Rechte des Vaters

Hallo Reiner,

dieser Mann, von dem du erzählst, möchte wohl die gesamte Natur auf den Kopf stellen.
Die Frauen sind die Personen, die die Kinder zur Welt bringen. Es besteht deshalb eine enge Verbindung zwischen Mutter und Kind.
Inwieweit der biologische Vater Einfluß auf das Kind haben kann, ist eindeutig geregelt und kann nicht nach seinem Empfinden ausgelegt werden.
Da er auch nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist, gibt es keine Handhabe aus dem Eherecht. Zwar ist mittlerweile das Umgangsrecht des Vaters mit seinem Abkömmling geregelt, so dass man von einem „Recht“ sprechen kann, aber bestimmen, dass das Kind bei ihm aufwächst, sonst zahlt er keinen Unterhalt, das geht wohl nicht.
Die Unterhaltspflicht wird ihn begleiten, bis sein Sohn/Tochter volljährig ist, seine/ihre Ausbildung beendet hat und selbst Geld verdient. Das kann sehr lange dauern.
Das Umgangsrecht steht dem Vater zu. Aber es ist auszufüllen, also mit der Mutter zu vereinbaren.
Verweigerungsandrohungen schaden nur dem Kind und bringen nichts.

Gruß,
Francesco

Hallo,

wenn der werdende Vater die Vaterschaft abstreitet, kommt es zum Vaterschaftstest. Dabei wird dann die Vaterschaft festgestellt. Ist er tatsächlich der Vater (wie durch die Beschreibung anzunehmen ist), zahlt er den Test (teuer!!!).
Das Kind zu sich nehmen gegen den Willen der Mutter kann er auch nicht ohne weiteres. In D. hat eine ledige Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, das gemeinsame Sorgerecht gibt es nur mit Zustimmung der Mutter (anders als bei einer Scheidung). Der Vater hat das Umgangsrecht (Besuche…) sowie die Unterhaltspflicht. Kommt der Vater seine Unterhaltspflicht nicht nach, geht das Jugendamt in Vorleistung (maximal 6 Jahre lang bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes) und holt sich das Geld vom Vater zurück.
Es kommt alle Tage vor, dass Paare sich finden oder trennen. Manchmal sind dabei auch Kinder betroffen. Die Kinder können nichts für die Gefühle der Erwachsenen. Erste Pflicht der Eltern sollte es sein, anständig und vernünftig miteinander umzugehen - zum Wohle der Kinder. Wenn die Mutter nicht mehr mit dem Vater zusammen leben wollte, ist das ihre Entscheidung. Hätte der Vater die Entscheidung getroffen, müsste sie es auch akzeptieren. Deswegen das Kind von der Mutter wegzureißen ist ebenso verkehrt, wie den Kontakt zum Kind zu verweigern. Hier ist menschliche Größe gefragt, damit ein hilfloses Wesen nicht für die Fehler anderer büßen muss.
*Persönliche Meinung*: Die „vorsätzliche Schwangerschaft“ hätte der Mann übrigens durch Verhütung seinerseits verhindern können, da gehören nämlich 2 dazu… Und mit einem Mann, der mir derartig die Pistole auf die Brust setzt, würde ich auch nicht unbedingt leben wollen. SCNR

Gruß - Heike

Moien…

Hallo,

ein Mann hat seit einem Jahr eine neue Beziehung zu einer
Frau. Er selbst lebt in Scheidung, es läuft das Trennungsjahr.
Diese neue Frau ist nun schwanger (etwa 14. Woche). Nun will
sich diese Frau aus unerfindlichen Gründen von ihm trennen.
Dabei natürlich das Kind behalten. Es gab keinen Streit, keine
finanziellen Probleme, keine Meinungsverschiedenheiten. Der
Mann ist jedoch nicht gewillt, das so einfach zu akzeptieren.
Er ist ohne weiteres in der Lage, Unterhalt zu bezahlen. Er
hat eine große Wohnung, gesichertes Einkommen und ist in jeder
Hinsicht straffrei, wenn man das mal so „rechtsbezogen“ sagen
kann. Die Frau lebt von Arbeitslosenhilfe, hat keine Aussicht
auf einen dauerhaften Job, bricht jetzt wegen des Kindes die
Ausbildung ab. Der Mann möchte aber das Kind gern zu sich
nehmen, auch gegen den Willen der Mutter (Thema Sorgerecht).
Er hat genau wie die Frau den Kinderwunsch. Er hat die
Möglichkeiten und auch den Willen dem Kind allein oder mit
einer neuen Partnerin eine Familie zu bieten.

