Hallo lieben WWW-Gemeinde,
gerätselt wird hinsichtlich folgender Konstellation:
Vermieter V und Mieter M schließen am 20.03.XXXX (Unterzeichnung des Mietvertrages) einen Mietvertrag über Wohnraum. Die vertragsmäßige Nutzung des Wohnraums (Beginn des Mietverhältnisses) soll ab dem 01.05.XXXX erfolgen. Am 10.04.XXXX rft M den V an und teilt ihm mit das er nun doch nicht einziehen will. V hat schon allen anderen Interessenten abgesagt.
Wie sieht es in diesem Vertrag mit der Erfüllung aus. Muss auch hier regulär von M. gekündigt werden mit der gesetzlichen Frist oder gibt es hier besondere Vorschriften und könnte V ggf. Schadenesersatz verlangen soweit die gestzliche Kündigungsfrist hier nicht gilt.
Bin für einen Hinweis - insbesondere auf die entsprechenden gesetzlichen Normen - sehr dankbar.
mfg H.