Rechte Hauseigentümer gegenüber Nießbrauchsnehmer

Hi, hab ein Problem…Nießbrauch…
Hab in 1995 den Grundbesitz ( 2-Fam.-Haus )meiner Eltern mit Übergabevertrag erhalten. Eltern haben lebenslängliches Nießbrauchsrecht. Auch gibts viele Klauseln: bei meinem Tod fällt Haus an Eltern zurück; auch kann Haus weder beliehen noch veräußert; noch an Dritte überlassen werden.
Nun ziehen wir nächsten Monat nach 3-monatiger Renovierung in die obere Etage des Hauses (meines Hauses)ein.Die Renovierungskosten haben WIR allein gezahlt : ca. 65000,00€…Mein Vater will aber ALLES was gemacht wird mit entscheiden, zahlen tuen wir, mein Mann und ich! Selbst die Farbe für den Balkon-Anstrich darf ich nicht aussuchen…Was mein Vater nicht will, wird nicht gemacht…IST DAS SOOOO. Darf er alles entscheiden, ich bin doch schon 17-Jahre Hauseigentümerin! Was haben wir für Rechte? Was dürfen wir ohne die Einwilligung meiner Eltern machen? Carport,Gartenhäuschen, etc.?
Was ist wenn ich sterben sollte, dann fällt das Haus zurück an meine Eltern…geht mein Mann dann leer aus? Wir haben und stecken doch ab jetzt unser ganzes Geld in dieses Haus…HILFE, wer kann uns etwas beruhigen…wir sind ratlos…Hoffe, einer weiss Rat…Danke…

Hallo!

Die beschriebene Situation hat nach meiner Einschätzung nichts mit den Rechten eines Hauseigentümers zu tun. Vielmehr scheint sich dein Vater noch als Eigentümer zu fühlen und dich samt Ehemann nimmt er nicht für voll. Ein Klärung mit ruhigen, aber klaren Worten ist wohl überfällig.

Was mein Vater nicht will, wird nicht gemacht…IST DAS SOOOO.

Dazu gehören mindestens 2 Leute und solange du deinen Vater bestimmen lässt, ist es eben so.

Was dürfen wir ohne die Einwilligung meiner Eltern machen?

Betrachte deine Eltern für einen Augenblick als Mieter. In der Wohnung der Mieter hast du nichts verloren. Was du aber außerhalb der Mieterwohnung anstellst, geht die Mieter nichts an.

Carport,Gartenhäuschen, etc.?

Selbstverständlich verfährt der Hauseigentümer nach Gutdünken, ohne die Mieter um Erlaubnis zu fragen. Mach’ den Rücken gerade!

Was ist wenn ich sterben sollte, dann fällt das Haus zurück an
meine Eltern…geht mein Mann dann leer aus? Wir haben und
stecken doch ab jetzt unser ganzes Geld in dieses Haus …

Ich weiß nicht, was vertraglich vereinbart wurde und warum dein Vater/deine Eltern auf die Idee kamen, dir das Haus schon zu ihren Lebzeiten zu überschreiben. Ohne Detailkenntnis aller Hintergründe wird dir in dieser Frage niemand helfen können und nicht beurteilen können, was sich an möglicherweise für dich und deinen Mann nachteiligen Vereinbarungen verändern lässt. Für die Klärungen solltest du einen Rechtsanwalt befragen. Ohne die Klärung und ggf. Änderung nachteiliger Passagen würde ich kein Geld ins Haus stecken.

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

Hi Wolfgang,
danke für deine Antwort…manchmal kommt es im Leben eben anders als erwartet…und ich dachte ja auch immer, dass Frau mit Vater reden kann…grins…Termin bei Anwalt ist gemacht…!Iss halt doof, dass sich der Nießbrauch nicht nur auf seine Wohnung, sondern auf das ganze Haus bezieht…Danke trotzdem, hast in allen Punkten recht…LG

Hallo,

soweit es sich um ein rechtlicches Problem handelt, solltest Du es im Rechtsbrett unter Beachtung der „gültigen Regeln“ FAQ:1129 einstellen.

Auch gibts viele Klauseln:

Die sollte man kennen, bevor etwas geraten wird. Schau mal genau in den Übergabevertrag.

Was ist wenn ich sterben sollte, dann fällt das Haus zurück an
meine Eltern…geht mein Mann dann leer aus?

Siehe oben.

Möglicherweise kann der Notar, der den Vertrag seinerzeit beurkundet hat, Dich bei der Auslegung beraten. Ansonsten würde ich mit dem Vertrag zu einem Rechtsanwalt gehen.

Gruß
Jörg Zabel

…,lieben Dank für deine Antwort…denke ich bin etwas ruhiger, aber nächste Woche hab ich definitiv ´nen Termin beim Anwalt…Alles wird gut…LG Iris