Rechte eines Sportvereins bei Hallennutzung

Hallo zusammen,
man stelle sich vor, ein Verein nutzt an drei Tagen in der Woche eine Sporthalle, die der Stadt gehört. Vom dazugehörigen Hausmeister der Halle erfährt der Vereinsvorstand, dass es zur Nutzung der Halle einer Mindestzahl an Teilnehmern bedürfe.
Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, so könne der Hausmeister das Training beenden und die anwesenden Spielern aus der Halle weisen.

In diesem Falle wäre der Vorstand des Vereins sicherlich sehr dankbar, wenn diese Information belegbar wäre. Im Dokument „Ordnung für die Benutzung städtischer Sportplätze und Sporthallen der Stadt“ hat der Vorstand nichts gefunden.

Im konkreten Falle würde den Vorstand interessieren, ob das 1.) rechtens ist und wenn ja, 2.) wo diese Info zu finden ist.
Herzlichen Dank, R.

Hallo !

Hier im Forum wird man dazu nichts finden !

Warum fragt man nicht bei der Stadt nach ?
Nur die können etwas dazu sagen,denn sie hätten ja so eine Einschränkung der Nutzung verfügt.
Die allgmeine Nutzungsordnung gilt ja für alle Hallen und Plätze gleichermaßen. Spezielles ist extra geregelt,ebenso die Nutzungszeiten und Belegungspläne .

Übrgens,ich halte die Aussage des Hausmeisters nicht von vorneherein für Willkür.
Es stellt sich die Frage,ob es sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar wäre die Halle zu beleuchten und beheizen für eine kleine Schar Sportsfreunde, während andere, größere Gruppen keine Hallenzeiten bekommen.

Aber wie gesagt,das erfährt man nicht beim Hausmeister,sondern bei der zuständigen Stelle der Stadt.

MfG
duck313

Hallo,

ob das 1.) rechtens ist

Ja, auch eine Kommune hat Rechte. Sie kann so was per Satzung festlegen (ob es im Einzelfall sinnvoll ist - na ja)

und wenn ja, 2.) wo diese Info zu finden ist.

So was dürfte sich bei der zuständigen Stelle der Stadt (z.B. Schulreferat) eher klären lassen als in einem deutschlandweitem Internetforum - insbesondere da keine fiktive Stadt angegeben ist.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo und vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Für

Willkür halte ich die Aussage keinesfalls und die Wirtschaftlichkeit bedenkend, ist dies sicherlich nicht abwegig. Die Nachfrage an die entsprechende Stelle bei der Stadt ist natürlich bereits erfolgt.
Im besten Falle hätte ich ja hier auch noch ergänzende Informationen bekommen können.

Gruß, R.