Rechte eines Gesellschafters (GmbH)

Hallo Experten!

Ich hätte mal ein paar rein hypothetische Fragen zu den Rechten eines Gesellschafters.

Hat ein Gesellschafter einer GmbH ein Auskunftsrecht über Monatszahlen und Jahresabschlüsse einer GmbH und über die Verwendung des Jahresüberschusses inkl. Verteilung evtl. eingeräumter Tantiemen an die restlichen Gesellschafter? Muß ihm auf Verlangen Einblick in die Gehaltsstruktur des gesamten Unternehmens gewährt werden?
Im Gesellschaftervertrag sind diesbezüglich keine Angaben gemacht worden.

Spielt es bei der Beurteilung der Fragen eine Rolle, wie hoch der Anteil des Gesellschafters an der GmbH ist und ob er in der GmbH beschäftigt ist?

Schon im voraus vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße Eberhard

Hallo,

Hat ein Gesellschafter einer GmbH ein Auskunftsrecht über
Monatszahlen und Jahresabschlüsse einer GmbH

das regelt §51a GmbHG.

und über die
Verwendung des Jahresüberschusses inkl. Verteilung evtl.
eingeräumter Tantiemen an die restlichen Gesellschafter?

Die Frage ist unsinnig. Der Gesellschafter stimmt schließlich bei der Gesellschafterversammlung mit über die Gewinnverwendung ab.

Muß
ihm auf Verlangen Einblick in die Gehaltsstruktur des gesamten
Unternehmens gewährt werden?

§ 51a GmbH

Spielt es bei der Beurteilung der Fragen eine Rolle, wie hoch
der Anteil des Gesellschafters an der GmbH ist und ob er in
der GmbH beschäftigt ist?

Nein.

Gruß,
Christian

Dankeschön
für deine präzise Antwort!

Gruß Eberhard