Natürlich ist es möglich das Sorgerecht einzuklagen. Die aussichten auf Erfolg hängen von vielen Faktoren ab, die nur ein Anwalt mit genauer Kenntnis der Sachlage abschätzen kann - hier keiner! Als Vater hat man in D derzeit allerdings schlechtere Karten. Wenn dieser Mann allerdings gneau das gleiche schlechte Sozialverhalten zeigt wie in diesem Posting wirds eh nichts!

Wie sieht hier eigentlich der Rechtsweg aus? Unterhalt zahlt
dieser Mann nur, wenn er das Kind bekommt, so seine Meinung,
rechtlich sicher nicht haltbar.

Siehe oben! Schwaches Sozialverhalten und sicherlich nicht durchzusetzen - vorausgesetzt die Vaterschaft ist wirklich gegeben!

Er will sich aber auch nicht
mit einem Besuchsrecht abspeisen lassen, schließlich hat er
als Vater dieselben Rechte und Pflichten wie die Mutter. Er
ist jederzeit bereit, sich mit der angehenden Mutter zu
einigen, doch die stellt sich stur.

Hmmm…etwa genauso stur wie der Vater? Es kann nunmal nur einer sich in der Hauptsache ums Kind kümmern - alles andere wäre schlecht für das Kind selbst! In diesem Falle sollte man froh sein über Besuchsrecht, das man das Kind wenigstens zeitweilig um sich hat! aber all dies wird eh bei euch vor Egricht geklärt werden müssen.

Kann dieser Mann im
schlimmsten Fall die Vaterschaft verweigern?

Er muss sie natürlich nicht anerkennen. Allerdings ist unter diesen Umständen nichtmal eine Klage möglich auf Sorgerecht, da man ja nicht der Vater ist, gelle…

Obwohl es ihm
nicht angenehm wäre? Aber, so seine Meinung, besser ein ganz
neues Leben anfangen; aber ein Kind (zu Lasten des Kindes) zu
teilen, das ist in seinen Augen nicht fair. Und nur Zahlemann
zu sein, das ist ganz sicher auch nicht im Sinne des Vaters.

Klar, Kind in die Welt setzen, aber die Konsequenzen nicht tragen wollen es sei denn es läuft wie er will! Sorry, aber nach dem Posting zu urteilen wird das Kind vermutlich bei der Mutter besser aufgehoben sein…

Die Beziehung der Beiden ging nur soweit gut, bis diese Frau
schwanger wurde. Kommt das einem Vorsatz gleich?

Dazu müssten die Beweggründe der Frau nachweisbar sein, wobei vielleicht der Frau ja auch klar geworden ist, daß eine Beziehung keinen sinn macht…

Bernd

hi (OT)
Hi Francesco!

Schön mal wieder hier von dir zu lesen. Bist du jetzt nur noch stiller Mitleser, ausser wenn dir bei Postings wie diesem der Kragen platzt???

Obwohl natürlich schön wäre, wenn du dich wieder mehr hier beteiligst und man verlässliche antworten sieht ;o)

Gruß
Bernd

Voll und ganz Deiner Meinung, Heike! :o))
Hallo Heike!

Dieser Text könnte von mir sein. Genauso denke ich! Wort für Wort! Deshalb Danke!

Ganz besonders hat mir der letzten Teil Deines Postings gefallen: (und im Klammern mein Kommentar dazu!) ;o))

*Persönliche Meinung*: Die „vorsätzliche Schwangerschaft“

Reden wir vom kaltblutigen Mord??? Das man(n) (Urposter) überhaupt an das Wort „vorsätzlich“ kommt, scheint mir beinahe schon eine Unversch******t.

hätte der Mann übrigens durch Verhütung seinerseits verhindern
können, da gehören nämlich 2 dazu…

Was aber viele/einige Männer, plötzlich, zu vergessen neigen, wie es scheint, wenn es darauf ankommt…

Und mit einem Mann, der
mir derartig die Pistole auf die Brust setzt, würde ich auch
nicht unbedingt leben wollen. SCNR

Und welche Frau wurde es das wohl wollen? Ich jedenfalls, ganz gewiß auch nicht!

Natürlich mit Ausnahme von „SCNR“, denn ich weiß nicht was das heißt…

Deshalb ein Sternchen von mir!

