Rechte/Pflichten bei falsch zugestelltem Paket (anderer Empfänger)?!

Und nur der Form halber:
Etwas, was „kein Widerspruch“ ist, muss nicht „die absolut identische Aussage“ sein. Kannst du dich wahlweise im Brett Sprache oder nebenan im Rechtsbrett erkundigen.

Mir ist diese erratische, an Einzelfällen orientierte Diskussionskultur fremd und auch ein stückweit zuwider. Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum man hier die - so wahrgenommene - schlechte Erreichbarkeit der eigenen Stadtverwaltung oder irgendeine, nicht einmal ansatzweise in der Fragestellung oder weiteren Kommentaren des Fragestellers erkennbaren Beeinträchtigung ins Spiel bringen müsste.

Das Hervorheben und Aufbauschen von seltenen oder zumindest nicht erkennbar relevanten Sonderfällen und Einzelschicksalen ist zwar auch in der Politik aktuell wieder beliebt, hilft aber nicht weiter, sondern verkompliziert Gespräche und Diskussionen und macht letztlich einen Konsens praktsch unmöglich.

Hier ist die Argumentation auf der Basis gleich extra unsinnig, weil der Fragesteller bzw. Person A erwähnen können bzw. am besten wissen, was sie können oder nicht können. Will sagen: es gibt überhaupt keinen Anlass, über Sonder- und Einzelfälle zu fabulieren und diese auf diesen konkreten Fall anzuwenden und darüber nachzudenken, unter welchen Umständen diese oder jene Lösung möglicherweise gar nicht realisierbar ist.

Die Lösung ist doch eher im Pragmatismus zu finden als im Rechtlichen. Wenn das Fundbüro das Paket als Fundsache anerkennt und an sich nimmt, gut. Wenn nicht oder nur auf Druck juristischer Argumente, betreibt man vielleicht mehr Aufwand als man hätte, wenn man den Absender informieren oder ihm das Paket einfach zurückschicken würde. Der Rückversand muss ja nicht mit demselben Versanddienstleiter erfolgen, und DHL & Co holen Sendungen auch ab.

Ich persönlich hätte sofort beim Zustellunternehmen angerufen und, wenn das nichts geholfen hätte, den Absender kontaktiert oder das Paket zurückgeschickt. Aber wenn alle Menschen so dächten und handelten, würde heute niemand Hans Kohlhase kennen. Fiat iustitia et pereat mundus.

Rechtlich sei zunächst betont, dass § 241a Abs. 1 BGB nicht greift und gemäß Abs. 2 gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen sind. Wenn jetzt jemand einen BGB-Kommentar zur Hand hat, kann er dort nachlesen, welche gesetzlichen Ansprüche da in Betracht kommen. Da ich gerade keinen Kommentar habe, muss ich improvisieren:

Der Hausbewohner dürfte einen generellen Besitzwillen hinsichtlich der Sachen auf seinem Grundstück haben. Da die vom Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft Besitz und der Fragesteller also Besitzer ist, ist er dem Eigentümer zur Herausgabe verpflichtet (§ 985 BGB). Es besteht eine sogenannte Vindikationslage.

Die ist deshalb interessant, weil sie zur Anwendbarkeit der §§ 987 ff. BGB führt; weitere Infos dazu im Internet unter dem Stichwort Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das übrigens so viel Spaß macht wie eine Wurzelbehandlung ohne Anästhesie.

Da durch die Vindikationslage ein gesetzliches Schuldverhältnis entsteht, gelten grundsätzlich auch die §§ 241 ff. BGB, wobei hier vor allem an §§ 280 ff. BGB zu denken ist. Da ist in den Rechtswissenschaften einiges strittig, unter anderem was das Konkurrenzverhältnis zwischen §§ 280 ff. BGB und §§ 987 ff. BGB angeht.

Es ist jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die Entsorgung des Pakets Schadensersatzansprüche begründet. Ob man dieses Risiko eingehen will, sollte man vielleicht vom Wert der Sache abhängig machen. Es ist ja immer schön und gut, wenn hier Leute juristische Ratschläge erteilen, aber manchmal frage ich mich, ob diese Leute auch bereit sind, den Fragestellern den Schaden zu ersetzen, den diese durch schlechten Rat erleiden könnten.

