Person A ist vor 6 Monaten in ein Haus eingezogen.
Im 6. Monat sind nun folgende Mängel aufgetreten:
Nach einschalten der Heizung, hat sich am Heizungsrohr das in die Decke läuft ein gelber Kreis gebildet, der bei Nutzung der Heizung größer wird.
Die Türklingel hat den „Geist“ aufgegeben
Die Balkontüre schließt nicht mehr.
Der Vermieter sagt zu Person A das dies ihn nichts angehe, Person A ist für alles zuständig. Im Mietvertrag von Person A ist lediglich ausgewießen, das Reparaturen bis zu 75€/Jahr vom Mieter zu tragen sind.
Vermieter sagt Person A er kann es selbst reparieren oder selbst bezahlen. Person A ist aber kein Handwerker und hat auch keine Ahnung von Türen, Klingeln oder Heizungsrohrschäden (oder Deckenschäden, oder Wasserschäden, was das auch ist)
Person A hat die Balkontüre z.Z. zugestellt, damit man nicht einbrechen kann (zumindest nicht so einfach), an die Haustüre ein Schild gehängt „Bitte klopfen“ und die Heizungen im 1.OG aus (ja es ist kalt)
Ist dieser Zustand tragbar? Muss wirklich Person A als Mieter für diese Schäden aufkommen? Die Schäden sind vermutlich alters bedingt (Balkontüre, Klingel, Heizungsrohre sind 23 Jahre alt)
Oder ist der Vermieter in der Pflicht?
Person A hat keine Rechtschutz und eine Erstberatung kostet nach ersten Infos um die 200€ die Person A auch nicht so locker hat.
das geht sehrwohl den Vermieter an. Dieser hat die Instandhaltungs-und Maengelbeseitigungspflicht.
Die 75,00 EUR sind so auch nicht hinnehmbar, wenn es sich um einen standardisierten Mietvertrag aus dem Buchhandel handelt kann es durchaus sein, das manche Klauseln hier unwirksam etc. sind.
Beseitigt der Vermieter die Maengel nicht, stehen dem Mieter die rechte aus Mietminderung zu.
Person A hat ja keine Ahnung was das kostet und kann auch nicht in Vorkasse treten.
Von einer Mietminderung hat Person A ja auch nichts. Die Tür ist defekt und Person A kann nicht andauernd zu Hause bleiben oder Leute beauftragen die für ihn zu Hause bleiben.
Weiter ist ja auch das Problem mit der feuchten Decke… Schimmelgefahr? Belastungsgefahr aus dem 1. OG? Kann Person A die Heizung anmachen, auch wenn dadurch die Decke noch „nasser“ wird?
Die Klingel ist im Mauerwerk eingelassen, sie zu entfernen würde die Fasade beschädigen (glaubt Person A)
Person A hat sich im Inet erkundigt, eine Balkontüre, ähnlich wie seine kostet 340 € ohne Einbau.
Eine „ähnliche“ Fasadenklingel kostet 70€ ohne Einbau
Kann Person A eine Firma beauftragen und die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lassen?
Wie schnell passiert etwas wenn Person A einen Anwalt beauftragt? Eine offene Tür zur Wohnung ist ja eigentlich nichtmal einen Tag tragbar.
Mieterbund ist etwas schwierig, da die Frau vom Vermieter bei jenem arbeitet…
Person A ist ziemlich verzweifelt, vorallem Nachts schreckt Person A sowie seine person B öfters hoch wenn ein Geräusch zu hören ist. Die Kinder von Person A sind „wahrscheinlich“ auf Grund der nicht angeschalteten Heizung im OG auch noch krank…
Person A hat ja keine Ahnung was das kostet und kann auch
nicht in Vorkasse treten.
Von einer Mietminderung hat Person A ja auch nichts.
Das stimmt, idR soll das ja nur ein Instrumantarium sein um etwas gezielten Druck ausüben zu können, damit der Vermieter einen Anreiz hat in die Gänge zu kommen.
Wenn aber so ein VM selbst keinen Cent für die Reparaturarbeiten hat, dann nimmt er häufig notgedrungen Mietminderungen in Kauf.
Kann Person A eine Firma beauftragen und die Rechnung auf den
Vermieter ausstellen lassen?
Wie schnell passiert etwas wenn Person A einen Anwalt
beauftragt? Eine offene Tür zur Wohnung ist ja eigentlich
nichtmal einen Tag tragbar.
Kommt darauf an… wenn im schlimmsten Fall der Vermieter kein Geld hat, wird vermutlich gar nichts passieren.
Das kann man vorher schlecht abschätzen.
Der beste Fall wäre: RA schreibt VM eine freundlichen Brief und der VM fängt alsbald mit der Beseitigung der Mängel an.
Mieterbund ist etwas schwierig, da die Frau vom Vermieter bei
jenem arbeitet…
Ok sie ist beim Mieterschutz und er womöglich beim Haus und Grund…
Aber warum ist das schwierig? Erfahren würden sie das ja so oder so, dass sich da ein Mieterschutz einschaltet.
Wenn man sich dort dennoch nicht beraten lassen will (andere Zweigstelle), dann kann man immer noch zu einem Anwalt gehen. Eine Rechtsberatung ist hier mehr als sinnvoll.
Alternative: ausziehen.
Aber auch hier könnten Probleme auftauchen nämlich dann, wenn der VM im worst case versucht einem die jetzt auftretenden Schäden anzulasten. Ein Übergabeprotokoll und Zeugen sind sehr sinnvoll.
Der VM ist zuvor hoffentlich schriftlich unter Fristsetzung dazu aufgefordert worden die Mängel zu beheben. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…
denn meiner Meinung nach sind das alles Dinge, die nicht unter diese Kleinreparaturklauseln fallen.