Hallo,
ich bin zwar nur Mieterin, aber bei uns ist auch ne Hausverwaltung zuständig.
Gemeinschaftsheizung im Keller
Bei uns bestimmen die Eigentümer der Wohnungen, in einer Eigentümerversammlung, gemeinschaftlich, wer für die Hauptheizung des Hauses zuständig ist - das macht nicht die Hausverwaltung.
Private Heizung in der Wohnung
Hier kann der Eigentümer selber bestimmen, von wen er seine privaten Heizung in seinem Eigentum repariert und wartet. Die Kosten muß er schließlich selber bezahlen, nicht die Hausgemeinschaft.
Es könnte sein, das bestimmte Hausverwaltungen grundsätzlich mit bestimmten Firmen zusammen arbeiten. Wenn diese Hausverwaltung nun von Eigentümern engagiert werden, könnte es sein, das sie verlangen, das auch nur diese bestimmten Firmen die Aufträge für die Heizungen bekommen usw. Es kann allerdings nicht angehen, wenn z. B. ständig die Heizung in den eigenen vier Wänden nicht läuft und die engagierte
Heizungsfirma das Problem nicht gebacken bekommt, das dann nicht eine andere Firma eingeschaltet werden darf. Schließlich muß das Problem behoben werden und die Kosten muß der Eigentümer nun auch selbst bezahlen (so jedenfalls bei uns).
Gruß
Birgit