Rechte für Jugendliche in einer Gemeinde

Mich würde interessieren, wo ich die Rechte von Jugendhäusern finden kann. Mich würde nämlich interessiern, wieviel Geld einem Jugendhaus zusteht, bzw. welche Ansprüche ein Jugendhaus hat.

Kurz gesagt, was können, dürfen Jugendliche, die schon ein Jugendheim haben noch für Ansprüche geltend machen. Es kann ja nicht sein, dass ein Ortsvorsteher Geld für ein Jugendheim bekommt, es jedoch den Jugendlichen nicht zur Verfügung stellt.

Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen

Stefan Pohl

Hallo Stefan,

zunächst erstmal ein Grundsatz: Die Mittel zur Betreibung eines Jugendheimes, Jugendhauses, Jugendclubs oder ähnliches stellt der Betreiber/Träger dieses Objektes in seinen jährlichen Haushaltsplan ein. Für Deinen Fall habe ich es so verstanden, dass die Gemeinde Trägerin des Objektes ist. Du kannst in die Gemeindeverwaltung gehen, und dort Einsicht in den Haushaltsplan nehmen (jeder Einwohner hat dieses Einsichtsrecht, da der Haushaltsplan öffentlich ist). Für Dein benanntes Objekt gibt es (wie für alle anderen wie Kita usw.) einen sogenannten Einzelplan, ist Bestandteil des gesamten HHpl. In dem stehen alle voraussichtlich geplanten Einnahmen (z.B. Fördergelder von Bund, Land, Zuschüsse vom Jugendamt, Einnahmen aus Verleih und was sonst so möglich ist) drin. Ebenso alle voraussichtlichen Ausgaben des jeweiligen Haushaltsjahres (z.B. Betriebskosten wie Energie, Wasser, Müllentsorgung, Personalkosten falls Betreuer vorhanden sind, Anschaffungskosten für Geräte, Ausrüstungsgegenstände usw.).

ABER: Ein Haushaltsplan entwickelt keine rechtliche Außenwirkung an Dritte! Soll heißen: nur weil z.B. ein Zuschuss für jemanden eingeplant wurde, hat dieser jemand keinen Rechtsanspruch, diesen auch in voller oder teilweiser Höhe zu bekommen!

Du schreibst, Euer Ortsvorsteher hätte dieses Geld bekommen und nicht für Euer Objekt ausgegeben. Hat er es als Bargeld bekommen, oder wurde ihm dieses Geld per Haushaltsplan zur weiteren Verwendung zur Verfügung, sprich zum Abruf, bereitgestellt? Wurde Bargeld ausgehändigt, muss er die ordentliche Verwendung mittels abzurechnender Quittungen belegen, die er in der Kasse der Gemeinde oder beim zuständigen Fachamt einreichen muss.

Wurde es zum Mittelabruf bei Bedarf zur Verfügung gestellt, und ist noch Geld verfügbar, müsst Ihr ganz schnell reagieren, da die meisten Gemeinden Ende November bzw. Anfang Dezember Kassenschluss machen, sprich nichts mehr ausgegeben werden darf, was nicht dringend und unabweisbar ist. Wenn Ihr noch Bedarf seht, müss Ihr diesen ganz schnell anmelden, und wenn Ihr nicht über Euren Ortsvorsteher gehen wollt (weiß nicht, ob das in Eurem Falle der korrekte Weg ist), dann meldet den Bedarf beim zuständigen Fachamt Eurer Gemeinde-/Stadtverwaltung an.

Solltest Du noch Fragen haben, kannst Du gern nochmal nachhaken.

Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.

Tschaui
Dorit