Rechte des Tierheims?

Na ja guter Verdienst fürs TH , so kommt man zu was…
Das würde ich nicht mitmachen.

LG Margit

Hallo.
Ich kenne mich mit Tiervermittlung durch Tierheime nicht aus, aber der Kater ist vom Tierheim Deiner Freundin übereignet worden, unter bestimmten Voraussetzungen, die von Deiner Freundin erfüllt worden sind. Der Kater ist doch nicht verborgt oder verliehen. Sicherlich existiert auch irgend etwas Schriftliches, denn einfach so ein Tier vom Tierheim jemanden in die Hand geben, ist nicht. Das Tierheim muss doch auch Nachweise erbringen. Wenn das Tierheim den Kater nicht herausgibt, ist das nach meinem Rechtsverständnis Diebstahl. Für die Behandlungskosten kommt doch Deine Freundin auf. Der Punkt wäre doch geklärt.
Mein Rat: Zum Tierheim fahren und sehr energisch die Herausgabe des Katers (gegen Erstattung der Behandlungskosten) fordern und notfalls mit Polizei drohen und wenn das nicht hilft, auch machen.
Gruss Peter

Guten Morgen bixie,

Straßen sind immer gefährlich - selbst in unserem 400-Einwohner-Kaff. Auch hier werden immer mal wieder Katzen an- oder überfahren.

Vor diesem Hintergrund dürfte es gar keine Freigänger-Katzen mehr geben.

sollte deine Freundin sich fragen,
ob der Kater dort eine realistische Überlebenschance hat.

Das Tierheim hat meine Freundin ja jetzt „überzeugt“, dass dies nicht der Fall ist.

Verständlich, dass Tierheime nicht gern Katzen in Gegenden
abgeben, wo sie innerhalb weniger Wochen umkommen.

Dann dürfte unser hiesiges Tierheim, das ohnehin schon vor lauter Katzen aus allen Nähten platzt, gar keine Katze mehr abgeben - als Freigänger-Katze (und das sind eben die meisten auf dem Land) lauern eben überall Gefahren.

Das hieisge Tierheim hat mir trotz extremen Personalmangels meinen ersten bei ihnen „erworbenen“ Kater persönlich gebracht, um sich direkt rückzuversichern, dass meine Angaben in der Bewerbung auch stimmen.

Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten sie den armen Kerl nicht „gequält“, sich erst einmal an eine neue Umgebung und an seine Freiheit zu gewöhnen, um dann wieder im Tierheim eingesperrt zu werden.

Diese Info auch für Petra, da offensichtlich Tierheim nicht gleich Tierheim ist.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

Ja Margit, das TH verdient im Prinzip doppelt.
Ich finds unverschämt.
Einmal ber der Vermittlung zur Freundin und wenn er nun wieder vermittlet wird erneut.

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen Vertragsbedingungen…

Hallo Trashi,

Ja Margit, das TH verdient im Prinzip doppelt.
Ich finds unverschämt.
Einmal ber der Vermittlung zur Freundin und wenn er nun wieder
vermittlet wird erneut.

aber eigentlich zahlt das Tierheim allein ob der medizinischen Versorgung doch nur drauf. Und auch die weitere Unterbringung im Tierheim bis zur nächsten Vermittlung (die hoffentlich auch erfolgt) verursacht Kosten. Diese ganzen Kosten hätte meine Freundin übernommen - und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese im Verhältnis zu einer erneuten Vermittlungsgebühr stehen.

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin
hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des
Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja
weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen
Vertragsbedingungen…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihr Geld zurückverlangen wird. Dazu lag/liegt ihr das Wohl des Katers viel zu sehr am Herzen. Laut Mail hofft sie einfach nur, dass er recht schnell wieder gesund wird und ein schönes neues Zuhause in ländlicher Gegend findet.

Viele Grüße

Kathleen

Wisst ihr denn, wieviel an Kosten überhaupt entstanden sind ?
Ärzte die TH versorgen, machen das sehr günstig und große TH haben sogar einen eigens eingestellten TA.

Der Witz dabei ist ja noch, je nach Stadt werden ja die ersten Tage bezahlt…

Gesetzlich ist nämlich die Kommune, auf deren Markung ein Tier gefunden wird, dazu verpflichtet, 28 Tage lang für die Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufzukommen

Quelle:

Ich gehe davon aus, das ist überall gleich, wenn das gesetzlich festgelegt ist.

Grüße
Margit

hallo Margit,

Wisst ihr denn, wieviel an Kosten überhaupt entstanden sind ?

ich persönlich nicht - keine Ahnung, ob meine Freundin darüber Auskunft erhalten hat.

Ärzte die TH versorgen, machen das sehr günstig und große TH
haben sogar einen eigens eingestellten TA.

Trotzdem entstehen ja Kosten (zumindest bezüglich Medikamente).

Der Witz dabei ist ja noch, je nach Stadt werden ja die ersten
Tage bezahlt…

Aber - soweit ich weiß/es verstanden habe - nur, wenn das Tier „herrenlos“ ist.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

aber eigentlich zahlt das Tierheim allein ob der medizinischen
Versorgung doch nur drauf.

Du hattest irgendwo geschrieben dass der Kater keine Brüche oder inneren Verletzungen hat.
Dann kann die Versorgung nicht so viel kosten…

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin
hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des
Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja
weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen
Vertragsbedingungen…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihr Geld
zurückverlangen wird. Dazu lag/liegt ihr das Wohl des Katers
viel zu sehr am Herzen.

Das ist ja nett von ihr…
Aber mal ganz emotionslos betrachtet gibt es einen Vertrag in dem Leistungen genannt sind. Nun erfüllt eine Seite ihre Leistung nicht -die andere Seite würde ihre ja gerne erfüllen, darf aber nicht.
Deshalb würde ich mein Geld zurückfordern -aus Prinzip.
Die machen das doch sonst immer weiter, wenn sich niemand wehrt!

LG

Die Argumentation war wohl, dass die Gefahr zu groß sei, dass
er wieder angefahren/überfahren wird. Das Tierheim will ihn
jetzt in eine ländliche Gegend vermitteln.

Hallo!
Ich weiß nicht recht, ob das Leben einer Katze in ländlicher Gegend wirklich weniger gefährdet ist. Auf ländlichen Sträßchen und Wirtschaftswegen wird von der einheimischen Jugend oft sehr verwegen gefahren, gerade Katzen gelten oft nicht als schützenswert, die Leienpflicht für Hunde wird lässiger gehandhabt, ganz zu schweigen von Fuchs und Marder (gut, gibt’s mittlerweile auch in der Stadt) und Leuten mit Gewehren …

Gruß,
Eva