Rechte/Pflichten bei falsch zugestelltem Paket (anderer Empfänger)?!

Hallo liebes Forum,

angenommen ein Lieferdienst stellt bei Person A ein Paket ab, das eindeutig an Person B adressiert ist. In diesem Fall kein klassisches Mehrfamilienobjekt, sondern noch klarer Hausnummer X statt Y. Die Krux dabei: die adressierte Hausnummer Y gibt es auch gar nicht.

Lange Rede: der Bote legt das Paket bei Person A (Adresse X) einfach vor die Haustür und fährt. Als Person A das bemerkt, schreibt sie sofort an den Kundenservice des Lieferdienstes und bittet um zeitnahe Abholung. Der Lieferdienst schweigt nun seit >14 Tagen und natürlich erfolgte keine Abholung.

Nun die Frage: welche Rechte/Pflichten hat Person A? Kann Person A das Paket, nach einer erneuten Kontaktaufnahme mit dem Lieferdienst und unter wahrung einer angemessenen Frist (z.B. 14 Tagen) das Paket, natürlich ungeöffnet, entsorgen?

Besten Dank schon mal vorab und einen schönen Sonntag

Lernstein

Was hindert Dich daran, das Paket persönlich zu Person B zu bringen?

Na ja, zum einen ist er/sie/es kein Postbote, zum anderen geht aus der Schilderung nicht hervor, ob der Person A die Person B überhaupt bekannt ist.
Wobei ich die Formulierung

etwas komisch finde. So viele verschiedene Arten gibt’s nicht, als man das nicht nennen könnte.

1 Like

Und ja, aber man tut in der Anonymität des Internet, beziehungsweise der Unberechenbarkeit von unerwünschten Schlussfolgerungen durch noch unerwünschtere Personenkreise gut daran, nicht allzuviele Einblicke in das Privatleben zu gewähren und möglichst Details zu verschleiern.

Ja, es kann eine EFH-Siedlung sein oder auch ein Bauerdorf, worin es nach der Schilderung des Lernstein keinen Hof namens „Y“ gibt und somit auch keinen Nachbarn B gibt. Ist das nicht auch überhaupt nebensächlich?

1 Like

Hallo,

Person A sollte die Rolle eines Finders einnehmen: verlorene Sachen sind Sachen, die besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Genau das trifft bei diesem Paket zu. Bevor Person A das lange bei sich lagert, sich den Kopf darüber zerbricht, wie lange sie es aufheben muss und was ihr an Konsequenzen droht, wenn sie es zu früh wegwirft oder der wahre Empfänger sie nach Entsorgung heimsucht, sollte es A einfach zur nächsten Polizeidienststelle oder Stadtverwaltung tragen. Sie sollte vorher einen Zettel anfertigen, auf dem Fundort und -datum notiert und wenn die das Paket vor Ort nicht haben wollen, sollte Person A den Zettel auf das Paket legen und die Örtlichkeit verlassen.

Person A hat alles richtig gemacht bzw. sogar schon mehr als sie musste. Der Lieferdienst ist informiert und falls er sich doch mal meldet, sollte Person A an die Stelle verweisen, der das Paket übergeholfen wurde.

Gruß
C.

1 Like

Hallo Lernstein,

ich habe genau das auch schon gehabt, habe das Paket dann zur Post gebracht und an den Adressaten zurück gesendet.

Ist das wirklich so schlimm und zu viel verlangt?

meint der liebe Peter

2 Like

Hallo,

Person A hat doch schon den Lieferdienst informiert, der sich eigentlich kümmern müsste, es aber nicht tut. Wieso sendest Du hier die Botschaft, Person A müsse sich darüber hinaus noch um ein Paket bemühen, mit dem sie genauso wenig zu tun hat wie mit dem eigentlichen Empfänger?

Es ist ja nun auch nicht so, dass sich nebenan direkt nebenan zwingend eine Annahmestation des passenden Lieferdienstes befinden muss. Das Paket bei der richtigen Farbe abzugeben, kann durchaus ein erhebliches zeitliches und finanzielles Unterfangen sein.

Gruß
C.

3 Like

Hallo.
Löblich, dass du den Zusteller informiert hast. Wenn er sich nicht kümmert ist das nicht dein Problem. Normalerweise läuft das so ab: Person B hat etwas bestellt, wartet auf die Zustellung und bekommt nichts. In der Sendungsverfolgung wird der Status „ausgeliefert“ stehen. Person B wendet sich nun an den Paketdienst. Nun ist dieser in der Pflicht zu beweisen, dass das Paket richtig ausgeliefert wurde. Dies wird er nicht können. Normalerweise machen Paketboten Bilder von der Ablagestelle des Paketes, wenn sie nicht persönlich übergeben werden. Also wendet sich B an den Verkäufer. Artikel ist bezahlt, aber nicht angekommen. Entweder bekommt er eine Rückerstattung vom Verkäufer oder gleich neue Ware geliefert, was wahrscheinlicher ist.
Ich würde das Paket nun erst einmal ungeöffnet bei mir stehen lassen und mal 4 bis 8 Wochen warten. Danach würde ich mal schauen, was ich geschenkt bekommen habe.
Gruß

Also abgesehen von Rechten und Pflichten. Auf jedem Adresslabel ist auch ein Absender. Bricht man sich einen Zacken aus der Krone den zu informieren? Der wird dann alles weitere veranlassen.

