Rechte / Pflichten bei allgem. Verkehrskontrolle?

Hallo,
welche RECHTE hat der Kontrollierte Verkehrsteilnehmer und welche PFLICHTEN der kontrollierende Beamte?
Darf der Beamte auf Nachfrage den tatsächlichen Grund der Kontrolle (irgendeinen Verdacht gibt es ja, sonst würde nicht kontrolliert werden) verweigern?
Was passiert gesetzlich, wenn der Kontrollierte nach Preisgabe seiner Personalien jegliche weitere Mitarbeit und Auskünfte verweigert - einfach ruhig im Auto sitzen bleibt?
Inwiefern wird bei Fragen nach dem Woher und Wohin ins Persönlichkeitsrecht eingegriffen?

Grund: es ärgert mich, mehrmals im Jahr trotz ausreichend TÜV, Einhaltung aller Verkehrsregeln, no drugs and alk, verkehrssicheres Auto grundlos angehalten und kontrolliert zu werden - heißt: fährt ein grün-weisses Auto hinter mir, werd ich 1 bis 2 Minuten später angehalten.
Als mündiger und interessierter Bürger möchte ich mich deswegen gerne über die gesetzlichen Hintergründe informieren.
Danke, Helge

Hallo,

welche RECHTE hat der Kontrollierte Verkehrsteilnehmer und
welche PFLICHTEN der kontrollierende Beamte?

eigentlich sollte die Frage lauten, welche Pflichten der Verkehrsteilnehmer hat und welche Rechte die Polizei hat.

Darf der Beamte auf Nachfrage den tatsächlichen Grund der
Kontrolle (irgendeinen Verdacht gibt es ja, sonst würde nicht
kontrolliert werden) verweigern?

Da es keinen konkreten Verdacht geben muß, heißt das Ding a) allgemeine Verkehrskontrolle und b) darf die Auskunft über etwas, das es nicht geben muß, verweigert werden.

Was passiert gesetzlich, wenn der Kontrollierte nach Preisgabe
seiner Personalien jegliche weitere Mitarbeit und Auskünfte
verweigert - einfach ruhig im Auto sitzen bleibt?

Kommt darauf an, ob man ihn gebeten hat, auszusteigen.

Inwiefern wird bei Fragen nach dem Woher und Wohin ins
Persönlichkeitsrecht eingegriffen?

Inwiefern schon die Frage nach dem woher und wohin einen Eingriff in irgendwelche Grundrechte darstellen soll, müßtest Du vielleicht mal erläutern. Ansonsten gilt: Wenn man gerade von einem Bruch kommt, muß man das natürlich nicht angeben, weil man nicht aktiv an der Strafverfolgung gegen sich mitarbeiten muß.

Grund: es ärgert mich, mehrmals im Jahr trotz ausreichend TÜV,
Einhaltung aller Verkehrsregeln, no drugs and alk,
verkehrssicheres Auto grundlos angehalten und kontrolliert zu
werden - heißt: fährt ein grün-weisses Auto hinter mir, werd
ich 1 bis 2 Minuten später angehalten.

Tja, die Frage solltest Du nicht uns, sondern bei der nächsten Kontrolle den Polizisten stellen. In der Regel haben die bestimmte Anhaltspunkte, nach denen kontrolliert wird. Vielleicht sind es Aufkleber wie „Bullen sind Schweine“ oder „Kiefen machet nich plöd“, vielleicht ist es die innovative Fahrweise oder die Mißachtung der guten alten Regel, daß man als Fahrer beim Essen nicht lesen sollte.

Gruß
Christian

Hallo,

welche RECHTE hat der Kontrollierte Verkehrsteilnehmer und
welche PFLICHTEN der kontrollierende Beamte?

eigentlich sollte die Frage lauten, welche Pflichten der
Verkehrsteilnehmer hat und welche Rechte die Polizei hat.

Nun, ich würde sagen: Welche Rechte und Pflichen haben idF BEIDE Seiten :smile: Das ist wohl der Kompromiß hier.