Man könnte noch an eine Hinterlegung denken. Vielleicht macht § 372 BGB diesen Weg frei, der da lautet:

„Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten kann der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für den Gläubiger hinterlegen, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann.“

Wer hier der Eigentümer ist und also den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB hat, ist ja unklar. Pragmatisch ist es nun, bei der Hinterlegungsstelle anzurufen und nachzufragen.

Was man nicht tun sollte: sich die Sendung einverleiben. Das könnte Unterschlagung sein.

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Hallo in die freudige Runde und ich bin ein bisschen erstaunt/amüsiert, in welche Richtung das ganze hier abzudriften droht :wink:

Die Fragestellung lautete - für Person A unmissverständlich, entschuldigt das damit verbundene Missverständnis - was MUSS/IST VERPFLICHTET Person A in dieser Situation tun?!

Ob es anständig wäre, das Paket einfach abzugeben etc. scheint eine rein moralische Frage zu sein, die es offensichtlich nicht so leicht ist zu beantworten. In diesem speziellen Fall kommen einfach einige, erschwerenden Faktoren zusammen:

  • Adresse existiert nicht und Empfänger nicht bekannt.
  • Empfänger nicht im Telefonbuch/öffentlichen Verzeichnis aufgeführt.
  • besagter Lieferdienst/Auslieferer leistet sich permanent solche Aktionen und selbst Beschwerden führen zu nichts (Druck, Arbeitsaufwand etc. in Ehren, aber es ist nun mal der Job, den alle andere Dienste, mal mehr mal weniger zufriedenstellend meistern). Aus diesem Grund scheiden auch weitere Schritte/Recherchen etc., sofern eben nicht zwingend notwendig, von Person A auch aus.

Und ich tue mir auch schwer, das Argument des „Findens“, rein rechtlich, nachzuvollziehen, da es ja niemand verloren/vergessen etc. hat sondern ganz bewusst vor der Tür von Person A abgestellt hat. D.h. jemand ist aktiv aus dem Auto gestiegen, hat aktiv ein Paket an Hausnummer X abgelegt obwohl weder der Name noch die Hausnummer gestimmt hat.

Was ich aber bis dato rausgelesen habe, und dafür bin wirklich dankbar, ist, dass Person A wohl keine weiterführenden Pflichten hat. Person A wird wohl eine weitere und damit abschließende Mail an den Transporteuer schicken, das verschlossene Paket irgendwo zwischenlagern und nach einer angemessenen Frist (hoffentlich bevor es anfängt zu stinken :D) entsorgen.

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Und ich bin gezwungen, das dann zum Fundbüro zu bringen? Egal, ob beeinträchtigt oder nicht? Egal, wie weit weg das Fundbüro ist? Egal, welche Größe so ein Paket hat? (Siehe Hinweis von Littlescare) Dazu muss es doch eine vernünftige Grundlage geben, die nicht komplett dehnbar ist.

Das tun die aber nur auf meine Kosten.

Abgesehen davon, dass der Fragesteller genau das schriftlich getan hat. Hast du auch nur ein einziges Mal probiert, bei einem Zustellunternehmen anzurufen? Zu diesem Behufe kann man sich Urlaub nehmen und der Spaß ist mit Kosten verbunden! Und im Ergebnis bringt genau das gar nichts. Weil die nämlich sagen werden, dass man in keinerlei Beziehung steht. Nicht einmal der echte Adressat bekommt irgendeine Auskunft oder kann erfolgreich etwas melden. Das kann nur der Absender!

Bei allem Respekt. Das finde ich zwar grundsätzlich richtig. Aber in dem Fall hängst du dich auch ein wenig aus dem Fenster. So mit deinem Hinweis, das Paket zurückzuschicken, was ohne eigenen Kostenaufwand nicht geht. Und das auch noch mit einem anderen Zustellunternehmen. Wie bitte? Auskünfte bekommt man, wie beschrieben, auch nicht, die Zustellunternehmen nehmen überhaupt keine Infos an. Isso.

