Rechte einer Stiftung / des Vorsitzenden

Hallo,

mal angenommen es gibt eine rechtsfähige Stiftung, die sich caricativen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken verschrieben hat. Dürfte der Vorsitzende dieser Stiftung in (verwaltungstechnische)Belange der Stadt eingreifen?

Blödes Beispiel Wochenmarkt, dass Bauer A dort nicht mehr stehen darf oder aber seinen Stand anders gestaltet werden muss?

Sollte das nicht in Ordnung sein, wird dieser Stiftungsvorstand belangt und wenn ja wie?

Entschuldigt, ist mal wieder ein bissel konfus, aber wichtig.

Liebe Grüße,
Claudia.

Hallo,

mal angenommen es gibt eine rechtsfähige Stiftung, die sich
caricativen, gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken
verschrieben hat. Dürfte der Vorsitzende dieser Stiftung in
(verwaltungstechnische)Belange der Stadt eingreifen?

Blödes Beispiel Wochenmarkt, dass Bauer A dort nicht mehr
stehen darf oder aber seinen Stand anders gestaltet werden
muss?

Die Markaufsicht wird in der Regel von dem Gewerbeaufsichtsamt übernommen, das in unterschiedlichen Bundesländern je nach Verwaltungsorganisation auch anders heißen kann. Diese Augaben sind wohl kaum wirksam an eine karitative Stiftung delegierbar.

Sollte das nicht in Ordnung sein, wird dieser
Stiftungsvorstand belangt und wenn ja wie?

Entschuldigt, ist mal wieder ein bissel konfus, aber wichtig.

Liebe Grüße,
Claudia.