Darf der Beamte auf Nachfrage den tatsächlichen Grund der
Kontrolle (irgendeinen Verdacht gibt es ja, sonst würde nicht
kontrolliert werden) verweigern?

Da es keinen konkreten Verdacht geben muß, heißt das Ding a)
allgemeine Verkehrskontrolle und b) darf die Auskunft über
etwas, das es nicht geben muß, verweigert werden.

Was passiert gesetzlich, wenn der Kontrollierte nach Preisgabe
seiner Personalien jegliche weitere Mitarbeit und Auskünfte
verweigert - einfach ruhig im Auto sitzen bleibt?

Kommt darauf an, ob man ihn gebeten hat, auszusteigen.

Er ist nur verpflichtet seine korrekten Personalien anzugeben und nötigenfalls Angaben zur beruflichen Situation und zum Familienstand zu machen. Danach muß er selbst entscheiden, ob er viel Zet mitgebracht hat und sich evtl. schikanieren lassen will („Oh, wo haben Sie denn das Warndreieck? Dann würden wir gerne mal den korrekten Inhalt des Verbandkastens überprüfen. Außerdem würden wir uns gerne mal das Profil der Bereifung anschauen. Haben Sie denn alle Umbauten eintragen lassen?“) oder ob er keine Zeit und keinen Bock hat und die Beamten nicht unnötig nervt und nach 3 Minuten wieder weiterfahren kann :smile:

Inwiefern wird bei Fragen nach dem Woher und Wohin ins
Persönlichkeitsrecht eingegriffen?

Inwiefern schon die Frage nach dem woher und wohin einen
Eingriff in irgendwelche Grundrechte darstellen soll, müßtest
Du vielleicht mal erläutern. Ansonsten gilt: Wenn man gerade
von einem Bruch kommt, muß man das natürlich nicht angeben,
weil man nicht aktiv an der Strafverfolgung gegen sich
mitarbeiten muß.

Siehe oben „Angabe der Personalien“.

Grund: es ärgert mich, mehrmals im Jahr trotz ausreichend TÜV,
Einhaltung aller Verkehrsregeln, no drugs and alk,
verkehrssicheres Auto grundlos angehalten und kontrolliert zu
werden - heißt: fährt ein grün-weisses Auto hinter mir, werd
ich 1 bis 2 Minuten später angehalten.

Tja, die Frage solltest Du nicht uns, sondern bei der nächsten
Kontrolle den Polizisten stellen. In der Regel haben die
bestimmte Anhaltspunkte, nach denen kontrolliert wird.
Vielleicht sind es Aufkleber wie „Bullen sind Schweine“ oder
„Kiefen machet nich plöd“, vielleicht ist es die innovative
Fahrweise oder die Mißachtung der guten alten Regel, daß man
als Fahrer beim Essen nicht lesen sollte.

Sowas kann auch mal am „falschen“ Kennzeichen liegen. Ich hatte z. B. in den Jahren 2004/2005(?) ein Kennzeichen mit den Ziffern XX-FF 485 am Ende. Da ist man ganz gerne mal der Gearschte, weil es ja ein Wunschkennzeichen sein könnte (April 1985 geboren und FF ist auch gerne Wunsch) und es sich um einen FS-Neuling handeln könnte. So zweimal pro Jahr war ich dran… für jeden popeligen Scheiß. Jetzt habe ich XX-C 1915 und habe in den ganzen 3 Jahren meine Ruhe. Dazu kommt auch noch, daß der Wagen eher eine „Rentnerfarbe“ (dunkelgrau-metallic) hat.
Aber wie mein Vorgänger schon sagte können auch Aufkleber in Anhaltspunkt sein. Oder eben Auffälligkeiten wie eben so eine Assi-Proll-Schleuder, die nur aus eingetragenen Teilen besteht und oder eben Schrotthaufen auf 4 Rädern (Rost schon aus 10 Metern Entfernung sichtbar, qualmender Auspuff etc.)

