Wir haben in unserem Gewerberaum Mietrückstände, die von uns anerkannt wurden und schrittweise in Raten gezahlt werden. Nun haben wir durch verspäteten Zahlungseingang bei uns zwei Tage zu spät die Rate an den Verm. überwiesen und hatten ihm das auch per mail mitgeteilt. Der Vermieter hat nun kurzerhand die Schlößer am Mietobjekt ausgetauscht, so das wir keinen Zutritt haben und läßt sich seitdem am Telefon verläugnen. Er hat weder ein Räumungsurteil noch Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Was für Rechte haben wir jetzt, da wir die Räume nicht nutzen können und hohe Umsatzausfälle haben. Den Umsatz brauchen wir , um Miete zahlen zu können.
Hallo,
ich würde als erstes versuchen, den Vermieter zu einem Gespräch zu kriegen. Machen Sie ihm klar, daß Sie die Rückstände nur zahlen können, wenn Sie die Räume auch nützen können und entschuldigen Sie sich für die verspätete Zahlung ( es war nicht gut, die Ankündigung per mail zu machen: ein Telefongespräch wäre weit besser gewesen). Sie befinden sich nun in einer Zwickmühle - aber er hat auch nichts davon, wenn er jetzt auf stur schaltet.
Versuchen Sie ihn zu überzeugen und vermeiden Sie einen Zoff. Und versuchen Sie ihn wirklich schnell zu erreichen, sonst geht mangels Knete bald nichts mehr.
Ja - das ist mein Plan für Sie.
Viel Erfolg und diplomatisches Geschick.
Tut mir leid, dabei kann ich Dir nicht helfen!
Tut mir sehr leid,kann bei dieser Frage leider nicht helfen
Viele Grüsse-Zdenka
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Hallo,
noch einmal: Habe keine Ahnung vom Mietrecht und dies auch nie behauptet, sondern nur selbst mal eine Anfrage auf diesem Gebiet gestellt!!! Bitte registriert das endlich!!!
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Guten Tag,
Auch wenns schon länger her ist, die richtige Antwort wäre gewesen: Entweder Schlüsseldienst bestellen und (mit dem Mietvertrag in der Hand) die Schlösser erneut auswechseln lassen, oder selbst aufbohren und auswechseln. Der Mieter ist und bleibt bis zur gerichtlichen Räumung oder Außerbesitzsetzung der Besitzer der Räumlichkeiten und hat das alleinige Zutrittsrecht.
Gruß,
E.Arnold