Eine nicht unübliche Situation: wenn eine Ehe geschieden würde und es verbliebe eine Immobilie, die je zur Hälfte im Eigentum der ehemaligen Ehepartner verbliebe und derjenige Ehepartner, der das Objekt unverändert eigennutzt lässt einen neuen Lebensabschnittspartner einziehen - kann der zweite Miteigentümer dagegen vorgehen?
Hätte der Miteigentümer nicht nicht die Möglichkeit, im Sinne von Hausfriedensbruch den im unlieben Hausbewohner „entfernen“ zu lassen?
Moin,
wenn eine Ehe geschieden würde
also der Prozess ist durch?
und es verbliebe eine Immobilie, die je zur Hälfte im Eigentum
der ehemaligen Ehepartner verbliebe und derjenige Ehepartner,
der das Objekt unverändert eigennutzt
Erhält der andere Halbeigentümer irgendwelche Leistungen?
Wurde er/sie ausgezahlt, oder wird Miete bezahlet?
Leistet der Ausgezogene noch Zahlungen zur Tilgung des Kredites?
lässt einen neuen
Lebensabschnittspartner einziehen
Das ist sein/ihr gutes Recht.
- kann der zweite
Miteigentümer dagegen vorgehen?
Warum sollte er?
Aus gekränkter Eitelkeit oder Eifersucht?
Hätte der Miteigentümer nicht nicht die Möglichkeit, im Sinne
von Hausfriedensbruch den im unlieben Hausbewohner „entfernen“
zu lassen?
Wie sollte das denn begründet werden?
Er vögelt jetzt meine Ex, also soll er raus?
Hier geht dem Frager wohl die Phantasie durch!
Gandalf
Hallo!
Eine nicht unübliche Situation: wenn eine Ehe geschieden würde
und es verbliebe eine Immobilie, die je zur Hälfte im Eigentum
der ehemaligen Ehepartner verbliebe…
Die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie spielen für das hier vorliegende Problem/Ansinnen keine Rolle.
der das Objekt unverändert eigennutzt lässt einen neuen
Lebensabschnittspartner einziehen…
Da lebst also ein erwachsener Mensch in einem Haus/einer Wohnung. Ob dieser Mensch Mieter oder Eigentümer ist, spielt keine Rolle. Er/sie übt das Hausrecht aus, nicht etwa der Miteigentümer.
…kann der zweite Miteigentümer dagegen vorgehen?
Ganz sicher nicht. Es geht ihn nichts an, was andere erwachsene Menschen miteinander treiben. Er hat auch kein Mitspracherecht, welcher Liebhaber seiner geschiedenen Frau ihm genehm ist. Vielmehr hat der Miteigentümer im Haus, das seine ehemalige Frau bewohnt, nichts zu suchen und muss, falls er mit seinen seltsamen Vorstellungen lästig wird, mit Hausverbot rechnen - ausgesprochen auch vom Liebhaber der Ex-Ehefrau, der dort eingezogen ist.
Persönliche Anmerkung: Der geschiedene Ehemann offenbart ziemlich orientalisch anmutende Vorstellungen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
hoffentlich hat die Idee mir dem „entfernen“ lassen keine „Beziehungstat“ zur Folge - bitte möglichst cool bleiben!
Die Frage ist, wie geht es weiter, die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie sind 50/50, der eine wohnt drin, der andere nicht mehr. In der Praxis wird dann entweder der eine ausbezahlt vom verbliebenen Bewohner, oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Der Auszug neuer Mitbewohner, die zwar logischerweise nicht gleich im Grundbuch stehen, aber gern gesehene Gäste des 50%-Eigentum-Noch-Bewohners sind, kann per Gesetz nicht erzwungen werden. Hausfriedensbruch liegt da nicht vor (nur Ehebruch). Viel Glück und Kopf hoch!