Hallo,

welche RECHTE hat der Kontrollierte Verkehrsteilnehmer und
welche PFLICHTEN der kontrollierende Beamte?

eigentlich sollte die Frage lauten, welche Pflichten der
Verkehrsteilnehmer hat und welche Rechte die Polizei hat.

Nun, ich würde sagen: Welche Rechte und Pflichen haben idF
BEIDE Seiten

Ich würde das nicht sagen.

Der Rest enthält m.E. keinen Bezug zu meinem Artikel oder gar zur Fragestellung, daher…

C.

moin,
ich bin nun knapp 40 jahre autofahrer und hatte bis vor drei jahren bis dato eine oder zwei kontrollen… obwohl ich wirklich viel fahre!

seit drei jahren habe ich eine art zweitwohnsitz im main-spessart-kreis ( msp ) - dort bin ich nun seitdem SECHSMAL kontrolliert worden!

spaeter gab es dann mal gelegenheit mit einem polizisten in unserer gemeinsamen stammkneipe zu plaudern:

er erklaerte mir, es gaebe eine klare dienstanweisung, jedes unbekannte auto zu kontrollieren, um praesenz zu zeigen.

es geht da hauptsaechlich um drogen, verhinderung von alkoholfahrten und illegalem aufenthalt, vorbereitung von anderen staftaten…

die idee entstammte uebrigens vom damaligen innenminister beckstein…

im kreis msp ist man guter dinge, dass dies die richtige methode ist, kriminalitaet einzudaemmen, und da die kontrollen meiner person/meines fahrzeuges nun deutlich abgenommen haben bzw seit ueber einem jahr einem jahr wieder bei null sind, sehe ich dieses vorgehen durchaus als berechtigt an und geniesse die friedliche atmosphere dort.

gruss
khs

Hallo

Es ist natürlich jedem sein Recht bei einer Kontrolle nach dem Grund zu fragen. Sollte es dann tatsächlich einen bestimmten Grund für diese Kontrolle geben (z.B. Licht defekt, TÜV abgelaufen oder eine sonstige Owi oder gar Straftat), dann wird der Beamte dies einem bestimmt mitteilen. Denn schließlich wäre das ja dann der Tatvorhalt, wenn es zu einer Anzeige oder Bußgeld käme. Allerdings gibt es natürlich noch die „Allgemeine Verkehrskontrolle“. Diese ist an kein Kriterium gebunden. Sie dient der Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrers und der Fahrsicherheit des Fahrzeuges. Ein Polizist kann also theoretisch mit dem Finger auf ein Fahrzeug zeigen und dieses dann auch ohne weiteres kontrollieren!
Aushändigen muss man bei einer sollchen „Allgeimeinen“ Kontrolle lediglich den Führerschein und Fahrzeugschein. Den Personalausweis NUR dann, wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt. AUSSER es ist keine „Allgemeine Verkehrskontrolle“ sondern möglicherweise eine Kontrolle im Rahmen einer Fahndung nach einem Straftäter, der vielleicht mit einem Ähnlichem Fahrzeug unterwegs seien soll. Dann ist man verpflichtet seine Personalien komplett anzugeben, sprich Ausweis aushändigen. Nur seine Ausweispapiere vorzulegen und sonst unkooperativ sitzen zu bleiben ist eine denkbar schlechte Idee. Denn der Beamte ist durchaus berechtigt auch Warndreieck und Verbandskasten zu überprüfen, sowie Bereifung und Lichtanlage. Sollte man z.B. das Vorzeigen des Warndreiecks verweigern bekommt man ein Bußgeld wegen „Nichtmitführen eines Warndreiecks“.
Die Frage „Woher und Wohin“ muss man in der Tat nicht beantworten. Allerdings, wenn man nichts zu verbergen hat, spräche dies eher für den Kontrollierten wenn er sie beantwortet. Also, es ist eine freiwillige Information, allerdings hat etwas Konversation noch niemandem geschadet. Es ist mit Sicherheit auch richtig, dass einige Fahrzeugtypen öfters kontrolliert werden als andere. Hier zeigt einfach die Erfahrung, dass man bei solchen Autos eher fündig wird bezüglich Verstöße.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

Gruß

Hi!

