Rechte eines Übersetzers

Hallo!

Ein Übersetzer literarischer Werke möchte von ihm selbst gelesene Auszüge aus den eigenen Übersetzungen auf seiner Webseite veröffentlichen. Wie ist da die Rechtslage?

Gruß

Eva

Es wäre mir lieber gewesen, jemand mit mehr Kenntnissen im Urheberrecht hätte dir geantwortet.

Meines Erachtens ist dies ein Fall von § 23 Abs. 1 S. 1 UrhG:

“Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden.”