Nach dieser Vorschrift hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der bisher in der Nacht arbeiten musste, auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach ärztlicher Feststellung bei unveränderter Lage der Arbeitszeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet wäre. Die Feststellung kann schriftlich durch ein Verschlimmerungsattest oder mündlich erfolgen.
Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift muss es sich um eine arbeitsmedizinische Feststellung handeln. Der feststellende Arzt muss Arbeitsmediziner sein, d.h. arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen.
Ergebnis: Es geht nicht darum, ein Attest außer Kraft zu setzen. Es gilt gar nicht erst, wenn es nicht vom Arbeitsmediziner ausgestellt oder bestätigt ist.
wenn der Facharzt Arbeitsmediziner ist, wäre das Attest grds. zu berücksichtigen. Ich kenne aber keine Fachärzte, die Arbeitsmediziner sind. Dafür dauert wahrscheinlich die Facharztausbildung selbst viel zu lang, dass da noch ein Facharzt die Zusatzqualifikation erwerben würde.
geht es nicht um ein Hausarztattest, sondern um ein
Facharztattest.
Was irrelevant ist für eine Arbeitsmedizinische Feststellung ist, solange es kein Facharzt für Arbeitsmedizin ist. Hier stimmt die Antwort von E.
glaube ich das der BA auch nicht immer die Arbeitsplatzsituation
kennt.
Es gehört aber zu seinem Job. Mit „glauben“ ist hier keinem geholfen. Eigentlich muss der BA eine entsprechende Untersuchung vornehmen. Vorneweg ist er erst mal Mediziner.
geht es ja um die Prinzipielle Entscheidung, wenn ein FA sagt,
das sein Patient keine Schichten mehr arbeiten darf.
Nur dass eben der FA dies nach Rechtslage nicht entscheiden kann und dies lediglich ein Empfehlung ist eine entsprechende Untersuchung vor zu nehmen.