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Ich kann’s mir nicht verkneifen, „Das Geburtstagsgeschenk“ von Ludwig Hirsch (selig) hervorzukramen …
https://youtu.be/ynyKOFHZqUI?feature=shared

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Nur leider nicht für lau. Ein Versandetikett muss also her und dafür muss man beim Absender jemanden finden, der einem so etwas zur Verfügung stellt.

Abgesehen davon, dass es rund 10 % schwerbehinderte Menschen und zusätzlich noch ältere Mitbürger mit Einschränkungen gibt, auch pumperlgesunde Menschen große Pakete bekommen können… etc.
Warum tust du genau das? Und vor allem: Warum tust du das hier nur bei mir? Wegen deines sachlichen Diskussionsstils, gell?

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Ich würde die Mail nicht an den Transporteur schicken, sondern an den Absender. Ggf. auch dort anrufen.
Jedenfalls würde ich das dann tun, wenn es sich um seriöses Unternehmen handelt. Sonst mail aber nicht eine wertvolle Mail nutzen und auch erst einmal ohne Freigabe deiner Kontaktdaten. Kannst ja ein Foto des Pakets anhängen.

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Was? Keinen Bock auf diese Art von Diskussionen zu haben, die letztlich darauf basieren, eigene Erfahrungen, die persönliche Situation oder fiktive Sachverhalte auf einen Sachverhalt zu projizieren, der dafür keinerlei konkreten Anlass bietet?

Du irrst. Das geht mir bei jedem und auch schon seit über 20 Jahren auf die Nerven, was ich auch mehr als einmal mit entsprechenden Worten kundgetan habe.

Hier geht es um einen geschilderten Einzelfall, an dessen Schilderung man sich orientieren kann und bei dem es bisher keinerlei Hinweise auf nicht erreichbare Dienststellen oder körperliche Beeinträchtigungen gab. Also braucht man diese Sachverhalte nicht als Bestandteil der Diskussion herbeizureden.

Falls Dich das Thema so ganz generell interessiert, dann stelle eine entsprechende Frage, anstatt einen konkreten Einzelfall auf Biegen und Brechen so zu verändern, dass am Ende eine für Dich befriedigende Antwort auf eine Frage in Deinem Kopf dabei heraus kommt.

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Das habe ich nicht getan. Ganz im Gegensatz zu dir übrigens, der hier in jedem dritten Kommentar üblicherweise persönliche Anekdoten zum Besten gibt. Über mein Privatleben wirst du hier so gut wie nichts finden. Über deines, wenn die Sachen nicht ausgedacht sind, findet man jedoch eine Menge…

Im Übrigen hat der Fragesteller explizit nach einer allgemeinen Grundlage gefragt! Und genau das ist übrigens auch Anforderung in diesem Brett!

" Wir weisen darauf hin, dass die Beratung in konkreten Rechtsfragen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht werden darf. Ein Beitrag in diesem Brett sollte daher keine persönlichen Rechtsfragen behandeln, sondern immer allgemein gehalten werden."
Diese allgemeine Grundlage beinhaltet eben auch, dass jemand in der Lage sein muss, ein solches Paket wo auch immer hinzubringen. Die von mit geschilderten Beispiele haben nichts mit Einzelfällen zu tun, sondern sind Alltag.

Nö. Hier hast du es nachlesbar nicht woanders, sondern nur bei mir getan.
Pöbel weiter. Viel Freude noch.

Ich weiß nicht einmal, was Du meinst. Im übrigen bist Du es gewesen, der auf meinen Beitrag geantwortet hat, nicht umgekehrt.

:rofl: :+1: :trophy:

Ja. Dir zustimmend. Was du aber nicht mitbekommen hast… Reflexkreischbeiss

Einen großen Bogen darum. Bestimmt ist da ne Bombe drin.

