Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum.
Mich interessieren die Rechte, die ein Nacherbe hat, solange der Vorerbe noch lebt.
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Ein verheirateter Mann besitzt zwei Immobilien mit 12 Wohnungen, die er vermietet. Er hat einen Sohn und einen Enkel. Nach dem Tod seiner Frau heiratet er ein zweites mal. Die zweite Ehefrau bringt eigene Kinder mit in die Ehe. Nun stirbt der Mann. In einem Erbvertrag ist geregelt, daß die zweite Ehefrau Vorerbin der Häuser und der Sohn bzw. Enkel Nacherbe zum Zeitpunkt des Todes der Vorerbin wird. Ein Viertel des Marktwertes der Immobilien soll dann an die Kinder der Vorerbin ausgezahlt werden. Soweit ist mir alles rechtlich klar.
Der Sohn ist zwischenzeitlich verstorben.
Jetzt geht die Vorerbin hin und läßt den Enkel bei voller Miete in einer der Wohnung leben. Eines ihrer eigenen Kinder und deren Lebensgefährtin hingegen dürfen in jeweils einer Wohnung mietfrei wohnen. Darüber hinaus legt die Vorerbin die Dachgeschoßwohnungen still.
Hat der Nacherbe irgendwelche Einspruchmöglichkeiten
- daß er Miete zahlen muß und zwei Parteien nicht ?
- gegen die Stillegung der Dachwohnungen ? (Wertminderung?)
Oder kann er bei Antritt der Nacherbschaft Ansprüche aus dem restlichen Erbe der Vorerbin, welches zu 100% an deren Kinder gehen soll, stellen, weil
- Mieteinnahmen nicht stattgefunden haben ?
- der Wert der Immobilie durch die Stillegung von Wohnungen reduziert wurde?
Gruß
Dagobert