Liebe ExperteIn,
bei einer Bewerbung an einer Staatlichen Universität ist meine Bewerbung einfach verschlammt worden.
Ich habe noch mal alles kontrolliert und hatte mich zeitig und mit richtigen Adressdaten beworben.
Auf die Antwort wartend höre ich die Stellen sind vergeben meine Bewerbung sei nicht eingetroffen . . . versuchen Sie es im Dezenber noch mal.
Ich bin der Auffassung, das ich ein Recht hätte die dort verschwundene Bewerbung von mir ggf. noch mal in Kopie neu einzubringen.
Und das das Bewerbungsverfahren mit meiner Bewerbung erneut aufgenommen werden muß!
Unter den Umständen und natürlich bin ich der Meinung, das ich der geeignete Kandidat bin, bin ich weiterhin der Meinung dass das Verfahren öffentlich, zumindest mit mir, erklärbar und nachvollziehbar begründet durchgeführt wird.
Es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung zu denen Du und ich Steuern einzahlen muß, bei nächster Gelegenheit und von daher darf man wenn es etwas zu verteilen gibt nicht grundlos bzw. unverschuldet ausgeschlossen werden.
Kann jemand darüber etwas sagen oder auf Rechte hinweisen ? Jürgen Tholl
Also so weit ich weis hast du recht da es ja nicht deine schuld ist das die Bewerbung
verschlammt wurde. Wenn die post oder die Uni daran schuld ist dann müssen sie eig. Alles
nochmal prüfen. Wenn du selber schuld bist das die Bewerbung verschwunden ist sprich in
dem ungewöhnlichen Fall das es falsch frankiert oder die falsche Adresse angegeben war
was eig. Unwarscheinlich ist da die Bewerbung ja dann zurück gekommen wär auser du hast
dann auch noch dein Adresse falsch angegeben was ich auch nicht glaube dann bist du
schlicht und ergreifend selber schuld und musst es wirklch im Dezember nochmal versuchen.
Also mein Tipp wäre dich telefonisch mit der Uni in Verbindung zu setzen und alles
persönlich zu klären. Hoffe ich konnte dir helfen.
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Hallo erstmal,
Ich frage mich grade ob die Bewerbung verschlampt wurde
oder ob das nur ein abwimmeln war?
Ich kenne deine Verhältnisse ja nicht aber für mich
hört sich das eher danach an.
Desweiteren sind da noch einige fragen.
Gibt es irgend einen Grund warum Sie dich nicht nehmen
sollten.
Ohne dich angreifen zu wollen.
Etwas was auf die negativ gewirkt hat oder könnte?
Da gibt es einiges nachzulesen bei dem BMJ
(Bundesministerium der Justiz)über Diskriminierung.
Desweiteren gibt es da noch dieses was ich dir sagen
kann.
Auch, wenn die Bewerbung gescheitert ist, bestehen
bestimmte Pflichten zwischen dem Bewerber und dem
„Arbeitgeber“. Zwar ist es nicht zu einer vertraglichen
Vereinbarung gekommen, jedoch führt auch die bloße
Bewerbung zu einem sog. vorvertraglichen
Schuldverhältnis.
Der benachteiligt abgelehnte Bewerber hat keinen
Anspruch auf Einstellung. Er kann aber hohe
Schadensersatzansprüche geltend machen. Hierbei reicht
es regelmäßig aus, wenn er sich auf die Stellenanzeige
oder das Ablehnungsschreiben beruft. Denn dann kehrt
sich die Beweislast um. Der Arbeitgeber wird jetzt kaum
noch beweisen können, daß er entgegen dem eindeutigen
schriftlichen Wortlaut doch nicht benachteiligt hat.
Lieben Gruß
Lieber Jürgen,
Du hast theoretisch schon recht, aber es ist bei einem öffentlichen Arbeitgeber genauso wie in der freien Wirtschaft - wenn die Stelle vergeben ist, dann ist es halt Pech.
Du hättest Dich schon vor Ablauf der Bewerbungsfrist erkundigen müssen, ob die Bewerbung vorliegt. Aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, ob Du Dich online oder per Post beworben hast - aber auf beiden Wegen ist die ordentliche Zustellung nicht 100 % sicher. Eine Wideraufnahme eines Bewerbungsverfahrens aus diesem Grund ist aber lt. meinen Kenntnissen nicht möglich, da dies das ganze Verfahren derart verzögern würde, dass kein Nutzen darin liegt.
Lieber Jürgen,
da ich leider kein Experte auf diesem Gebiet bin, aber sehr interresiert, tut es mir leid dir nicht wirklich weiterhelfen zu können.
Wenn du es per Einschreiben geschickt hättest wärs wahrscheinlich einfacher, da du es belegen könntest. Aber wer denkt schon an so was. Und Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer so einfach in Deutschland.
Ich hoffe du findest noch brauchbaren Rat.
Viel Glück
Hallo,
ich bin keine Rechtsanwältin, daher kann ich nur ein paar Dinge zu bedenken geben:
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Nachweisbarkeit: wenn es im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage steht, muss man hier wohl faktisch nachweisen, dass die Bewerbung tatsächlich verlegt wurde.
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Ich glaube nicht, dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt, eingestellt zu werden, auch wenn man selber sich für die Idealbesetzung hält. Die Auswahl obliegt demjenigen, der einstellt. Ich weiss nicht, ob das in öffentlichen Einrichtungen anders ist. Die Frage ist hier m.E. höchstens, ob mglw. eine Form der Diskriminierung wg. Geschlecht, Alter o.ä. vorliegt und dies auch nachweisbar ist. Ob und welche Ansprüche sich daraus ableiten ließen, weiss ich allerdings nicht genau.
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Wenn die Stelle jetzt bereits besetzt ist, wird wohl nicht damit zu rechnen sein, dass die Universität die eingestellte Person wieder entläßt. Ich würde daher nicht auf Konfrontationskurs gehen, sondern freundlich und persönlich um die Rückgabe der Bewerbungsunterlagen bitten, wobei ich ankündigen würde, diese im Dezember dann nochmals einsetzen zu wollen (und persönlich vorbeibringen). Vielleicht verhilft diese Art der freundlich errungenen Aufmerksamkeit dann Ihrer Bewerbung beim nächsten Versuch zu einem kleinen Vorteil.
Viele Grüße
Evelyn