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Nein. Ich habe ja ausdrücklich Pragmatismus über Rechtsfragen gestellt. Das von @C_Punkt ins Spiel gebrachte Fundbüro würde, sollte es bereit sein, das Paket an sich zu nehmen, eine pragmatische Lösung ermöglichen. Von einem Zwang habe ich nicht gesprochen.

Der Erfüllungsort richtet sich nach § 269 BGB. Aus Sinn und Zweck der §§ 987 ff. BGB (Privilegierung des redlichen und unverklagten Besitzers) leitet man ab, dass der Wohnsitz des Besitzers der Erfüllungsort ist. Soll heißen: Der Eigentümer muss die Sache abholen (lassen).

Ist mir nicht entgangen. Darum habe ich ja noch einmal betont, dass ich dort anrufen würde.

Nicht nur das. Ich habe sogar erfolgreich angerufen. Eine vollendete, nicht im Versuchsstadium beendete Tat.

Die sollen ja keine Auskünfte erteilen, sondern das Paket abholen. Du willst doch nicht behaupten, der Versanddienstleister, der seinen Fehler korrigieren möchte, würde die Information, wo sich das Paket befindet, nicht zur Kenntnis nehmen, weil man

Oder etwa doch?

Dann solltest du vielleicht nicht so unnötig viel dagegen schreiben. Du hast keine Ahnung, was sich in dem Paket befindet. Lies doch einfach einmal in den genannten §§ nach und frage dich, ob die Idee, das Paket einfach zu entsorgen, klug ist; vielleicht §§ 989; 990 Abs. 1 BGB? Mein Vorschlag lautete ja, den Wert der Sendung in der Abwägung zu berücksichtigen, wenn es um die Entscheidung geht, was nun damit passieren soll. Du willst doch nicht sagen, man solle den Wert nicht berücksichtigen. Oder etwa doch?

Der Hinweis lautete, dass ich das so machen würde, wenn die anderen Möglichkeiten ausscheiden. Nun verlange ich ja nicht von dir, dass du es auch so hältst. Ich lasse mir aber von dir nicht vorwerfen, ich würde mich aus was-auch-immer hängen, nur weil ich bereit bin, das Risiko einzugehen, auf den Portokosten sitzen zu bleiben. Freigiebigkeit ist eine Tugend, und für die muss ich mich nun wirklich nicht rechtfertigen.

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Zumindest seit wenigstens 14 Tagen hat man auf eine entsprechende Nachricht nicht reagiert:

Das wird aber sicherlich andere Gründe gehabt haben als ausgerechnet das Fehlen einer Beziehung.

Das bezieht sich auf § 985 BGB. Habe ich zu erwähnen vergessen.

Genau das. Erlebt mit dem roten und dem gelben Versanddienstleister. Genau so wie ich endlose Warteschleifen kenne und von mindestens von den beiden genannten auch die Ansagemenüführung, die den hier geschilderten Fall gar nicht vorsieht. Das heisst, man hat 20 Mal Ja - Nein - Ja … gesagt und landet tot.

Ohne zu erwähnen, das dann die Kosten des Versands anfallen. Aber lass man gut sein. Du hast wichtige Aspekte nicht erwähnt. Zu einer sachlichen Auskunft gehört dann m.E. nicht, von jemandem, der ohne Zutun in die Situation geraten ist, zu erwarten, dass er großen zeitlichen, organisatorischen und sogar monetären Aufwand betreibt, der bei Paketen zweistellig werden kann, und dann wird da einfach drüber weggegangen, als ob das nix ist.

Um dann auch noch von dir jetzt eine reingezwiebelt zu bekommen, nicht tugendhaft zu sein (örks! Größer ging es nicht?), weil man einem Versandriesen nicht 6-11 Euro Versandkosten „freigiebig“ für den eigenen Fehler hinterherschmeisst? Wer profitiert denn davon? Da gebe ich das Geld aber lieber dem Paketboten direkt, wenn er das nächste Mal zuverlässig das Hundefutter bis an die Tür liefert und noch freundlich grüsst. Aber jeder definiert halt Tugend, wie er mag. Und sei es nur, um eigenen Murks zu vertuschen.

