Guten Tag,
wenn der Eigentümer eines Hauses, welches vermietet ist, heiratet, darf dann die Ehefrau Briefe an die Mieter unterschreiben oder eventuelle Aufträge an Handwerker vergeben? Es gibt keinen Ehevertrag.
Danke für die Hilfe
Guten Tag,
wenn der Eigentümer eines Hauses, welches vermietet ist, heiratet, darf dann die Ehefrau Briefe an die Mieter unterschreiben oder eventuelle Aufträge an Handwerker vergeben? Es gibt keinen Ehevertrag.
Danke für die Hilfe
Hi,
ist sie denn bevollmächtigt?
Gruß
Tina
Hallo,
ist sie denn bevollmächtigt?
Das ist in der Tat der Point of Knack. Durch die Heirat ändert sich ja nichts an den Eigentumsverhältnissen. Das Haus bleibt weiterhin (alleiniges) Eigentum dessen, der es auch vor der Heirat hatte.
Gruß
Wobei nicht vergessen werden sollte, dass eine Bevollmächtigung nicht ausdrücklich, sondern auch konkludent - nämlich Du verständiges Tun - erfolgen kann…