Rechte eines mieters bei besetzt sein seines stell

platzes?

hallo!

vorab, post hier, weil ich denke, dass es hier am besten hinpasst!

welche rechte hat ein mieter eines stellplatzes, wenn sein stellplatz von einem anderen benutzt wird?

darf man

1.) den anderen zuparken, sodass dieser nicht von der stelle kommt (muss man ihn wieder „freilassen“, wenn dieser das möchte oder wäre das dann schon nötigung?),
2.) einen abschleppdienst rufen, der den anderen abschleppt (wer trägt die kosten dafür?),
3.) selbst den anderen abschleppen,
4.) die polizei verständigen?

was ist erlaubt und was nicht?

ist der vermieter und/oder die polizei für solche dinge (auch) zuständig?

bitte um eure antworten.

vielen dank.

gruß

Hallo:

hallo!

vorab, post hier, weil ich denke, dass es hier am besten
hinpasst!

welche rechte hat ein mieter eines stellplatzes, wenn sein
stellplatz von einem anderen benutzt wird?

darf man

1.) den anderen zuparken, sodass dieser nicht von der stelle
kommt (muss man ihn wieder „freilassen“, wenn dieser das
möchte oder wäre das dann schon nötigung?),

nein, zuparken ist nicht erlaubt

2.) einen abschleppdienst rufen, der den anderen abschleppt
(wer trägt die kosten dafür?),

du trägst zuerst die kosten

3.) selbst den anderen abschleppen,

nein ist nicht erlaubt

4.) die polizei verständigen?

kann man machen; doch die werden wegen so etwas nicht mit dem ESK anrücken

was ist erlaubt und was nicht?

ist der vermieter und/oder die polizei für solche dinge (auch)
zuständig?

Erster Ansprechpartner sollte natürlich der andere Mieter sein, der den Stellplatz widerrechtlich benutzt. Weiß er es nicht? Ist es ihm egal?

Der zweite Weg würde zum Vermieter führen, schließlich bekommt er Geld für den Stellplatz von dir.

Gerhard

Erster Ansprechpartner sollte natürlich der andere Mieter
sein, der den Stellplatz widerrechtlich benutzt. Weiß er es
nicht? Ist es ihm egal?

was ist, wenn ein fremder dort parkt, man aber deutlich sehen kann (hinweisschild), dass es sich um einen vermieteten parkplatz handelt, der aber nicht aufzufinden ist?

gibts dazu eigentlich auch gesetzesgrundlagen und/oder gerichtsurteile?

platzes?

Hallo jerry,

das ist meiner Mutte mit ihrem Auto hier wo wir wohnen schon oft passiert, weil da ist eine Tanzschule in der Nähe und abends parken die wie die Blöden allles zu, Gehweg, Feuerwehreinfahrt, und unsere gemieteten Parkplätze auf der Straße.
Meine Mutter hat schon mal deswegen die Polizei angerufen (nich 110 sondern direkt die nächste PI), die wollten aber nicht kommen.
Dann hat sie einen riesigen Karton ich glaube eine halben Quadratmeter genommen, draufgeschrieben „Sie parken auf einem Privatparkplatz für den ich Miete bezahle, fahren sie weg!!!“ und den an die Heckscheibe unter den Scheibenwischer geklemmt.
Eine halbe Stunde später war das fremde Auto weg.
Jetzt weiss ich nicht ob dir das was hilft, bei uns ist die Zuparkerei seit dem aber seltener geworden.
Marlies

Hi!

was ist, wenn ein fremder dort parkt, man aber deutlich sehen
kann (hinweisschild), dass es sich um einen vermieteten
parkplatz handelt, der aber nicht aufzufinden ist?

Das ist hier schon x mal diskutiert worden.
Die legalen Möglichkeiten sind hier stark begrenzt.
Ein denkbarer Weg wäre es, einen mit Schlüssel umlegbaren Sicherungspfosten auf dem Parkplatz zu installieren.

Ansonsten half bei mir zu Studentenzeiten, die Autos der Falschparker bei uns im Mietshaus auf die Straße zu schieben. Das ist jedoch höchst illegal und kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden!

Aktuell hatte ich das Problem mit einem Nachbarn der dabei war, auszuziehen. Ihm war so natürlich alles egal und er parkte hinter mir in der engen TG. Er blockierte damit zwei Autos über fast 2 Tage. Auf Bitten, den Wagen wegzufahren, reagierte er durch arrogantes Wegesehen. Einen Tag davon war er nicht da. Ein Abschleppwagen passt nicht in die enge TG. Ich habe dann unser zweites Auto wiederum hinter die 3 besagten Autos gefahren und ein Vorderrad abmontiert. Der böse Zuparker kam dann und forderte mich auf, ihn sofort herauszulassen. Das war letzten Samstag. Ich antwortete, dass ich dies gerne tun würde, nur leider das Auto defekt ist und ich es zunächst reparieren müsse. Hierfür benötige ich voraussichtlich ein Ersatzteil, welches erst am kommenden Montag verfügbar wäre. Duich die Enge der TG war es nicht möglich, das radlose Gefährt auf die Seite zu schieben.

Er musste die Wohnung räumen und da er von München nach Frankfurt zog und sein neuer Job am Montag begann, mit dem Zug fahren. Es war bereits der neue Dienstwagen, er musste also ohne diesen an seinem ersten offiziellen Arbeitstag in der neuen Firma erscheinen…

Als er am Samstag abend im Zug saß, informierte ich ihn per Handy, dass mein Auto doch wieder funktioniere, er seines nun also herausfahren könne und auch müsse. Ich hatte ihn insgesamt höchstens 2 Stunden blockiert und natürlich sofort alles unternommen, um die Situation zu lösen…

Das beste: sein Ex-Vermieter hat die Kiste dann Sa. abends knacken lassen und wir haben sie auf einen freien Stellplatz geschoben.
Auf die Klage freue ich mich schon, ich hätte fast einen Geschäftstermin am Freitag verpasst, musste also ein Auto mieten. Mal sehen, wie es ausgeht. Der Eigentümer des freien Stellplatzes möchte nun auch eine Entschädigung sehen. Montag abend hat er den Wagen dann abgeholt. Wir standen alle in der TG und wünschten ihm gute Fahrt und noch ein schönes Leben.

Was ich damit sagen möchte: manche kapieren es nur auf die harte Tour. Ich halte den abschließbaren Pflock für eine gute Lösung, er hilft jedoch nicht bei Leuten, die sich dreist davor stellen.
Da muss man eben auch mal „zupacken“, sofern man mit den Konsequenzen leben kann.
Ansonsten bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Taxi zu nehmen und sich ein paar Zeugen für das Blockieren zu suchen. Man kann dem Parker die Rechnung dann ja schicken, die Aussichten auf Erstattung sind so gut wie im Falles des abschleppen Lassens.

Bei Selbsthilfe ist jedoch immer zu beachten, dass sie in den meisten Fällen illegal ist. Auf den Kosten für den Abschlepper bleibt man zumeist sitzen. Dasselbe gilt für Taxikosten.

Grüße,

Mathias

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