Ganz liebe Grüße,
Helena *eine Leidengenossin und -geprüften???* ;o)))

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

SCNR - Sorry, could not resist
Hallo Helena,

danke für die Blumen.:smile: Oben die Erklärung für die Abkürzung.
Glücklicherweise musste ich das Szenario nicht am eigenen Leib durchmachen, kenne es aber von Bekannten (aber auch sehr positive Beispiele).

Herzliche Grüße - Heike

Liebe Heike!

Vielen herzlichen Dank für die Übersetzung, erstmals…

Ansonsten, freue ich mich zu lesen, daß du so etwas auch nicht persönlich hast machen müssen. Es ist so ziemlich hart.

Doch ich finde, mittlerweile ist die Allgemeinheit und die Mehrzahl der Gesellschaft so weit, zu verstehen, wie und wo das eigentliche Problem liegt. Das erleichtert die Situation ungemein (zumindest mir hat es sehr geholfen!). Da war je ein sehr treffend formulierter Satz von Heide simonis in der Süddeutsche Zeitung…

Ganz liebe Grüße und nochmals vielen Dank!
Helena

PS Ich sage Dir jetzt lieber nicht was mir alles durch den Kopf ging als ich dachte was dieses SCNR überhaupt heissen mag („Societé Nationale de Chemins…“ weiter nicht: will mich ja mich hier nicht (noch mehr) blamieren!!!) ;o)))))) *griiiiiiiiiiiiiiiiiiiins*

Moien!

*Persönliche Meinung*: Die „vorsätzliche Schwangerschaft“
hätte der Mann übrigens durch Verhütung seinerseits verhindern
können, da gehören nämlich 2 dazu…

Es geht hier ja nicht darum, daß „Mann“ selbstverständlich mitverantwortlich ist, sondern darum , das der Verdacht geäußert wird sie hätte den Mann nur als „Samenspender“ benutzt ohne mit ihm Familie gründen zu wollen bzw. ihm sogar dann das Umgangsrecht verbieten will. Bekannter Maßen gibt es genug Frauen die so handeln und in solchem Falle kann ich „Mann“ verstehen, daß er nicht ewig zahlen möchte, wenn er so verarscht wurde! Wie sollte man da echte Vatergefühle entwickeln?? Obs hier der Fall ist is ne andere Frage…

Und mit einem Mann, der
mir derartig die Pistole auf die Brust setzt, würde ich auch
nicht unbedingt leben wollen. SCNR

Naja, das Ursprungsposting hörte sich wirklich danach an - kann aber auch aus der ersten Verbitterung geboren sein…

Bernd (freiwilliger Frühchenpapi ;o)))

Hallo Bernd,

für mich las sich das Ursprungsposting folgendermaßen:

2 Personen lernten sich kennen und gingen eine Beziehung miteinander ein. Es kam zur Schwangerschaft. Die Frau merkte, dass die Beziehung offenbar doch nicht das ist, was sie wollte (warum auch immer) und trennte sich.
Der Mann kam ihr nun mit folgenden Optionen:

  • Komm zurück und alles ist gut.
  • Gib mir das Kind.
  • Behalte das Kind, dann erkenne ich es aber nicht an, zahle nichts und will es auch nicht sehen.
    An dem Punkt schaltete sie wohl auch auf stur und will ihm nun offenbar auch den Umgang mit dem Kind verweigern (was letztlich seiner 3. Option entspricht).

Mit dem von dir beanstandeten Satz mit der Verhütung meinte ich, dass sich mE jeder sehr gut überlegen sollte, ob er mit einer solchen Situation leben könnte und ggf. eben extra verhüten sollte, so dem nicht so ist. Denn eine Beziehung kann immer scheitern, selbst nach 25 Jahren Ehe. Ist diese Ansicht denn so falsch?
Ich kenne übrigens keine Frau, die nur einen Samenspender sucht, aber ich kann ja auch nicht jeden kennen.:wink: Genug Männlein und Weiblein, die nur mal fix ihren Spaß haben wollen gibt es aber zur Genüge, das räume ich gerne ein. Hier ist aber sicher nicht unbedingt eine Zeugungsabsicht vorhanden.

