Hallo!
Ein Übersetzer literarischer Werke möchte von ihm selbst gelesene Auszüge aus den eigenen Übersetzungen auf seiner Webseite veröffentlichen. Wie ist da die Rechtslage?
Gruß
Eva
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Ein Übersetzer literarischer Werke möchte von ihm selbst gelesene Auszüge aus den eigenen Übersetzungen auf seiner Webseite veröffentlichen. Wie ist da die Rechtslage?
Gruß
Eva