fiktiver Fall: jemand ist im Laufe des März umgezogen, der alte Mietvertrag läuft noch bis zum 30.4. Der alte Vermieter hat eine Maklerin engagiert. Aber was ist rechtens?
Sie verlangt einen Wohnungsschlüssel damit sie kurzfristig in die Wohnung kann mit Interesenten. Ist das Pflicht?
Die Umgezogenen sind nicht allzu weit weggezogen, sind also relativ flexibel aber: sie verlangt, dass man jederzeit abrufbar ist für Besichtigungstermine. Die Ehefrau ist zwar zurzeit in Elternzeit aber sie hatte nicht vor die nächsten 4 Wochen ihre Untertanin zu sein. Darf die Maklerin verlangen?
Die Umgezogenen haben ihr mehrere Termine zu Besichtigungen angeboten die sie alle ablehnte und nun will, dass die junge Mutter nächsten Donnerstag innerhalb einer gewissen Zeit da ist - sie weiss nicht wann sie kommt (Zeitrahmen: 2 Stunden). Aber sorry, die Wohnung ist leer und 2 Stunden das Baby darin schuckeln nur damit sie zum letzten Zeitpunkt dann kommt - kann sie das verlangen oder kann man einen verbindlichen FESTEN Termin verlangen (also feste Uhrzeit?).
Die Umgezogenen wollenn wirklich ihre Arbeit nicht behindern aber sie sind doch nicht ihre Leibeigenen die immer parat zu stehen haben und ewig warten darf, oder?
Hi, da: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
mal nachlesen, insbesondere Besichtigungszeiten, -termine und Dritte Personen.
Die Maklerin soll gefälligst verbindliche Zeiten angeben. Man solltre ihr mitteilen, dass man gewillt ist eine Wartezeit von max. 1/2 Stunde in Kauf zu nehmen und nicht mehr.
Die Dame versucht die derzeitigen Mieter ganz offensichtlich einzuschüchtern, nicht darauf eingehen! Auch Makler haben nicht mehr Rechte als Vermieter.
MfG ramses90
erstmal, JA die Maklerin darf das verlangen. Sie darf sogar verlangen, das man für die neuen Mieter singt und tanzt.
Jetzt kommt aber der lustige Teil, man kanns ignorien was der Makler verlangt. Wenn er in die Wohnung will, sind die selben Vorgaben wie für den Vermieter bindet.
Daher nicht ins Bockshorn jagen lassen und stumpf nur das machen, was im Gesetz steht, im Zweifel freundlich drauf hinweisen, das man gerne den Schlüssel überlässt, wenn man die Übergabe gemacht hat und die restliche Mietzeit die Kosten und Miete erlassen bekommt.
ich würde die Dame ganz einfach beim nächsten Gespräch nett auffordern, sich doch mal zu überlegen, wer hier eigentlich etwas von wem will und ihr raten, sich anschließend einen demensprechend höflichen Tonfall zuzugelegen.
fiktiver Fall: jemand ist im Laufe des März umgezogen, der
alte Mietvertrag läuft noch bis zum 30.4.
Sie verlangt einen Wohnungsschlüssel damit sie kurzfristig
in die Wohnung kann mit Interesenten. Ist das Pflicht?
Wenn sie die Aprilmiete übernimmt, dann sicher.
Biete ihr also an, dass sie die Miete des letzten Monats zahlt, eine Übergabe mit dem Vermieter und euch veranstaltet, dann kann sie über die Wohnung verfügen wie jeder andere Mieter auch.
Die anderen Fragen dürften sich dann damit erledigen, und ihr könnt das Geld in der Elternzeit sicher auch gut brauchen.