Rechte nach Scheidung

Hallo, mein vater hat sich von seiner frau scheiden lassen, (scheidung ist schon durch).
sie hatten ein haus bewohnt, welches meinem vater gehört.
im trennungsjahr wurde gerichtlich ihr (für die zeit der trennung) die obere wohnung des hauses zugesprochen und meinem vater die untere. die scheidung war am 16.08 aber die frau hat die wohnung mit ihren kindern schon im januar verlassen.
nun ist das problem, das sie hier noch ganz viele sachen hat (keller steht voll), wie es in der obrigen wohnung aussieht können wir nicht sagen, denn sie hat uns nichtmal rein gelassen um die fenster abzudichten.

3 vorgegebene termine (immer sa/so) hat sie nicht eingehalten (mit irgendwelchen dummen begründungen), der letzte termin wurde sogar von ihr selber vorgeschlagen (über ihren anwalt)

meinem vater ist so eine räumungsklage aber zu teuer, er muss dafür die vollen kosten tragen.
Gibt es da nicht irgendwelche anderen möglichkeiten?
das haustürschloss dürfen wir ja auch nicht austauschen, oder oben aufbrechen um ihre sachen in den keller zu verfrachten, damit mein vater hoch ziehen kann.

(ich wohne mittlerweile mit meinem partner und meinem vater in der unteren wohnung)

wir wissen echt nicht mehr weiter :frowning:
die blockiert die wohnung und wir können nichts machen

Hallo Patricia,

dazu kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Aber ich frage mich, zu wann der Ex-Frau wegen Eigenbedarf gekündigt wurde bzw. normal gekündigt wurde?

Alles Gute Karla

eine kündigung ist so nicht von nöten, da sie keine miete zahlt etc. vom anwalt wurde eine räumung der wohnung zu den letzten 2 wochenenden verlangt und sie hat dann dieses we als gegenvorschlag gemacht, worauf wir natürlich eingegangen sind. momentan macht sie auch ein bisschen was… aber sie sagt immer wieder das sie nicht alles weg räumt und der platz für die ganzen sachen auch fehlt…
aber es wurde die räumung der wohnung auf dieses we angesetzt, da hätte sie sich doch mal was organisieren können.

doch das ist doch nicht unser problem, sie wohnt seid januar hier nicht mehr und blockiert nurnoch alles… wir können nichts in keller stellen usw… da die waschmaschinen und der trockner im keller steht 8der frei für sie zugänglich ist) ist auch schon wäsche abhanden gekommen… blumen die ich mit meinem partner gekauft und gepflanzt habe hat sie raus gerissen…

Sehr geehrte Frau Hennig,
als Diplom-Psychologin kann ich Ihnen hier leider nicht weiterhelfen. Diese Anfrage sollte an einen Rechtsanwalt gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Dahl

Hallo,

das ist nur ein „Tip“,wie ich es machen würde.
Ob das rechtens ist…naja…aber in so einer Notlage,würde ich die Tür aufbrechen…wegen Gefahr im Verzug,Wasserschaden,Ungeziefer usw…alles Vorwände klar,aber nur so bekommt ihr Zugang!!

Ich habe darauf schon mal geantwortet, aber wie ich sehe, steht sie imer noch als unbantwortet in mein em Profil.
Ich hätte die Wohnung geräumt, neue Schlösser rein und fertig. Im schlimmsten Fall macht sie Anzeige. Das wird immer noch günstiger als eine Räumungsklage zu veranlassen.Lg Susane Dethloff

Guten Morgen

Da die Wohnung nur für das Trennungsjahr zugesprochen wurde und die Scheidung nun durch ist wird die Wohung also unrechtmässig zurückgehalten.
würde nun Miete für die Wohnung verlangen und eventuelle entstehende Renovierungskosten durch undichte Fenster.
Frist setzen von 2-4 Wochen um Ihre Sachen abzuholen mit der Aufforderung den Schlüssel zurückzugeben , sonst öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst Ihre Sachen entsorgen, Kosten an Sie weiterleiten

Viel Glück
gruss santry