Rechte/Pflichten bei Unabkömmlichkeit BW

Grüß Gott :wink:

Angenommen ein AN (im Arbeitsverhältnis stehend) wird (weil es der AG angeregt hat) von der Bundeswehr unabkömmlich gestellt.

Was für Rechte bzw. Pflichten haben AN/AG?

Könnte der AN trotz dieser UK kündigen?
Könnte der AG Arbeitsvertraglich eine Klausel einbauen, dass der AN in dieser Zeit nicht den Betrieb wechseln könnte?

Und wie verhält es sich wenn der AN in’s Ausland emigrieren würde (in dieser Zeit)?

Danke für Antworten!
IMBus

Hallo

Angenommen ein AN (im Arbeitsverhältnis stehend) wird (weil es
der AG angeregt hat) von der Bundeswehr unabkömmlich gestellt.

Was für Rechte bzw. Pflichten haben AN/AG?

Könnte der AN trotz dieser UK kündigen?
Könnte der AG Arbeitsvertraglich eine Klausel einbauen, dass
der AN in dieser Zeit nicht den Betrieb wechseln könnte?

Und wie verhält es sich wenn der AN in’s Ausland emigrieren
würde (in dieser Zeit)?

Der Antragssteller ist verpflichtet, daß Kreiswehrersatzamt über Änderungen oder Wegfall der Voraussetzungen zu unterrichten. Fallen die Voraussetzungen weg, wird die Uk-Stellung aufgehoben.

Lies hierzu mal http://reservisten.bundeswehr.de/pic/Grundlagen/arbe…
Insbesondere Seite 17ff.

Gruß,
LeoLo