Moien…
Hallo,
ein Mann hat seit einem Jahr eine neue Beziehung zu einer
Frau. Er selbst lebt in Scheidung, es läuft das Trennungsjahr.
Diese neue Frau ist nun schwanger (etwa 14. Woche). Nun will
sich diese Frau aus unerfindlichen Gründen von ihm trennen.
Dabei natürlich das Kind behalten. Es gab keinen Streit, keine
finanziellen Probleme, keine Meinungsverschiedenheiten. Der
Mann ist jedoch nicht gewillt, das so einfach zu akzeptieren.
Er ist ohne weiteres in der Lage, Unterhalt zu bezahlen. Er
hat eine große Wohnung, gesichertes Einkommen und ist in jeder
Hinsicht straffrei, wenn man das mal so „rechtsbezogen“ sagen
kann. Die Frau lebt von Arbeitslosenhilfe, hat keine Aussicht
auf einen dauerhaften Job, bricht jetzt wegen des Kindes die
Ausbildung ab. Der Mann möchte aber das Kind gern zu sich
nehmen, auch gegen den Willen der Mutter (Thema Sorgerecht).
Er hat genau wie die Frau den Kinderwunsch. Er hat die
Möglichkeiten und auch den Willen dem Kind allein oder mit
einer neuen Partnerin eine Familie zu bieten.
Natürlich ist es möglich das Sorgerecht einzuklagen. Die aussichten auf Erfolg hängen von vielen Faktoren ab, die nur ein Anwalt mit genauer Kenntnis der Sachlage abschätzen kann - hier keiner! Als Vater hat man in D derzeit allerdings schlechtere Karten. Wenn dieser Mann allerdings gneau das gleiche schlechte Sozialverhalten zeigt wie in diesem Posting wirds eh nichts!
Wie sieht hier eigentlich der Rechtsweg aus? Unterhalt zahlt
dieser Mann nur, wenn er das Kind bekommt, so seine Meinung,
rechtlich sicher nicht haltbar.
Siehe oben! Schwaches Sozialverhalten und sicherlich nicht durchzusetzen - vorausgesetzt die Vaterschaft ist wirklich gegeben!
Er will sich aber auch nicht
mit einem Besuchsrecht abspeisen lassen, schließlich hat er
als Vater dieselben Rechte und Pflichten wie die Mutter. Er
ist jederzeit bereit, sich mit der angehenden Mutter zu
einigen, doch die stellt sich stur.
Hmmm…etwa genauso stur wie der Vater? Es kann nunmal nur einer sich in der Hauptsache ums Kind kümmern - alles andere wäre schlecht für das Kind selbst! In diesem Falle sollte man froh sein über Besuchsrecht, das man das Kind wenigstens zeitweilig um sich hat! aber all dies wird eh bei euch vor Egricht geklärt werden müssen.
Kann dieser Mann im
schlimmsten Fall die Vaterschaft verweigern?
Er muss sie natürlich nicht anerkennen. Allerdings ist unter diesen Umständen nichtmal eine Klage möglich auf Sorgerecht, da man ja nicht der Vater ist, gelle…
Obwohl es ihm
nicht angenehm wäre? Aber, so seine Meinung, besser ein ganz
neues Leben anfangen; aber ein Kind (zu Lasten des Kindes) zu
teilen, das ist in seinen Augen nicht fair. Und nur Zahlemann
zu sein, das ist ganz sicher auch nicht im Sinne des Vaters.
Klar, Kind in die Welt setzen, aber die Konsequenzen nicht tragen wollen es sei denn es läuft wie er will! Sorry, aber nach dem Posting zu urteilen wird das Kind vermutlich bei der Mutter besser aufgehoben sein…
Die Beziehung der Beiden ging nur soweit gut, bis diese Frau
schwanger wurde. Kommt das einem Vorsatz gleich?
Dazu müssten die Beweggründe der Frau nachweisbar sein, wobei vielleicht der Frau ja auch klar geworden ist, daß eine Beziehung keinen sinn macht…
Bernd