Rechte/Pflichten des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederug

Welche RECHTE hat ein Arbeitnehmer denn während der Wiedereingliederung?
Die WE ist vom AG laut Plan genehmigt. 2 Wochen à 4 Stunden, 2 Wochen à 6 Stunden. Die reguläre Arbeitszeit beginnt um 7 Uhr 30.
Sie wurde vom AG auf 9 Uhr festgesetzt.
Der AN möchte die letzten 2 Wochen um 7 Uhr 30 beginnen. Er argumentiert, dass er bei einer Fahrtzeit von 1 h zur Arbeit um 5 Uhr 15 aufstehen muss und auch diese Belastung testen möchte.
Muss der AG dem zustimmen oder muss der AN um 9 Uhr beginnen.