Rechte des Miterben bei Erbengemeinschaft

Bei einer Erbengemeinschaft (2 Erben) hat ein Erbe alle Unterlagen, Dokumente, Kontoauszüge usw. an sich genommen. Hat der andere Miterbe das Recht alle Unterlagen in Kopie zu erhalten. Ein Erbe hat schon seit Jahren die gesamten Kontoauszüge und diese möchte der andere Erbe einsehen.
Danke für Antworten.

Hallo,

da beide Erben sind, stehen beide die Unterlagen zu; es müsste also eine Regelung getroffen werden, wer die Unterlagen für den anderen Miterben aufbewahrt; der „Dokumentenverwalter“ hat Einsicht zu gewähren bzw. die Dokumente auszuhändigen oder als Alternative beglaubigte Abschriften zu erstellen.

si

Guten Tag,
Danke für die Antwort.
Ingeborg