Rechte des Arbeitnehmers bei 450€-Job

Hallo an die wer-weiss-was-community!

Meine Frage dreht sich heute um die Rechte des Arbeitnehmers in einem 450€-Job.

Natürlich habe ich mich vorab schon mal mit meinem Freund Dr. Google beraten und auch einige Ergebnisse gewonnen. Hier wird besagt, dass eine 450€-Kraft genauso behandelt wird, wie ein Festangestellter in Hinblick auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Urlaub und Weihnachtsgeld (sofern es in der betrieblichen Übung oder sogar im Vertrag festgehalten wurde).

Vorab die Situationsbeschreibung:

Meine Frau arbeitet seit ca. 1 Jahr bei einer Firma in der Lebensmittelindustrie. Sie arbeitet täglich von 7:30 bis 12:00 (oft auch länger, was Ihre 190 Überstunden belegen). Diese Arbeitszeiten sind FEST eingeplant von Mo. - Fr.! Bis dato hatte sie noch keinen Urlaub und auch keine Lohnfortzahlung (Sie war 3 Wochen Krank weil Sie sich den Arm angebrochen hatte). Die 3-wöchige Fehlzeit wurde Ihr natürlich von den Überstunden abgezogen und weiterhin bezahlt.

Meine Frage NUN: Hat sie Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Wenn ja - bitte §§ BGB oder Arbeitsrecht. Im Betrieb wird natürlich gesagt, dass es keinen Urlaub für 450€-Kräfte gibt! Arbeitsvertrag hat sie bis heute noch keinen obwohl der Arbeitgeber innerhalb der nächsten 4 Wochen die wichtigsten Bestandteile des Vertrags zu Papier bringen und natürlich dem Arbeitnehmer aushändigen muss.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo!

Den Urlaubsanspruch regelt das Bundesurlaubsgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - welche Überraschung - das Entgeltfortzahlungsgesetz https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_… .

Beide Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer. Unterschiede nach Lohn, 450 € oder sonstwas, gibt es nicht.

Gruß
Wolfgang

Typischer Fall um sich einen Anwalt zu suchen. Ist der Betrieb groß genug, kann sich auch die Wahl eines Betriebsrates lohnen, dann lassen sich Individualrechte einfacher geltend machen. So lässt sich mancher Gang zu Gericht vermeiden.