Rechte eines Mieters bei fristgerechter Kündigung?

Hallo,

ein Mieter erhält eine fristgerechte Kündigung, in der keinerlei Kündigungsgründe angegeben sind.

Muss der Mieter auf jeden Fall ausziehen oder hat er Rechte, die er in Anspruch nehmen kann, damit ihm (vorerst) nicht gekündigt werden kann oder ihm eine längere Kündigungsfrist eingeräumt werden muss?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

MM

Hallo,

ein Vermieter kann fristgerecht kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z.B. Eigenbedarf oder ausbleibende Mietzahlungen.

Mehr dazu hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Roland

Was ist mit der Begründung, dass die Mieter den Betriebsfrieden im Mietshaus stören?

Das muss sicherlich bewiesen werden!?

Hallo,

ein Mieter erhält eine fristgerechte Kündigung, in der
keinerlei Kündigungsgründe angegeben sind.

du meinst mit fristgerechte = ordentliche Kündigung?
Mal vorab, es wird zwischen Wohnraummietverhältnissen und Gewerbe(raum)mietverhältnissen unterschieden.
Die ordentliche Kündigung über Wohnraummietverhältnisse durch den Vermieter muß begründet sein. Mögliche Gründe legt der § 573 Abs.2 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html) fest. Er muß im Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegeben sein (Ausnahme Kündigung nach § 573a BGB).
Bei Gewerbe(raum)mietverträgen bedarf es keiner Begründung, die Fristen richten sich nach § 580a Abs.2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html).

Muss der Mieter auf jeden Fall ausziehen oder hat er Rechte,
die er in Anspruch nehmen kann, damit ihm (vorerst) nicht
gekündigt werden kann oder ihm eine längere Kündigungsfrist
eingeräumt werden muss?

Er hat die Möglichkeit (bei Mietverhältnisse über Wohnraum) der Kündigung zu widersprechen wenn er den Grund anzweifelt oder nach § 574 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html) wenn die dortigen Voraussetzungen gegeben sind. Zu beachten, der Widerspruch muß schriftlich erfolgen (Schriftform nach §126 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html).

Gruß

Joschi

Was ist mit der Begründung, dass die Mieter den
Betriebsfrieden im Mietshaus stören?

gute Begründung. Wenn der Betriebsfrieden immens gestört wird, kann unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden.

Das muss sicherlich bewiesen werden!?

Was zu beweisen wäre, genau. Wird aber nicht schwierig wenn sich alle anderen Mieter gestört fühlen.

Gruß
Roland