Rechte in Erbengemeinschaft

Hallo zusammen,

eine Tante von mir ist Ende Juli verstorben und hat ihr Vermögen an 6 ihrer Geschwister sowie meinem Cousin und mir zu gleichen Teilen vererbt.

Es geht um eine Eigentumswohnung die zur Zeit noch nicht verkauft ist und Barvermögen welchen bis Ende des Monats noch fest angelegt ist.

Zum Testamentsvollstrecker wurde einer meiner Onkel benannt der sich seither um alles kümmert.

Nun sieht es im Moment aus, das wir monatlich noch ca. 200 Euro an eine Firma? zahlen welche die Eigentumswohnungen verwaltet. Auch Strom wird noch bezahlt.

Soweit zu den Fakten.

Meine Frage nun zu der Situation.

  1. Am 1.12. werden die Sparbücher frei, kann ich auf die Auszahlung sofort bestehen?

Hintergrund ist der, das wir eigentlich gemeint haben die Wohnung sei bis Dezember verkauft und dann hätte man alles in einem Abwasch machen können. Nun kann es aber noch Monate dauern bis die Wohnung verkauft wird.

  1. Wie ich erfahren habe, sollen 5000 Euro zur Grabpflege einbehalten werden und auf einem Sparbuch verwaltet werden. Das finde ich maßlos überzogen. Meine Tante hat zwar verfügt, das die Grabpflege übernommen werden muss, aber das Urnengrab besteht für 15 Jahre und es ist lediglich eine Grabplatte vorhanden, also nichts mit einpflanzen und so.
    Kann ich da was dagegen machen?
    Ich pflege das Grab meiner Eltern und wir kommen mit bepflanzen und allem mit 150 Euro im Jahr locker aus.

Dazu muss ich sagen, das wir keinen Streit oder sowas in der Familie bisher hatten. Aber ich sehe nicht ein, das ich auf mein Erbe Monate warten soll, nur weil man alles auf einmal überweisen will.

Vielen Dank bereits im voraus.

Andrea

Kann ich nicht beantworten

Die Entscheidungen des Testamentsvollstreckers sind nur sehr beschränkt „anfechtbar“, da er immerhin von der Erblasserin uneingeschränkt eingesetzt worden ist -ein Zeichen von hoher Vertrauenswürdigkeit für diese Person. Selbst wenn man meint, dass er nicht im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwaltung handelt, müßte er verklagt werden: Welch ein Kosten-, Mühe- und Zeitaufwand unter welch einem Prozeß-Risiko?

Aber inbezug auf die Grabpflegekostenhöhe pflichte ich Ihrer Ansicht bei. Ihr persönlicher Aufwand dürfte aber sicher nicht mit dem hier in Rede stehenden vergleichbar sein, da die Pflege sicher durch einen Unternehmer geleistet werden muss. Holen Sie am besten einen Kostenanschlag bezogen auf das real bestehende Grab ein, um vergleichen zu können…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.