Um welches Fahrzeugmodell in welchem Zustand handelt es sich denn?

Meine Erfahrung ist, dass man mit schwarz lackierten, eher sportlichen Modellen öfter aufgehalten wird, als mit spiessigen Autos in hellen Farben.

Ich werde auch mit dem Auto desöfteren mal kontrolliert, im Schnitt 3-4 mal pro Jahr. Meistens liegt es an überhöhter Geschwindigkeit, denn ich fahre öfter mal „+20“.
Mit dem Audi A4 fahre ich sehr viel und tendenziell schneller, dennoch werde ich weniger damit aufgehalten als mit dem Volvo Geländewagen. Komisch, aber wahr, muss wohl der Meidfaktor sein. Ich weiß es nicht.
Hier hat die Polizei ja auch Recht, schließlich übertrete ich die Regeln. Bezahlen muss ich eigentlich nie, es bleibt so gut wie immer bei einer mündlichen Verwarnung. Das ist o.k., wie ich finde.

Zum optimalen Verhalten während einer Kontrolle:
letztes Jahr habe ich mich das erste Mal überhaupt mit einem Polizeibeamten (hier: Beamtin) bei einer Kontrolle so richtig angelegt. Ich habe einen Blitzer erkannt, abgebremst und durch Handzeichen aus dem offenen Seitenfenster den nachfolgenden Verkehr gewarnt. Daraufhin wurde ich „zur Seite gebeten“ und gemaßregelt. Wohlgemerkt war ich selbst nicht zu schnell. Der Ort der Kontrolle lässt ganz klar auf reine Abzocke schließen. Keine Fußgänger, gerade, 3 Spuren, Limit mit 60 Km/h um 40 Km/h zu niedrig angesetzt.
Das sagte ich der jungen Dame daraufhin höflich aber bestimmt und fügte nach weiteren altklugen Sprüchen von wegen „Fahrkönnen“, „Gefahrenbereich“, „Familien mit Kindern“ hinzu, dass ich höchstwahrscheinlich bereits etwas länger und deutlich mehr fahre als sie und somit auf ihre Maßregelung verzichten kann, sie möge konkretisieren, was sie mir vorzuwerfen hat oder mir nicht weiter meine Zeit stehlen, deren 50% ich ohnehin für die Erwirtschaftung u.a. ihres Gehaltes aufwenden müsse.
Daraufhin entsicherte ihr Kollege vorne rechts von meinem Wagen seine Waffe.
Das ging mir nun dch zu weit, ich ließ die rechte Seitenscheibe herunter und forderte ihn auf, die Waffe unverzüglich wegzustecken.
Ich bat dann um die Namen, notierte die Nummer des VW-Busses und die genaue Uhrzeit, fotografierte die beiden und ließ schließlich eine detaillierte Kontrolle meines perfekt gepflegten und vorschriftsmässig ausgerüsteten Wagens über mich ergehen.
Eigentlich wollte ich mich beschweren, aber wie wir wissen, bringt das v.a. in Bayern sowieso nichts und als ich mich wieder abgeregt hatte, empfand ich die Sache dann auch nicht mehr als so wild. Wahrscheinlich durfte er bei der Kollegin nicht und hatte Angst, dass sie bei mir zusteigt… :wink:
Man sollte eben die Einstellungsvoraussetzungen für den Job als Polizist mit Dienstwaffe genauestens überprüfen, sie können nicht streng genug sein.

