Rechte eines Subunternehmers auf Leistung

Welche Rechte Hat ein Subunternehmer der nur auf Leistung eine Firma unterstützt. Material wird gestellt, Der Subunternehmer Montiert gemeinsam mit den Angestellten die gewünschten Fertigteile. Muss er bei Mängel haften, und muss er haften wenn die Mängel nachweisbar ein Angestellter der Firma verursacht hat?

Der hier geschilderte fiktive Fall ist nicht nicht zwingend branchenüblich.
Der Subunternehmer erbringt aufgrund eines Werkvertrages oder Dienstvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmens (Hauptunternehmen) die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Der Subunternehmer ist rechtlich selbständig und in der Art und Weise, wie es seinen Vertrag erfüllt, frei.
Für Schäden haftet der Subunternehmer, so wie es im Werksvertrag vereinbart ist.
Wenn der Subunternehmer hier „einen dem Subunternehmen nach fremden Arbeiter“ mit arbeiten lässt, handelt der Subunternehmer m.E. mit dem Risiko, für den „fremden Arbeiter“ verursachte Schäden" haftbar gemacht zu werden.

Evtl. Ausnahmsmöglichkeiten:
Es ist vereinbart, dass neben dem Subunternehmer noch Mitarbeiter des Auftraggebers bei der Montage mit helfen; hier könnte dann die Mängelhaftung für die Tätigkeiten der „fremden Mitarbeiter“ ausgeschlossen sein.