Um mal den Versuch zu starten, hier wieder etwas mehr Ruhe in die Sache zu bringen :wink:

Person A hat noch einmal eine Email an den Transportdienstleister geschickt und, nach dem erfolglosen Versuch das Pop-Up Kontaktfenster erfolgreich zum Versande der Nachricht zu bewegen (die tel. Hotline ist nur bis 16:00 erreichbar), wird morgen nochmal telefonisch mitgeteilt, dass das Paket an Ort XY zur Abholung bereit steht.

Was ich tatsächlich, jetzt erst im Nachgang, ein wenig vermisst habe/vermisse, ist das Aufgreifen des Umstandes, dass Person A damit ja fremdes Eigentum anderweitig übereignet. Will heißen: selbst im Fall, dass Person A Person B kennt und einfach das Paket vorbei bringt, wird in den seltensten Fällen ein entsprechend schriftlicher Nachweis darüber erfolgen. Sollte es dann zur Auseinandersetzung kommen, haftet dann Person A, die die Übergabe nicht beweisen kann oder nach wie vor der Transportdienstleister, der das Paket falsch abgestellt hat? Gleiches gilt natürlich für den Fall, dass man das Paket an eine Behörde abgibt. Auch hierbei sollte man vermutlich sehr genau darauf achten, dass man eine entsprechend ausführliche Bestätigung bekommt, WAS man dort genau abgegeben hat (Paket, Verschlossen, Empfänger, Absender, Trackingnummer etc.). Aber das ist nochmal ein ganz anderes Thema, das hier auch gar nicht zur Debatte stehen sollte. Nur einfach mal weg-/weiterschicken oder ohne Bestätigung abgeben würde ich es auch nicht :smiley:

Somit und erneut ganz lieben Dank. Person A wartet jetzt mal ab bzw. wird morgen nochmal die Hotline kontaktieren. Danach hat sie, aus meiner Sicht, alles notwendige und vor allem „erwartbare“ gemacht und möge das Paket irgendwann seinen Empfänger erreichen.

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Damit ich das richtig verstehe: Zwei Versanddienstleister haben dir Pakete zugestellt, die an andere adressiert waren, und sie haben die Pakete mit der Begründung nicht zurückgenommen, dass

stehe? Du hast denen gesagt, dass sie die Pakete bei dir abholen können, und sie haben das abgelehnt?

Nehmen wir an, dass ich das richtig verstanden habe. Dann wäre ich im vorliegenden Fall immer noch dafür, es mit einem Anruf zu versuchen. Das Verhältnis von Aufwand und Chancen spricht dafür.

Auch ich hatte jüngst mal wieder mit so einem Callcenter das Vergnügen. Das hat nur mit diesem Thread hier nichts zu tun.

Du bist nach @C_Punkt jetzt schon der zweite, der mich darauf hinweist. Ich verstehe den Vorwurf nicht. Verstoße ich gegen irgendwelche Forenregeln oder verletze ich irgendwelche Gefühle, wenn ich diese Selbstverständlichkeit nicht ausdrücklich erwähne? Sucht hier jemand dringend nach einem Haar in der Suppe, das gefunden zu haben er notfalls auch wahrheitswidrig behauptet?

Ich habe genau das Gegenteil geschrieben:

Nun zum Fragesteller:

Du schreibst:

Dann das:

Und dann das:

Was genau willst du denn jetzt?

Wie auch immer, im rechtlichen Sinn wurde hier rein gar nichts übereignet. Übereignen bedeutet nämlich: Eigentum übertragen. Dazu hätte es mindestens einer (dinglichen) Einigung mit A bedurft (§ 929 S. 1 BGB). Vermutlich hast du nur „übergeben“ gemeint. Das meine ich nicht kritisch, es ist halt Fachchinesisch, das du nicht kennen musst.

Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Für Pakete gibt es ja eine Sendungsverfolgung.

En passant: Für jemanden, der mit dem Gedanken spielt, das Paket einfach zu entsorgen, machst du dir plötzlich ganz schön viele Gedanken um Nachweise.