ich hätte folgendes Anliegen. Ende letzten Jahres habe ich ein Haus gekauft, dass schon länger leer stand. Dennoch hatte der Vorbesitzer einen Raum voller Müll und am Haus noch einige Materialien. Beim Notartermin wurde ein Datum festgesetzt, zudem der Vorbesitzer all seinen Müll und Gegenstände entfernen musste. Diesen hat er schon mal nicht eingehalten. Nach ewigem hinterher telefonieren hat er zumindest den Müll im Haus entfernt. Es sind nun noch ein paar Dinge da, aber ok. Doch was ist mit den Materialien am Haus, darf ich die nun verkaufen? Die Frist ist nun schon über zwei Monate abgelaufen, er reagiert überhaupt nicht usw. .
Wenn ich das Zeug verkaufe, könnte ich da Probleme bekommen? Doch ich habe das Haus jetzt über ein halbes Jahr, die Frist ist längst abgelaufen und das Haus wurde so gekauft, also…?
wenn alles notatiell so beschrieben wurde, würde ich guten Gewissens verkaufen. Viel Glück und gute Preise.
Hallo,
ich hätte folgendes Anliegen. Ende letzten Jahres habe ich ein
Haus gekauft, dass schon länger leer stand. Dennoch hatte der
Vorbesitzer einen Raum voller Müll und am Haus noch einige
Materialien. Beim Notartermin wurde ein Datum festgesetzt,
zudem der Vorbesitzer all seinen Müll und Gegenstände
entfernen musste. Diesen hat er schon mal nicht eingehalten.
Nach ewigem hinterher telefonieren hat er zumindest den Müll
im Haus entfernt. Es sind nun noch ein paar Dinge da, aber ok.
Doch was ist mit den Materialien am Haus, darf ich die nun
verkaufen? Die Frist ist nun schon über zwei Monate
abgelaufen, er reagiert überhaupt nicht usw. .
Wenn ich das Zeug verkaufe, könnte ich da Probleme bekommen?
Doch ich habe das Haus jetzt über ein halbes Jahr, die Frist
ist längst abgelaufen und das Haus wurde so gekauft, also…?
Da dem Verkäufer offenbar alle Fristen bekannt waren, kann man sein Verhalten so auslegen, dass er kein Interesse an den Dingen hat. Trotzdem würde ich ihm unbedingt noch eine schriftliche Nachfrist setzten, mit dem Hinweis, dass nach deren Ablauf eine Entsorgung zu seinen Lasten erfolgt. Erst dann kannst Du „tätig“ werden. Ob Du allerdings die Sachen einfach behalten und selber verwenden darfst (es ist ja sein Eigentum), kann ich juristisch nicht beurteilen.
ich bin mir in der Sache nicht ganz sicher, glaube aber, dass du einen Termin setzen musst mit dem Hinweis, dass die Dinge bei Verstreichen des Termins in deinen Besitz übergehen. Wenn es dir dann gehört, kannst du damit machen was du willst.
Wenn im Notarvertrag nicht explizit auf die Gegenstände eingegangen wurde, gelten diese als Mitverkauft. Allerdings haben Sie die Abholung der Gegenstände bereits schriftlich angemahnt!
Ich würde erneut mit einer letzten Fristsetzung (per Einschreiben mit Einwurf) Anmahnen und darauf aufmerksam machen, dass alle verbliebenen Gegenstände bei Ablauf der Frist auf Kosten des Verkäufers entsorgt werden.