Ansonsten bin ich immer höflich und kooperativ, denn so ist die Kontrolle am schnellsten wieder beendet. Dass v.a. auffällig vergammelte oder aufgemotzte Autos gefilzt werden, passiert in meinen Augen im Sinne der Sicherheit aller. Wer nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug in vernünftigem Zustand zu halten, soll lieber Bahn fahren.
Dass dabei eigentlich fitte, aber möglicherweise sehr bunte Autos durchs Raster fallen, ist eben Pech.
Jeder kann sich einen weissen VW Golf kaufen und damit nie wieder kontrolliert werden. Wer dies nicht tut, muss da eben durch… :wink:

Viel spannender sind die Kontrollen bei Motorrädern.
Hier geht es richtig zur Sache, mit meiner Yamaha TT 600 59x, Baujahr 1987, offene Leistung eingetragen und somit eine seltene, alte Wettbewerbsmaschine die serienmässig ziemlichen Lärm macht und ungetunt und original eigentlich nur noch in meiner Garage zu finden ist, erlebt man Auswüchse, die kaum zu beschreiben sind. Aber das steht auf einem anderen Blatt…

Gruß,
M.

Hallo,
Hallo,

Handzeichen aus dem offenen Seitenfenster den nachfolgenden
Verkehr gewarnt.

auch das ist ja verboten…

Daraufhin entsicherte ihr Kollege vorne rechts von meinem
Wagen seine Waffe.

Dir ist schon klar, daß es seine Aufgabe ist die andere(n) Person(en) zu sichern und, daß der die Hand immer (mehr oder weniger auffällig) an der Waffe hat. Den Holster zu öffnen ist übrigens noch lange nicht entsichern (das selbst kann der geübte Schütze recht schnell).

Cu Rene

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Abend!

Handzeichen aus dem offenen Seitenfenster den nachfolgenden
Verkehr gewarnt.

auch das ist ja verboten…

Das steht bitte wo?

Ich dachte immer eine Geschwindigkeitskontrolle dient dazu den Verkehr
zu überzeugen mit der entsprechenden Geschwindigkeit zu fahren, nichts
anderes hat er auch erreicht.

Gruß
Stefan

Hallo,

Personalausweis NUR dann, wenn tatsächlich ein Verstoß
vorliegt.

man muss einen Perso noch nicht mal mit sich führen, wie kommst Du dann auf das schmale Brett, man müsse ihn aushändigen?

.m

1 „Gefällt mir“

Was passiert gesetzlich, wenn der Kontrollierte nach Preisgabe
seiner Personalien jegliche weitere Mitarbeit und Auskünfte
verweigert - einfach ruhig im Auto sitzen bleibt?

Wenn der Beamte auffordert, auszusteigen, hat man dem auch Folge zu leisten. Er wird es im Zweifelsfall gut begründen können.

Inwiefern wird bei Fragen nach dem Woher und Wohin ins
Persönlichkeitsrecht eingegriffen?

Sag, was Du willst, kann doch ohnehin keiner prüfen.
Dumme Antworten, wie komme gerade vom Juwelier und fahre zum Hehler o.ä. finden die Beamten meist nicht lustig, auch wenn man selbst dabei grinst. Damit liefert man ja einen Grund zur genauesten Kontrolle. Wenn Du sagst, du bist beruflich unterwegs oder auf dem Heimweg, dann wird kaum jemals ein Beamter weiter nachhaken.

Grund: es ärgert mich, mehrmals im Jahr trotz ausreichend TÜV,
Einhaltung aller Verkehrsregeln, no drugs and alk,
verkehrssicheres Auto grundlos angehalten und kontrolliert zu
werden - heißt: fährt ein grün-weisses Auto hinter mir, werd
ich 1 bis 2 Minuten später angehalten.

Das Warum haben andere schon beantwortet. Du kannst Dir mit Deinem Verhalten doch nur aussuchen, ob die Kontrolle 2-3 Minuten dauert oder 20-30 Minuten, weil sie aufgrund unkooperativem Verhalten einen Verdacht gegen Dich haben, Warndreieck, Verbandkasten, Bereifung etc. kontrollieren und anfragen, ob etwas gegen Dich vorliegt.