Viele Grüße - Heike (2. Kind in Abstimmung mit dem Papa unterwegs)

Das ist doch wirklich wieder zum kotzen!
Hier wird doch der Täter in diesem Fall die Frau, zum Opfer gemacht.
Ist doch klar, dass ein verbitterter Vater alles Andere als das Bedürfnis hat, für ein Kind zu zahlen, das er nicht sehen darf. Warum auch!?

Eines Tages wird das Kind 16 Jahre alt sein, einen anderen mit Papa ansprechen und den leiblichen Vater mit seinem Vornamen, ob er bezahlt oder nicht.
Ich bin dafür, dass hier die Frau an den Pranger gestellt wird und nicht der verlassene Mann.

Wer gibt einer Frau das Recht, sich grundlos von Ihrem Mann zu trennen und anschließend Ihm sein Kind vorzuenthalten und Unterhalt zu vordern.

Ich muss mich wirklich beherrschen, um nicht zu schreiben, was ich von solchen Frauen halte. Das würde mit Sicherheit den Rahmen dieser Seite sprängen.

Ich möchte jedem Moralapostel, der für diese Frau Partei ergreift (und das alles zum Wohle des Kindes) sagen:
Kommt erst mal selber in eine solche Situation, dann werdet Ihr am eigenen Leibe erfahren, was es bedeutet, seine Frau, sein Kind und wenn man Doof genug war zu heiraten, auch sein Einkommen, zumindest den größten Teil zu verlieren.

Die arme schwache alleinerziehende Mutter bekommt das volle Mitleid (Ooooohhhhhh)! Und die volle finanzielle Unterstützung, davon abgesehen, dass Sie sich einen neuen Freund nimmt und alle in paradiesischen Verhältnissen wie die Maden im Speck leben.

Außer der Böse verlassene Ehemann.

In diesem Sinne möchte ich euch sagen, dass die Tränen eines Vaters genau soviel wiegen wie die Tränen einer Mutter !

Mit freundlichen Grüßen

S.

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Hallo Reiner,

Der Vater wird zunächst einmal um seine Unterhaltspflich nicht herumkommen. Und zwar für das Kind und in den ersten Jahren auch für die Mutter. Der Versuch, die Vaterschaft anzufechten, ist nur mit Kosten und gegebenenfalls auch geringeren Besuchsrechten verbunden.

Hilfreiche Seiten für Deinen Freund sind http://www.pappa.com und http://www.vafk.de

Liebe Grüße,

Max

Hallo Kollege :wink:

Hier wird doch der Täter in diesem Fall die Frau, zum Opfer
gemacht.

Ich verstehe das nicht anders.

Ist doch klar, dass ein verbitterter Vater alles Andere als
das Bedürfnis hat, für ein Kind zu zahlen, das er nicht sehen
darf. Warum auch!?

Um seine Pflichten kommt er nicht herum, das sagen die (zugegeben veralteten) Gesetze. Das Kind selbst war, den ganzen Postings nach, jedenfalls nicht unerwünscht.

Wer gibt einer Frau das Recht, sich grundlos von Ihrem Mann zu
trennen und anschließend Ihm sein Kind vorzuenthalten und
Unterhalt zu vordern.

Trenne das bitte. Unterhalt ist Pflicht, was kann das Kind für die Differenzen der Eltern? Das die Frau moralisch verwerflich handelt, das ist leider nicht strafbar.

Ich muss mich wirklich beherrschen, um nicht zu schreiben,
was ich von solchen Frauen halte. Das würde mit Sicherheit den
Rahmen dieser Seite sprängen.

Mmh…

Ich möchte jedem Moralapostel, der für diese Frau Partei
ergreift (und das alles zum Wohle des Kindes) sagen:
Kommt erst mal selber in eine solche Situation, dann werdet
Ihr am eigenen Leibe erfahren, was es bedeutet, seine Frau,
sein Kind und wenn man Doof genug war zu heiraten, auch sein
Einkommen, zumindest den größten Teil zu verlieren.

Da ich zur Zeit ebenfalls in Scheidung lebe (zum Glück ohne Kinder), kann ich die Halbierung der Einnahmen leiblich erfahren.

In diesem Sinne möchte ich euch sagen, dass die Tränen eines
Vaters genau soviel wiegen wie die Tränen einer Mutter !

Hier stimme ich dir vorbehaltlos zu! Du schreibst zwar ziemlich emotional, was ich so nicht ganz teilen kann, aber die Rechte des Vaters werden in unserer Rechtssprechung (Deutschland) noch lange nicht ausreichend gewürdigt.

Gruß
André