Rechte/Pflichten nach der Exmatrikualation?

Bin demnächst erfolgreich fertig mit dem Studium. Allerdings sieht das auf dem Arbeitsmarkt nicht so toll aus und ich werde vielleicht keinen Job bekommen.
Ich habe irgendwie nirgendwo was gefunden, wo man darüber informiert wird, was nach der Studienzeit passiert, z.B. welche Rechte und Pflichte man hat.

Da gibt es doch sicher auch was im Internet zu, oder?

Hallo,

was meinst du mit „Rechten&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:flichten“?

Du kannst dich arbeitslos melden…

irgendwie weiß ich nicht, welche Antworten du dir erhoffst.

Gerhard

Hallo Gerhard
Arbeitlos geht soweit ich weiss nicht. Das geht nur wenn man die letzten 3 Jahre gearbeitet hat.
Hat man zumindest einem Bekannten der jetzt auch grad mit dem Studium fertiggeworden ist im AA erzaehlt.
Er konnte sich nur Arbeitssuchend melden. Damit haben sie ihn in irgendeine Datenbank eingetragen. Aber grosse Hoffnung dass er dadurch eine Stelle bekommt konnten sie ihm nicht machen.
Gruss Claudia

Hallo Gerhard

Pflichten gibt’s da soweit ich weiß nicht. Naja, bei Deiner Krankenkasse solltest Du Dich vielleicht melden. Die wollen nämlich mehr Geld von Dir. Aber ich glaube, die bekommen auch eine Meldung direkt von der Uni.
Arbeitssuchend würde ich mich an Deiner Stelle auf jeden Fall melden. Die Zeiten zählen, so wurde mir erzählt für die Berechtigung zu einer Quali-Maßnahme. Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe wird’s wohl nicht geben. Naja Du bist natürlich im Stellensucher drin, aber ob das was bringt ???
Weißt ja selbst, wie der Markt zur Zeit aussieht. Ansonsten würde ich mich an DEiner Stelle nach einem Zusatzstudium bzw. einer weiterführenden Qualifikation umsehen. Oder schau Dich nach einem Praktikum (auch gern im Ausland) um. (auch wenn’s mies bezahlt wird)
WEiße Flecken machen sich im Lebenslauf nicht sonderlich gut.
Wenn Deine Arbeitssuche länger dauert und das aus den Unterlagen ersichtlich wird, entsteht auch schnell die Idee vom faulen Fisch ( a la : 'na wenn den schon ein halbes Jahr keiner wollte, stimmt da vielleicht etwas nicht, was ich als zukünftiger AG nicht gesehen habe)
Anyway, ich wünsche Dir Erfolg und laß Dich beim Ausbleiben desselben nicht irritieren.

Gruß
Stefan

Hallo!

Arbeitlos geht soweit ich weiss nicht. Das geht nur wenn man
die letzten 3 Jahre gearbeitet hat.

Doch, das geht. Man ist dann „arbeitslos ohne Leistung“. Man kann einen Bewerbungskostenerstattungsantrag stellen und bekommt dann bis zu 260 Euro pro Jahr ersetzt.

Bei der Krankenkasse kann man sich ab Studiumsende nicht mehr als Student versichern, weswegen es teurer wird. Eine freiwillige Weiterversicherung kostet je nach Beitragssatz der KK etwa 120 Euro monatlich.

Gruß
Tanja

Das mit der Versicherung entfällt, da ich aufgrund einer Heirat während des Studiums schon bei meiner Frau mitversichert bin, oder nicht?

Das mit der Versicherung entfällt, da ich aufgrund einer
Heirat während des Studiums schon bei meiner Frau
mitversichert bin, oder nicht?

Ja, dann entfällt das.

Gruß
Tanja

Das mit der Versicherung entfällt, da ich aufgrund einer
Heirat während des Studiums schon bei meiner Frau
mitversichert bin, oder nicht?

naja, das wußte ich natürlich nicht :wink:
Stefan

Hallo,

natürlich bekommst du kein Arbeitslosengeld. Aber durch die Meldung im AA werden die Zeiten der Arbeitslosigkeit z.B. auch für die Rentenversicherung gezählt (wie auch die Ausbildung und die Zeit des Studiums). Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, dann hast du in späteren Jahren dort eine Lücke. Es weiß zwar keiner wie es in 20,30,40 Jahren mit der Rente aussieht, aber man weiß ja nie.

Ich habe mich z.B. für zwei Monate auch arbeitslos gemeldet, obwohl ich schon eine fast 100%ige Zusage für eine Stelle hatte. Das hab ich dem Bearbeiter beim AA auch gesagt. So wurde ich nur pro forma in die Datenbank eingetragen (bekam natürlich auch kein Geld) aber diese zwei Monate tauchen jetzt in meiner Sozialversicherungs"abrechnung" auf.

Ich würde hingehen, kostet ja nichts.

Gerhard