Als mündiger und interessierter Bürger möchte ich mich
deswegen gerne über die gesetzlichen Hintergründe informieren.
Danke, Helge

Wenn Du so oft angehalten wirst, ist bestimmt auch mal ein sympatischer Beamter dabei, dem Du nach der Kontrolle einfach mal schildern kannst, dass man Dich extrem oft einfach so kontrolliert.
Evtl. nennt der Dir wenigstens den Grund für seine Kontrolle.

Die Kontrollen dienen letztendlich doch auch der allgemeinen Sicherheit. So mancher Junkie oder Besuffski usw. wird darüber aus dem Verkehr gezogen.

Daher sollte man die Beamten ihre Arbeit machen lassen.

Grüße

Holygrail

Hallo,

Handzeichen aus dem offenen Seitenfenster den nachfolgenden
Verkehr gewarnt.

auch das ist ja verboten…

Das steht bitte wo?

Ich dachte an §16StVO, aber da steht es in der Tat etwas anders. Auch wenn das für mich nicht nachvollziehbar ist, daß es von der Art, wie die Warnung erfolgt abhängen kann. Ob es nicht doch passende Urteile gibt, überlasse ich leuten,. die sich da mit der Suche besser auskennen.

Cu Rene

Hallo,

Grund: es ärgert mich, mehrmals im Jahr trotz ausreichend TÜV,
Einhaltung aller Verkehrsregeln, no drugs and alk,
verkehrssicheres Auto grundlos angehalten und kontrolliert zu
werden -

Da würde ich mir auch Gedanken machen. Ich wurde in den 19 Jahren BRD-Bürgerschaft lediglich 2 mal im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle d.h. ohne erkennbaren Verdachtsmoment angehalten.
Die anderen Kontrollen hatten immer einen konkreten Grund, den man mir unaufgefordert ansagte (Licht, Geschwindigkeit).
Man darf den Mund halten und nichts sagen. Ich habe das auch schon praktiziert.
Papiere aus dem Auto hinreichen und still sitzen bleiben. Annahme des Verwarngeldes duch ein kurzes „ja“ signalisieren. Man muss nicht mal „Guten Tag“ oder „auf Wiedersehen“ sagen. Ob das in jedem Falle sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln. Fragen nach dem Woher und Wohin sind meines Wissen nicht zu beantworten.

Mitfühlende Grüße
Rumburak
dereingroßesschwarzesautofährt

Hallo!

eigentlich sollte die Frage lauten, welche Pflichten der
Verkehrsteilnehmer hat und welche Rechte die Polizei hat.

Da würde ich eigentlich aber auch genau Fragen, wieso die Frage so lauten muss??? Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun und welche Rechte man hat und welche Pflichten die Polizei ist eine absolut legitime und wichtige Frage in einem Rechtsstaat - auch bei einer Verkehrskontrolle!

Welche Pflichten man hat, ist eine ganz andere Frage und man kann und darf da keinesfalls das eine gegen das andere ausspielen. Recht ist Recht und das gilt für den einen und für den anderen, deswegen ist so eine Frage vollkommen legitim.

Sonst bin ich eh einer Meinung mit dir

Gruß
Tom

Hallo,

Da würde ich eigentlich aber auch genau Fragen, wieso die
Frage so lauten muss??? Das eine hat ja mit dem anderen nichts
zu tun und welche Rechte man hat und welche Pflichten die
Polizei ist eine absolut legitime und wichtige Frage in einem
Rechtsstaat - auch bei einer Verkehrskontrolle!

naja, Pflichten hat die Polizei so ziemlich keine in einer solchen Situation, daher mein Kommentar.

Gruß
Christian

Nun, natürlich angenommen man hat ihn dabei :smile:
An sonsten eben die Personalien angeben. Wenn man dies nicht macht ist es auch gleich wieder ne OWI.

