Hi,
mein Bruder (Groß und Außenhandelskaufmann) und ich (Werbekaufmann) haben eine kleine Wette am laufen.
Es geht darum, wer bei einem einseitigen Handelskauf (Geschäft vs Privatkunde) welches Recht hat.
Ich sage:
Bei Gattungsware hat der (private) Kunde allein das Recht, bei einem Magel Wandlung, Umtausch, Minderung und ggf. Schadenersatz zu fordern (WUMS).
Bei Stückgut hingegen hat der Verkäufer Nachbesserungsrecht.
Mein Bruder Wiederspricht:
Auch bei Gattungsware hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung vorab, bzw. könne sich das für sich günstigste (wirtschaftlichste) wählen.
Er bringt das Beispiel PKW. Seiner Ansicht nach sei ein PKW eine Gattungsware, weil Serienmodell.
Ich kontere damit, das PKWs Stückgut ist, da der Kunder immer überlegt, ob mit Radio, welche Farbe, welche sonstigen Extras, etc…
Helft mir, denn ich möchte ungerne die Kiste Bier verlieren. Gebt mir eure Meinung Kund oder gebt mir entsprechende Links, damit ich weiterhin erhoben Hauptes durch unsere Welt gehen kann (grins).
Gruß
Guido