Rechte des Nachbarn

… zur Miete. Um zu unserer Garage zu gelangen, müssen wir direkt an der Haustüre und am Küchenfenster unserer Nachbarn vorbei, wobei direkt davor sein Auto parkt. Nun verlangt unser Nachbar von uns, dass wir mehr oder weniger auf die Strasse gehen sollen und nicht mehr vor seinem Fenster vorbeigehen dürfen, da dies ja sein gemietetes Grundstück ist. Ebenso behauptet er, unsere Kinder 4 und 6 hätten ihm bereits einen Kratzer in sein Auto gemacht, das ihn stolze 450 Euro gekostet hat.
Nun meine Frage: kann mein Nachbar wirklich verlangen, dass ich auf die Strasse gehe, also quasi einen Bogen um sein Auto machen muss bzw. auch wenn das Auto nicht da steht die Straße benutzen muss um zu meiner Garage zu kommen? Und was kann er machen, wenn wir bzw. unsere Kinder sich nicht daran halten?
Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Antwort!

Hallo,

ein Gehweg der im Anschluss zur Straße angelegt wurden ist, ist öffentlich und darf keinem verwehrt werden.

LG

Hallo, ganz klares NEIN, das kann er nicht.
Lassen Sie es ruhig darauf ankommen, dazu hat er kein Recht.
MfG

Hallo Christine,

es handelt sich hier um eine Rechtsfrage, die ich leider nicht beantworten darf, da ich sonst Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz bekomme und von Anwälten abgemahnt werden kann. Ich bitte Dich diese Frage an einen Anwalt oder dem Mieterschutzbund zu richten.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Zu weinig Information! - Dass können Sie insoweit nur mit dem Vermieter und Grundstückseigentümer klären!
Im Regelfall sind Wegerechte klar definiert und dürfen von niemandem duch Zustellen behindert werden!"