Gruß

Hallo,

Da würde ich eigentlich aber auch genau Fragen, wieso die
Frage so lauten muss??? Das eine hat ja mit dem anderen nichts
zu tun und welche Rechte man hat und welche Pflichten die
Polizei ist eine absolut legitime und wichtige Frage in einem
Rechtsstaat - auch bei einer Verkehrskontrolle!

naja, Pflichten hat die Polizei so ziemlich keine in einer
solchen Situation, daher mein Kommentar.

Dem schließe ich mich an. Auf die Situation übertragen nimmt die Polizei erstmal nur ein Recht in Anspruch. Nämlich das Recht jemanden anzuhalten und zu kontrollieren. Da sehe ich auch keine Pflicht.

Hallo,
Zu den Kontrollen, ich sags mal so :
Ich hab seit 6 Jahren nen Führerschein, bin immer
ca. 5-7 Jahre alte japanische Familienkutschen gefahren, bin zwei
mal im Rahmen einer Verkehrskontrolle (Fasching, die haben jeden
angehalten) angehalten worden, aber nie wirklich kontrolliert worde.
Dann hatte ich vor einem halben Jahr einen Unfall, mein schönes Auto
war Schrott, ich konnte nur noch mit der Karre von meinem Dad fahren.
Also, 23-Jähriger Student mit langen Haaren sitzt in ner neuen
E-Klasse mit den 4 Rohren. Jedesmal, wenn mich ein Polizeiauto auch
nur gesehen hat wurde ich angehalten. 3 mal in zwei Wochen volles
Programm. Seit ich jetzt wieder ein „aussehensgerechtes“ Auto fahre,
hab ich wieder Ruhe.
Wenn man jetzt naürlich einen megaprologetunten Irgendwas fährt, dann
ist es noch wahrscheinlicher …

MfG

Hallo Forum,
danke für die anregende Diskussion!
Ich sehe es halt auch so wie einer der Teilnehmer, dass es gerade beim Eingriff in die persönliche Bewegungsfreiheit ("… den halten wir einfach jetzt mal an, weil es 11:26 Uhr ist…" oder so ähnlich, man wird also an der Weiterfahrt gehindert, obwohl eben KEIN Rücklicht kaputt ist und auch NICHT zu schnell gefahren wurde) wichtig ist, seine Rechte zu kennen.
Sofern man überhaupt Rechte gegenüber Polizeibeamten hat (ich denke da an viele nachweisbare Fälle, in denen der Bürger nur ein Stück Fleisch zum Flachkloppen ist…).
Ich erhoffte mir eigentlich einen Hinweis darauf, ob es möglicherweise Raster gibt, an die Otto Normalverbraucher garnicht denkt (wobei mein Auto hinten wirklich Rostflecken hat!..).
Gruss, Helge

Moin!

Handzeichen aus dem offenen Seitenfenster den nachfolgenden
Verkehr gewarnt.

auch das ist ja verboten…

Bitte um einen Beleg und die Quelle.

Daraufhin entsicherte ihr Kollege vorne rechts von meinem
Wagen seine Waffe.

Dir ist schon klar, daß es seine Aufgabe ist die andere(n)
Person(en) zu sichern und, daß der die Hand immer (mehr oder
weniger auffällig) an der Waffe hat. Den Holster zu öffnen ist
übrigens noch lange nicht entsichern (das selbst kann der
geübte Schütze recht schnell).

Ja, ich bin schon eine echte Gefahr. Schon klar.
Ein braver Mann, schon leicht grau meliert, westeurop. Aussehen, in Freizeitkleidung in einem spiessigen Volvo.

Hier ging es ganz klar darum, mir zu demonstrieren, wer hier das Sagen hat. Bis zu diesem Tag hatte sich jedenfalls noch kein Polizist genötigt gefühlt, sich und seine Kollegen auf diese Weise gegen mich „zu sichern“.
Einfach mal wieder eine armselige Vorstellung der bayerischen Verkehrspolizei.

Ich habe Verkehrskontrollen in zahlreichen Ländern dieser Welt erlebt und selbst in Mittelamerika hatten die Jungs genug Eier in der Hose, ihre Waffe nicht anzufassen.

M.