Rechte für Pädagogische Mitarbeiter an Schulen

Arbeite in einer Schule als Pädagogischer Mitarbeiter in der nachschulischen Betreuung.
Die Arbeitszeit beträgt dafür seid zehn Jahren 3 Std. wöchentlich. 3 weitere Stunden stehen für Vertretung im Lehrerausfall  zur Verfügung. Dies ist vertraglich festgehalten.
Nun wurde nach Absprache mit den Eltern die Nachschulische Betreuung von 60Min. auf 45Min. gekürzt. Die 15Min. (also 45Min.pro Woche) soll nun als zusätzliche Zeit für die
Vertretung bzw. oder sonstige Arbeiten in der Schule (zB.räumen) eingeteilt werden.
Desweiteren wurde eine Stunde (pro Monat) für pädagogische Mitarbeiter als Teamtreffen
angesetzt.
Ist dies zulässig?
Kann die Schulleitung ohne Absprache, ohne Vertragsänderung dies mündlich einfordern?
Welche Rechte habe ich und wo sind die festgehalten?

Bin für jede Antwort dankbar

wegen Nichtbeachtung von FAQ:1129…
… bei der Fallschilderung nur der allgemeine Hinweis, daß ein AG die einseitige Änderung von arbeitsvertraglichen Inhalten grundsätzlich nur im Wege einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG versuchen kann.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html