Ein Hallo an alle, die sich im Vereinrecht auskennen.
FolgenAnnahme : es gibt Sportverein mit mehreren Mitgliedern. Um Mitglied zu werden stellt man einen Antrag. Dieser muss (laut Satzung ) vom gesamten Vorstand und dem Ältestenrat angenommen werden. Wird der Antrag angenommen beginnt für den Antragssteller ein Probejahr. Nach beendigung der Probezeit ,stimmt die Mitgliederversammlung über die Aufnahme ab.
Wenn einer seine Probezeit, nach Annahme der Bewerbung,beginnt , aber aus privaten Gründen die Probe wieder aufgehört. Etwas später wird eine neue Bewerbung eingereicht und nur vom 1.Vorsitzenden angenommen.
Darf ein 1.Vorsitzende das, weil die Bewerbung schließlich schon mal abgegen wurde, oder hätte auf jeden Fall der gesamte Vorstand darüber entscheidvorzubeugende
Hallo Yvonne,
leider kann ich hier nicht helfen.
Schaue mal auf die Seite Jurathek nach.
Hier antworten meist angehende Juristen.
By fly
Neue Bewerbung neuer Vorstandsbeschluss. Ansonsten würde der Vorstand auf diese Art und Weise übergangen
<small><b>Kann der Vorsitzende, da es sich um einen Neuantrag</b> <b>handelt nicht allein entscheiden.</b></small>
Da in der Satzung genau geregelt ist wer alles zustimmen muss,
kann der Antrag nur durch den gesamten Vorstand und dem Ältestenrat gemeinsam angenommen werden.
Ich würde das von der Dauer der Unterbrechung und der Form (schriftlich oder mündlich) der Unterbrechung abhängig machen