Rechte, Pflichten und Möglichkeiten bei Vermittlung von Lagermietfläche als Gewerbetreibender

Sachverhalt:

Ein (Bekannter) verfügt über ungenutzte Lagerfläche im Dachgeschoss einer Scheune welche er gern vermieten würde. Aus wirtschaftlichen Gründen und Interesse an Tätigkeiten eines Maklers möchte ich ihm als Gewerbetreibende die Vermittlung, Organisation bzw. Verwaltung anbieten. Da es sich um eine große zusammenhängende Fläche handelt und weder der Vermieter noch ich immer jemand direkt vor Ort sind, wäre ein eine Einzelzugang für die Mieter nicht möglich.

Nach meinen derzeitigen Informationen könnte ich Ihm nur das Inserieren der Flächen, die Besichtigung mit den Mietern sowie den gelegentlichen Zugang für Mieter anbieten. Die Fläche auf dem Boden am städtischen Rand schätze ich auf 500m² der Zugang erfolgt über ein Tor. Als Zielgruppe sehe ich Private oder Gewerbetreibente die speeriges Gut für einen individuellen Zeitraum möglichst preiswert einlagern möchten.
Auftreten und Abrechen würde ich als sonstiger Dienstleistunger/Hausverwaltung und auf eine Anmeldng als Makler beim Gewerbeamt verzichten.
Da ich mir jedoch noch andere Formen bzw. mehr Tätigkeiten wie beispielsweiße die Vertragserstellung oder gar andere Aufträge ähnlicher Art vorstellen könnte, folgend ein paar Fallbeispiele mit Fragen für euch Experten.

a) Ich biete ihm die Akquise und Vermittlung der Mieter, Vertragserstellung sowie als option den Zugang mit Mietern an und rechne die Dienste als Verwaltung von Lagerfläche etc. ab.

b) Ich übernehme die Verwaltung:

  • Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen
  • Forderungsmanagement ggü. den Mietern
  • (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  • Budget und Wirtschaftsplanung
  • Neuvermietung

Ist es legitim ein Objekt ohne eigenen Zugang zu vermieten, was wäre zu beachten?

Welche Vorschriften gelten bei Mietverträgen dieser Art, was ist zu beachten?

Gibt es unterschied ob mit Vertrag mit Privat und Gewerbetreibenden?

Welche weiteren Rechten und Pflichten zieht die permanente Verwaltung des Objektes mit sich?

Wie sollt ich mich schützen? Welche Versicherungen (Lagergut) sind empfehlenswert?

Welches Leistungangebot wäre für ein beide Parteien das sinnvollste?

Könnte ich wegen nicht angemeldeter Maklertätigkeiten belangt werden?

Tipps und Anregungen?

Für jegliche Anregung und Ratschläge wäre ich sehr dankbar auch in Betracht darauf, was ich wissen oder lernen sollte um später als freiberuflicher Makler tätig zu werden. Besonders wichtig ist mir die Ausgestaltung der Mietverträge, die Rechte und Pflichten als `Hausverwaltung´ mit eventuellen Risiken.

Schon mal Danke im Vorraus und in freudiger Erwartung auf eure Antworten,

beste Grüße

Hallo,

> Wie sollt ich mich schützen?

Es sollte klar sein, dass die Vemietung der Scheune sein Gewerbebetrieb ist. Damit liegen alle Haftungs-, Versicherungs- und Streuerfragen in erster Linie bei ihm. Es ist seine Scheunbe und es sind seine Mieteinnahmen.
Du erbringst für ihn Beratungs- und Verwaltungs-Dienstleistungen und rechnest nur die ab.

Er muss klären, ob in dieser Gegend Gewerbe zulässig ist, wie die Scheune gegen Brand und Diebstahl (incl. Inhalt) gewerblich zu versichern ist. Die Versicherer sollten dazu vor Ort gewesen sein!!

Auch mal den Kreisbrandinspektor einladen und klären, ob das Ganze sinnvoll gesteltet werden kann, bzw. was eingebaut (zweiter Fluchtweg) bzw. aufgehängt (diverse Feuerlöscher) werden muss.

Vorher ist zu klären, ob und bis zu welchem Gewicht die Statik der Scheune und der Böden das mitmachen!^^

Ist das Dach garantiert gegen Wind und reingewehten Schnee(!) dicht? Die Wände auch?

Wie bekommt man die (sperrigen) Sachen in den ersten Stock? Ein Kran/Auftzug muss regelmäßig vom TÜV geprüft werden.

Für die Kunden muss es klare Verträge geben, was gelagert werden darf und was nicht (am besten gar keine Flüssigkeiten keine brandfördernden oder selbstentzündlichen Materialien).
Es müssen Öffnungszeiten generell oder individuell vereinbart werden. Es ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass Kunden während des normalen Ein- und Ausräumen ihrer Sachen schnell mal in fremdes Eigentum greifen oder es beim Vorbeischleppen beschädigen.

Den Kunden muss klar sein, dass die Scheune nicht beheizt ist.

> Gibt es unterschied ob mit Vertrag mit Privat und Gewerbetreibenden? …
Da sehe ich erst mal keine.

Das waren die ersten Gedanken dazu.

Also bei einer Scheune fürchte ich zu einer der o. g. Fragen ein rasches Aus.

Scheunen sind übrigens auch beliebt, um darin Wohnwagen oder Wohnmobile unterzustellen. Aber auch dabei müssen einige Fragen zum Thema Kraftstoffe (im Tank oder schlimmstenfalls auslaufend), Gasflaschen und beim Manövrieren entstehende Abgase geklärt werden.

Ob das jetzt weitergeholfen hat?

Schöne Grüße
JK