Der Lieferdienst wurde informiert. Mutmaßlich inkl. Paketnummer. Damit hat der alle Informationen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Warum sollte sich der Finder nun auch noch die Mühe machen, die Kontaktmöglichkeiten des Absenders auszuloten?

1 Like

Muss man gefundene Dinge nicht irgendwie…abgeben?

Worauf? Der Finder hat den Lieferdienst informiert, was der zu ignorieren zu belieben scheint. Was soll sich daran ändern, wenn man noch weitere zwei bis sechs Wochen ins Land ziehen lässt?

Äh, das kenne ich einzig und allein von Amazon, wenn sie mit „eigenen“ Fahrzeugen/Fahrern ausliefern. Weder von Hermes, noch von DHL oder DPD habe ich so etwas gehört. DHL macht definitiv keine Fotos.

3 Like

Nein, nicht zwingend, Schritt 3:

1 Like

Wir bekommen bei uns in der Firma sehr viele Pakete täglich. Da geht dann auch schon mal was schief. Wenn wir dann den Paketdienst befragen (nicht Amazon) kommt dann meistens ein Bild auf dem man dann den Hof einer Firma ein paar Nummern weiter erkennt.

Da geht es nicht um irrtümlich ab- bzw. zugestellte, sondern um ungefragt zugeschickte und an den richtigen Adressaten zugestellte Pakete. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. In der Frage geht es um ein Paket, dass irrtümlich vor der Haustür abgestellt wurde.

2 Like

Das letzte Paket welches ich bekam, war zwar nicht schwer (10 kg), aber sperrig. So diese Größe:


Ca. 150 x 210 cm.

Das kann man nicht problemlos mal eben zur Post transportieren. Nur mal als Gedankenanstoß

2 Like

Also ich bin Vertragskinde bei D… und an jemanden kompetentes selbst als Vertragskunde zu gelangen ist schon außerordentliches Glück. Dann doch lieber den Versender kontaktieren würde ich empfehlen.

Da ist sehr wahrscheinlich ein hochwertiges Fahrrad drin.

1 Like

Jein. Am Ende von Schritt 3 steht:
Die Verbraucherzentralen raten dazu, die Ware etwa sechs Monate lang aufzubewahren, um sie im Falle eines Zustellungsfehlers zurücksenden zu können. Und weiter unten, unter der Überschrift

Gründe für falsch gelieferte Ware

steht auch:

Zustellungsfehler
Manchmal steckt kein Vorsatz dahinter, denn auch Zustellungsfehler können dazu führen, dass Sie unbestellte Ware erhalten. Manchmal wird Ihnen unter Umständen das Paket eines Nachbarn geliefert, oder im Versandzentrum wird zweimal der gleiche Artikel an Sie versandt. Fehler passieren natürlich auch bei der Paketzustellung.

Es ist mir ein Rätsel, warum hier relativ einhellig die Meinung vorherrscht, Person A müsse hier irgendwelche (zusätzliche) Dienstleistungen für einen Lieferdienst bzw. einen Paketempfänger erbringen, mit denen er nichts zu tun hat. Er hat den Lieferdienst informiert und das ist gut und richtig. Der reagiert nicht. Was soll A daraus machen? Das Paket lagern? Den Absender informieren? Warum?

Der naheliegendste, schnellste und rechtlich sicherste Weg führt zum Fundbüro, zur nächsten Polizeidienststelle oder eben zu einer Dienststelle der Stadtverwaltung.

Person A hat mit dem Paket nichts zu tun und muss sich nicht darum kümmern, an einen kompetenten Mitarbeiter zu geraten. Er hat den Lieferanten informiert und fertig. Ein eventuelles Organisationsversagen hat A nicht zu vertreten.

Und was spricht gegen das Fundbüro? Das Paket wurde ihm ja nicht einmal persönlich übergeben, sondern irrtümlich vor der Tür abgestellt. Warum soll er Ware lagern, die ihm nicht einmal zugestellt wurde? Da hat jemand einen Fehler gemacht und im Zweifel ist nirgendwo dokumentiert, wo das Paket abgestellt wurde. Die E-Mail wird ignoriert und nun soll A das Paket lagern, den Absender informieren oder gar das Paket zurückschicken? Klar: wenn Person A nichts besseres zu tun hat: bitte. Aber am einfachsten, schnellsten und rechtssicher wird er das Ding über das Fundbüro, die Polizei oder die Stadtverwaltung los.

2 Like