung etc., sondern einfach darum, dass der Arbeitgeber sich das Recht vorbehalten will, seine Arbeitnehmer an Fortbildungen zu beteiligen, welche für den Entleiher irrelevant wären.
Wie kann der Arbeitgeber seine Interessen zwecks Fortbildung seiner Mitarbeiter am besten durchsetzen?
Gruß und Danke,
Michael