Ich hätte mal ein paar rein hypothetische Fragen zu den Rechten eines Gesellschafters.
Hat ein Gesellschafter einer GmbH ein Auskunftsrecht über Monatszahlen und Jahresabschlüsse einer GmbH und über die Verwendung des Jahresüberschusses inkl. Verteilung evtl. eingeräumter Tantiemen an die restlichen Gesellschafter? Muß ihm auf Verlangen Einblick in die Gehaltsstruktur des gesamten Unternehmens gewährt werden?
Im Gesellschaftervertrag sind diesbezüglich keine Angaben gemacht worden.
Spielt es bei der Beurteilung der Fragen eine Rolle, wie hoch der Anteil des Gesellschafters an der GmbH ist und ob er in der GmbH beschäftigt ist?
Schon im voraus vielen Dank für Eure Antworten
Viele Grüße Eberhard