Rechte des Betriebsarztes

Guten Tag, ich habe gelesen, dass der Betriebsarzt in beratender Funktion gegenüber dem Arbeitgeber tätig werden kann. Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ein Arbeitnehmer, ein Facharzt Attest hat, das besagt, dass der Arbeitnehmer keine Schichtdiensttätigkeit mehr machen darf.

Ist der Betriebsarzt dazu berechtigt, dieses Attest ohne weitere Überprüfung ausser Kraft zu setzen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd

Meiner Meinung nach sogar ausdrücklich nicht… vgl.

http://bundesrecht.juris.de/asig/__3.html

(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

Gruss HighQ

Hallo,

im Gegenteil. Gemeint ist damit: Der Betriebsarzt soll keine AU-Bescheinigungen überprüfen. Denn dafür ist der MDK zuständig.

Zum Überprüfen von ärztlichen Attesten des Hausarztes zur Einschränkung der Arbeitsleistung ist er geradezu berufen.

Denn wie soll der Hausarzt denn die Belastung des Arbeitnehmers einschätzen, ohne vor Ort gewesen zu sein?

Dafür braucht man einen Arzt, der

  1. die Zusatzqualifikation Arbeitsmediziner hat und
  2. den Arbeitsplatz kennt.

VG
EK

Das sehe ich nicht so… der Betriebsarzt ist für die Arbeitssicherheitzuständig, aber hier liesse sich natürlich vortrefflich drüber streiten.

Aber:
Des weiteren war im UP angeführt, dass ob ein Betriebsazt ein Attest OHNE Überprüfung ausser Kraft setzen darf.

Dies ist wohl in jedem Falle zu verneinen, denn selbst deine Darstellung richtig sein sollte, müsste hier wohl eine Überpfüfung statt finden.

Gruss HighQ

Hallo,

auch wenn du das so nicht siehst, das Gesetz (http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__6.html) sieht es aber so:

Nach dieser Vorschrift hat ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der bisher in der Nacht arbeiten musste, auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach ärztlicher Feststellung bei unveränderter Lage der Arbeitszeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet wäre. Die Feststellung kann schriftlich durch ein Verschlimmerungsattest oder mündlich erfolgen.

Nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift muss es sich um eine arbeitsmedizinische Feststellung handeln. Der feststellende Arzt muss Arbeitsmediziner sein, d.h. arbeitsmedizinische Fachkunde besitzen.

Ergebnis: Es geht nicht darum, ein Attest außer Kraft zu setzen. Es gilt gar nicht erst, wenn es nicht vom Arbeitsmediziner ausgestellt oder bestätigt ist.

VG
EK

Du hast recht… ich nehm alles zurück.

Ich frage mich nur wenn der genannte Facharzt ein Arbeitsmediziner ist - wie sieht des dann aus?

Wird dann letztendlich ein richter entscheiden müssen?

Gruss HighQ

Hallo,

wenn der Facharzt Arbeitsmediziner ist, wäre das Attest grds. zu berücksichtigen. Ich kenne aber keine Fachärzte, die Arbeitsmediziner sind. Dafür dauert wahrscheinlich die Facharztausbildung selbst viel zu lang, dass da noch ein Facharzt die Zusatzqualifikation erwerben würde.

VG
EK

nu ja… google hat mir bei entsprechender suche doch einige gebracht.

Aber danke für die Auskunft.

Hallo HighQ,

ja, so ungefähr einen pro Stadt :smile:

Die Facharztausbildung für Arbeitsmedizin dauert 5 Jahre. Darauf kann man aus anderen Facharztausbildungen max. 1 Jahr anrechnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizin

Dazu kommt dann die Facharztausbildung für z.B. Innere Medizin, die mindestens genau so lang dauert.

Wären dann mit Studium mal eben 15 Jahre Ausbildung …

VG
EK

erstmal danke für eure Antworten.

  1. geht es nicht um ein Hausarztattest, sondern um ein Facharztattest.
  2. glaube ich das der BA auch nicht immer die Arbeitsplatzsituation kennt.
  3. geht es ja um die Prinzipielle Entscheidung, wenn ein FA sagt, das sein Patient keine Schichten mehr arbeiten darf.

Ich selber glaube nicht, das sich der BA einfach über den FA hinweg setzen kann.

MFG
Bernd

  1. geht es nicht um ein Hausarztattest, sondern um ein
    Facharztattest.

Was irrelevant ist für eine Arbeitsmedizinische Feststellung ist, solange es kein Facharzt für Arbeitsmedizin ist. Hier stimmt die Antwort von E.

  1. glaube ich das der BA auch nicht immer die Arbeitsplatzsituation
    kennt.

Es gehört aber zu seinem Job. Mit „glauben“ ist hier keinem geholfen. Eigentlich muss der BA eine entsprechende Untersuchung vornehmen. Vorneweg ist er erst mal Mediziner.

  1. geht es ja um die Prinzipielle Entscheidung, wenn ein FA sagt,
    das sein Patient keine Schichten mehr arbeiten darf.

Nur dass eben der FA dies nach Rechtslage nicht entscheiden kann und dies lediglich ein Empfehlung ist eine entsprechende Untersuchung vor zu nehmen.