Rechte für Bühnenstück ?

Hallo.

Wenn eine Theatergruppe ein Bühnenstück aufführen möchte, das vor ca. 90 Jahren entstand, und dessen Autor vor ca. 55 Jahren verstarb, muss das Theater irgendwoher das Aufführungsrecht einholen?
Wenn ja: Wo?

Wie ist es, wenn das Original fremdsprachig ist, und für die Aufführung eine Übersetzung genommen werden soll: Muss dann noch explizit der Übersetzer/Verlag gefragt werden?

☼ Markuss ☼

Hallo,

Wenn eine Theatergruppe ein Bühnenstück aufführen möchte, das
vor ca. 90 Jahren entstand, und dessen Autor vor ca. 55 Jahren
verstarb, muss das Theater irgendwoher das Aufführungsrecht
einholen?
Wenn ja: Wo?

Normalerweise beim Verlag, oder mal bei der VG Wort suchen:
http://www.vgwort.de/index.php

Wie ist es, wenn das Original fremdsprachig ist, und für die
Aufführung eine Übersetzung genommen werden soll: Muss dann
noch explizit der Übersetzer/Verlag gefragt werden?

Wenn man es selbst übersetzen will, muss der Verlag um Genehmigung gefragt werden. Bei bekannten Stücken dürfte das eher schwer sein, bei unbekannten Stücken recht leicht. Wahrscheinlich will der Verlag, wenn er denn zustimmt, die Übersetzung vorher sehen und diese dann erst genehmigen.
Wenn man eine vorhandene Übersetzung aufführen will, dann sollte man sich an den Verlag, bei dem die Übersetzung erschienen ist, um Erlaubnis fragen. Die wissen dann auf jeden Fall, ob die Aufführungsgenehmigung auch vom Originalverlag notwendig ist.

Gruß,
Booze