Rechte des Untermieters Schlüssel

Ich hätte eine Frage an Juristen:
Ich bin Untermieter habe aber nur einen Wohnunschlüssel bekommen und eine Kaution von 3 Monatsmieten bezahlt (noch keinen Vertrag bekommen)

  • Darf ich als Untermieter das Schloss auswechseln ?

Ich bin leider kein Jurist, aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das ohne das Wissen und die Erlaubnis des eigentlichen Mieters geschehen darf.

ich denke schon allerdings musst du bei Auszug wieder den alten einbauen.
Bin zwar selbst Vermieter aber sicher bin ich mir nicht…

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Noch kein Vertrag- noch keine Rechte