Hallo liebe Wissenden,
eine Freundin hat mich eben angerufen. Sie lebt in Berlin, aber in unmittelbarer Nähe zu Gärten/Parkanlagen, und hat folgendes Problem:
Sie hat vor acht Wochen einen Kater aus dem Tierheim geholt, bei dem klar gesagt wurde, dass er nur mit der Option Freigang vermittelt werde.
Sie haben ihn vier Wochen im Haus gehalten und dann raus gelassen. Der Kerl fühlte sich super wohl und hat sich auch gut in die Familie integriert.
Jetzt wurde er gestern aber angefahren. Die Autofahrerin hat ihn ins Tierheim gebracht, wo er medizinisch versorgt wurde. Es erfolgte ein Anruf bei meiner Freundin: Dem Kater ginge es sehr schlecht, sie hätte die „Aufsichtpflicht“ (kann es die bei Freigängern geben?) verletzt, der Kater dürfe nicht mehr zu ihr zurück.
Meine Freundin hat noch dreimal beim Tierheim angerufen, um sich zu erkundigen, wie es dem Kater ginge. Sie ihn gern wieder zurückholen wolle.
Sie hatte jedes Mal einen anderen Ansprechpartner und ist sehr verunsichert, welche Möglichkeiten sie hat, ihren mittlerweile geliebten Kater zurückzubekommen. Natürlich würde sie für alle Kosten aufkommen. Übrigens stellte sich heraus, dass der Kater keine inneren Verletzungen oder Knochenbrüche habe.
Kann das Tierheim ihr den Kater mit dem Argument vorenthalten, sie habe ihre „Aufsichtspflicht“ verletzt, obgleich die Abgabe unter der Prämisse erfolgte, dass er Freigang benötigt?
Ich sage spontan NEIN und habe ihr geraten, sich an die Vorgesetzten zu wenden.
Danke für Eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Kathleen